Wohnbauoffensive
Die Wohnbauoffensive hat zum Ziel leistbares Wohnen zu fördern und auch die Wirtschaft anzukurbeln. Mit 390 Millionen Euro wird der Bau von neuen, leistbaren Mietwohnungen unterstützt. Aber auch dem Bereich “Wohnen im Eigentum“ wird dieselbe Summe zufließen. Weitere 220 Millionen Euro gehen in die Sanierung von Wohnungen. Mit dieser Maßnahme sollen etwa 20.000 neue, leistbare Wohnungen geschaffen und 5.000 Bestandswohnungen saniert werden. Zugleich wird damit ein Bauvolumen von 5 Milliarden Euro angestoßen, womit ein signifikanter Beitrag zur konjunkturellen Belebung geleistet wird.
Abschaffung von Nebengebühren für Immobilienkäufe
Ab dem 1. April 2024 werden die zusätzlichen Gebühren, die normalerweise beim Kauf von Immobilien anfallen, nicht mehr erhoben. Die relevanten Dokumente für diese Befreiung müssen innerhalb eines festgelegten Zeitraums von Juli 2024 bis Juni 2026 beim Grundbuchsgericht eingereicht werden. Konkret bedeutet diese Änderung, dass bei Käufen von Wohneigentum bis zu einem Wert von 500.000 Euro keine Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch und für die Pfandrechte erhoben werden, was Käuferinnen und Käufern eine finanzielle Erleichterung von bis zu 11.500 Euro ermöglicht. Dieser Schritt unterstützt die Österreicherinnen und Österreicher besonders beim Aufbau von Eigentum.
Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen
Im Jahr 2024 wird die Unterstützung im Wohnbereich mit zusätzlichen 60 Millionen Euro verstärkt, um auf den durch die anhaltende Teuerung verursachten Bedarf zu reagieren. Das Hilfsprogramm „Wohnschirm“ soll Mieterinnen und Mieter, die Gefahr laufen ihre Wohnung aufgrund von Mietschulden oder Energiekostenrückständen zu verlieren, unterstützen.
Reparaturbonus
Der Reparaturbonus wird für das Jahr 2024 um 50 Millionen Euro aufgestockt, sodass insgesamt 133 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Diese Aufstockung zielt darauf ab, die Nutzungsdauer und -intensität verschiedener Produkte zu verlängern und somit den Reparaturbonus auf weitere Produktkategorien auszuweiten, was einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen fördert.
Betriebliche land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung
Da einige verfassungsrechtliche Bestimmungen geändert wurden ist es nun möglich, dass Ausbildungen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich in Zukunft einheitlicher und transparenter gestaltet werden können.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung der biologischen Landwirtschaftsausbildung, die auf allen Ebenen der beruflichen Bildung intensiviert werden soll. Dies geschieht durch spezifische Lehrpläne und Prüfungsstandards sowie durch eine verstärkte Ausrichtung auf den biologischen Landbau.
Verbesserungen im Denkmalschutz
Die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes beinhaltet wesentliche Verbesserungen zum Schutz von Kulturdenkmälern in Österreich. Ein zentraler Punkt ist die stärkere Verankerung des Schutzes des UNESCO-Welterbes im nationalen Recht. Das Bundesdenkmalamt erhält dabei eine Schlüsselrolle in der Koordination mit allen Akteuren. Ab 2024 stehen zusätzliche 6 Millionen Euro, ab 2025 zusätzliche 10 Millionen Euro an Fördermittel bereit, um Eigentümerinnen und Eigentümern von Denkmälern zu unterstützen. Neue gesetzliche Bestimmungen klären nun die Gründe für den Denkmalschutz, berücksichtigen das öffentliche Interesse und beinhalten auch Haftungsfragen. Diese Reformen zielen darauf ab, den Schutz historischer Bauten zu stärken und sie im Einklang mit modernen Anforderungen und internationalen Standards zu erhalten.
Erleichterungen bei Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen
Für Photovoltaikanlagen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, konnte bis dato kein Investitionszuschuss gefordert werden. Nun kann durch eine Ausnahme gewährleistet werden, dass auch Betriebe, die bisher bereits vorsteuerabzugsberechtigt waren, weiterhin eine Förderung erhalten können. Als Beleg für die Zugehörigkeit kann der Gewerbeschein oder ein Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Änderung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes
Die Änderung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes fokussiert sich auf die Erhebung und Analyse von Daten zur Energieeffizienz in Rechenzentren, die wichtige Leistungsmerkmale wie Energie- und Stromverbrauch, Nutzung von Abwärme, Wasserverbrauch und den Einsatz erneuerbarer Energien umfassen. Rechenzentren, die für Verteidigungs-, Zivil- oder Katastrophenschutzzwecke genutzt werden, sind von dieser Regelung ausgenommen. Die gesammelten Daten sollen dazu dienen, Nachhaltigkeitskriterien für Rechenzentren zu entwickeln und bestehende Umweltinitiativen zu integrieren.
Betankung von Rettungshubschrauber außerhalb von Betriebszeiten und Beleuchtung von Windrädern
Diese Änderung erlaubt es Rettungshubschraubern, Flughäfen auch außerhalb der regulären Betriebszeiten anzusteuern, um beispielsweise für dringende Einsätze aufzutanken. Besonders betroffen waren hier die Standorte der Rettungshubschrauber des ÖAMTC in Graz, Linz und Salzburg.
Zusätzlich können nun die Beleuchtungen von Hindernissen wie Windrädern, die zur Sicherheit der Luftfahrt nachts markiert sein müssen, nun bedarfsabhängig aktiviert werden, um Umwelt- und Klimaschutz zu fördern. Die Austro Control GmbH wird diese Anpassungen umsetzen, indem sie ihre bestehende Infrastruktur und Technologie nutzt.
Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft
Die Bundesregierung legte ein Abkommen zwischen Österreich und Deutschland vor, welches im Dezember 2022 unterzeichnet wurde und die Zusammenarbeit bei der Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen gewährleistet.
Dieses Abkommen erlaubt es, die Grenze zwischen Österreich und Deutschland zu überfliegen, um verdächtige Flugobjekte effizient an die Luftstreitkräfte des Nachbarlandes zu übergeben und somit schneller auf potenzielle Bedrohungen reagieren zu können. Ein ähnliches Abkommen besteht bereits zwischen Österreich und der Schweiz. Durch diese Abkommen wird die regionale Sicherheit Österreich weiter gestärkt.

Eine Veranstaltung wie der Oststeirerball lebt vom schönen Ambiente, Ihrem Besuch, von vielen helfenden Händen und von Menschen, die die Sache und jedes Detail organisieren. Da wichtige und tragende Personen aus unserem Organisationsteam heuer im Jänner und Anfang Februar berufsbedingt nicht verfügbar sind, sahen wir uns schweren Herzens gezwungen, den für 7. Februar geplanten 51. Oststeirerball ausfallen zu lassen.
Stattdessen planen wir einen Frühschoppen, fix ist heuer auch das „Rund ummadum“. Und: Wir freuen uns auf den 51. Oststeirerball am 6. Februar 2027 und auf Ihren Besuch!

Termine
Do., 29.01.26
Fr., 30.01.26
Sa., 31.01.26
Einlass: 19.00 Uhr
Beginn: 20.00 Uhr
Veranstalter: Faschingsverein Gleisdorf
Tickets gibt es im Infobüro der Stadtgemeinde Gleisdorf!

Alle Einnahmen kommen dem Sozialen Unterstützungsfonds der Stadtgemeinde Gleisdorf zugute. Tischreservierung direkt im Sei Giorni bzw. über soziale Netzwerke.
Familie Puchner freut sich über quizbegeisterte, junge und auch ältere Gäste!
Strengen wir unsere Gehirnzellen an und tun Gutes!

Spiel und Spaß beim Kinderfasching im Ortsteil Labuch
Am 15. Februar 2026 ab 14.00 Uhr findet in der Mehrzweckhalle Urscha eine Kinderfaschingsparty statt.
Veranstalter: ÖVP Gleisdorf

Yippiiiee! Heuer gibt es Kinderfasching am Eis! Am 17.02.2026 verwandelt sich der Eislaufplatz zwischen forumKLOSTER und Haus der Musik von 14.00 bis 16.00 Uhr in eine bunte Faschingswelt. DJ Marco sorgt für gute Stimmung, während die Kinder frei eislaufen, tanzen und ihren Fasching ganz ungezwungen genießen können. Ob Prinzessin, Superheld oder Lieblingsfigur – Kostüme sind ausdrücklich erwünscht.


Die Stadtgemeinde Gleisdorf stellt den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Gleisdorf ein „KlimaTicket Steiermark übertragbar“ als Schnupperticket zur Verfügung. Die genaue Gültigkeit des Tickets richtet sich nach den jeweils gültigen Bedingungen des Verkehrsverbundes Steiermark bzw. den Bestimmungen des Klimatickets.
Eine Reservierung des Schnuppertickets der Stadtgemeinde Gleisdorf ist möglich:

Transparenz ist für mich eines der wichtigsten Gebote der Politik, der Kommunalpolitik ganz besonders. Und dazu gehören insbesondere gute Informationen aus erster Hand. Diese will ich Ihnen ab nun neben den bestehen Informationskanälen nun noch zusätzlich mit einem niederschwelligen persönlichen WhatsApp-Info bieten.
Wie geht das?
Bitte beachten Sie: Auf die Nachrichten in diesem Format können Sie direkt antworten, Ihre Nachricht wird jedoch nur an mich gesendet, nicht an andere Empfängerinnen und Empfänger (kein Gruppenchat). Sie können sich jederzeit wieder abmelden, indem Sie „abmelden“ senden.
Also, bleiben wir im Gespräch! In persönlichen Begegnungen oder auch auf den digitalen Wegen.
Mit der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Gleisdorf ist am 28. April 2025 ein weiterer wichtiger Meilenstein heute erledigt. Ich freue mich mit allen heute angelobten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten! Und: Ich freue mich natürlich RIIIIIESIG über meine neuerliche Wahl zum Bürgermeister unserer Stadt! Vielen Dank allen Menschen, die die ÖVP Gleisdorf und mich auf diesem Weg unterstützt haben!
Auf geht's in die sechste Periode im wunderbarsten Job auf Erden!Mit Klick auf das Bild kommen Sie zu meiner Antrittsrede.
Vielen DANK!
Das sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl vom 23.03.2025 Gleisdorf, in Klammer sehen Sie die Ergebnisse von 2020:
Hier finden Sie all jene Themen, für die mein Team und ich in den kommenden Jahren eintreten und konsequent daran arbeiten werden, diese für unsere Stadt umzusetzen.
Dieses Programm ist ein Ergebnis vieler persönlicher Gespräche, einer großen Umfrage, einer Bürgerveranstaltung, einer Arbeitsklausur und vieler inhaltsstarker Diskussionen – ein guter Boden für eine erfolgreiche Zukunft von Gleisdorf!