Eintrag vom 22.2.2020, 07 Uhr 08

Gelegenheitsverkehr

In den letzten Wochen haben Familien im ganzen Land Nachrichten bekommen, wonach ihre Schulkinder nicht mehr mit dem Schulbus mitfahren dürfen. Warum ist das so?

Diese Schülertransporte geschehen im sogenannten „Gelegenheitsverkehr“, der natürlich gleich wie der Linienverkehr gesetzlich geregelt ist. Die Urfassung dieses Gesetzes stammt aus dem Jahr 1967, der in Betracht kommende Passus wurde zuletzt 2013 angepasst. Demnach eine seit langem geltende Regelung. Diese besagt, dass „… Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe haben Personen für Kinder … wenn der kürzeste Weg zwischen der Wohnung und der Schule … in einer Richtung mindestens 2 km lang ist. Für behinderte Schülerinnen und Schüler besteht Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe auch dann, wenn dieser Weg weniger als 2 km lang … ist.“

Das, was sich hier in den letzten Jahren an Service für die Schulkinder und deren Eltern eingebürgert hat, dass auch Kinder mitgenommen wurden, deren Schulweg unter 2 Kilometer beträgt, entspricht schlichtweg nicht der gesetzlichen Grundlage.

Meines Erachtens sollte man die rechtliche Regelung aber überdenken. Denn

  • 2 Kilometer sind nicht immer die gleichen 2 Kilometer. Mancherorts kann das ein wunderschöner Schulweg sein, andernorts sind vielleicht stark befahrene Straßen zu queren.
  • Die Folge ist, dass viele Eltern ihre Kinder wieder selber in die Schule führen. Das steigert den Individualverkehr und den alltäglichen Stau vor den Schulen.

Wer in diesem Zusammenhang eigentlich keine Rolle spielt, sind die Gemeinden, bei denen diese Probleme dann aber aufschlagen, weil sie die ersten und immer greifbaren öffentlichen Stellen sind, wohin sich Eltern wenden.

Ich nehme die aktuelle Situation aber zum Anlass, über die Systematik dem Grunde nach nachzudenken und habe mich bereist an die zuständigen MinisterInnen und deren Kabinette gewandt. Und gestern habe ich erfahren, dass die gegenwärtige Situation bis zur restlosen Klärung einmal verlängert wird.

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  • ÖVP: 2565 Stimmen (2955), 57,87% (52,50%), 18 Mandate (17)
  • SPÖ: 558 Stimmen (1358), 12,59% (24,13%), 4 Mandate (8)
  • FPÖ: 441 Stimmen (662), 9,95% (11,76%), 3 Mandate (3)
  • GRÜNE: 868 Stimmen (526), 19,58% (9,34%), 6 Mandate (3)

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