Plenarwoche Juli 2023

Die letzte Plenarwoche vor der Sommerpause des Parlaments wurde intensiv genutzt um sicherzustellen, dass keinerlei wichtige Themen dem Sommerloch zum Opfer fallen!
So waren unter anderem der (geringer als die GIS ausfallende) neue ORF Beitrag, die Bevorratungspflicht bei Erdölprodukten um Krisenzeiten vorzubeugen und der Kampf gegen extrem Raser, die Menschenleben gefährden, Thema. Einer der wichtigsten und für die Bevölkerung spürbarsten Punkte ist sicherlich eine Änderung im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes, die eine Informationspflicht für Anbieter mit sich bringt und zu wesentlichen Verbesserungen für Endkonsumenten führt.

Bessere Suche nach günstigsten Stromprodukt

Mit der Änderung im im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz werden Verbraucherinnen und Verbraucher unterstützt, das für sie passende, günstigste Stromprodukt zu finden. So wird unter anderem der Tarifkalkulator der E-Control weiter verbessert, Vergünstigungen bei den Strompreisen bereits durch Anpassung der Teilbeträge (und nicht erst bei der Jahresabrechnung) berücksichtigt sowie auf die Anbieterwechselmöglichkeit hingewiesen werden.
Konkret werden Stromhändlerinnen und Stromhändler, sowie Lieferantinnen und Lieferanten verpflichtet, preisrelevante Daten von Standardprodukten unverzüglich der Regulierungsbehörde für die Eingabe in den Tarifkalkulator zu übermitteln. In die Pflicht genommen werden dabei jene Stromanbieter, die mindestens 3 % der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie jene die vornehmlich Kleinunternehmen versorgen. Zudem sollen Lieferanten verpflichtet werden, jährlich ein Informationsschreiben über Wechselmöglichkeiten an Kunden zu senden um zu gewährleisten, dass Kundinnen und Kunden die für sie richtige Wahl treffen können, ohne viele Stunden recherchieren zu müssen.

Höhere Geldstrafen bei Verletzung der Vorratspflicht für Erdölprodukte

So, wie Österreich im Zuge des Angriffskrieges auf die Ukraine Gas bevorraten mussten, ist es auch bei Erdöl notwendig. Mit dem neuen Gesetz werden neben einer Erweiterung der zu bevorratenden Erdöl-Produkte und einer Aufstockung der Vorräte auch die Strafen für Unternehmen, die ihrer Bevorratungspflicht nicht nachkommen, drastisch erhöht. Diese Erhöhung ist erforderlich, um einer negativen Signalwirkung entgegenzuwirken, wenn Markteilnehmer, die sich (teilweise bewusst) und rechtswidrig an der Bevorratung nicht beteiligen, mit einer allenfalls geringen Verwaltungsstrafe belegt werden und sich durch die Tatbegehung allfällige mit der Bevorratung zusammenhängende Kosten ersparen – Das gesetz zu brechen darf sich nicht lohnen!
Eine verstärkte spezial- und generalpräventive Wirkung trägt dazu bei, das Instrument der Erdölbevorratung, welches einen wesentlichen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit der Republik Österreich leistet, zu stärken. Die Energieversorgungssicherheit stellt ein gewichtiges öffentliches Interesse dar, da damit sichergestellt wird, dass unser Land auch auf eine etwaige Krise in diesem Bereich bestens vorbereitet ist!

Der neue ORF-Beitrag

Um mehr Programm für weniger Geld anzubieten, braucht es von Seiten des ORF mehrere Sparmaßnahmen, die im neuen ORF-Gesetz festgeschrieben sind: Erstens hat sich der ORF selbst zu einem Sparkurs entschieden, der Voraussetzung für einen günstigeren ORF-Beitrag ist. Zweitens wird das neue ORF-Gesetz das Ende für teils völlig überzogene Privilegien beim ORF bringen. So werden beispielsweise Sonderzulagen gestrichen, Sonderpensionen gekürzt und Abfertigungen deutlich beschränkt. Da es sich um öffentliche Gelder handelt, braucht es ein Höchstmaß an Transparenz. Der ORF muss ab 2024 jährlich einen Transparenzbericht vorlegen, in dem die Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anonym sowie ab einem Jahresgehalt von 170.000 Euro brutto inklusive Nebenbeschäftigungen auch namentlich offengelegt werden müssen.

Ab 1.Jänner 2024 wird somit statt der GIS-Gebühr ein ORF- Beitrag eingeführt. Der ORF-Beitrag in der Höhe von 15,30 Euro ist deutlich günstiger als die bisherige GIS-Gebühr von 22,45 Euro und gilt für alle Hauptwohnsitze. Für jene, die bisher schon GIS-Gebühr bezahlen, entsteht durch den ORF-Beitrag kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Jene, die bisher von der GIS-Gebühr befreit sind, werden auch in Zukunft vom ORF- Beitrag befreit sein. Nebenwohnsitze sind von der neuen Regelung ganz ausgenommen. Zusammengefasst kann man somit sagen: Das Gro der Bevölkerung, das bis dato bereits GIS bezahlt hat, erspart sich nun Geld und all jene, die keinen Beitrag leisten können, werden nicht dazu gewzwungen!

Ausweitungen im Korruptionsstrafrecht

Spätestens seit Bekanntwerden des "Ibiza-Videos" erscheinen die geltenden Regelungen zur Korruptionsbekämpfung im Hinblick auf künftige Amtsträgerinnen und Amtsträger, die bisher nicht von der Strafbarkeit im Korruptionsstrafrecht erfasst sind, nicht mehr ausreichend. Mit dem jetzt gefassten Beschluss wird die Strafbarkeit der Bestechlichkeit und der Bestechung auch auf Personen im Fall einer künftigen Amtsträgereigenschaft erweitert werden. Erreicht werden soll damit, dass nicht nur die aufrechte Amtsträgerschaft, sondern bereits die Positionierung als Person, die in Zukunft ein solches Amt bekleiden würde, eine Verantwortlichkeit im korruptionsstrafrechtlichen Kontext auslöst, um damit Postenschacherei im Keim zu ersticken. Eingeführt wird damit zudem der Straftatbestand des "Mandatskaufs" und konsequenterweise auch eine Aberkennungsmöglichkeit eines widerrechtlich angeeigneten Mandats oder Amts.

In Zukunft droht außerdem eine Freiheitsstrafe bis zu 10 bzw. 15 Jahren bei sämtlichen Korruptionsdelikten des öffentlichen Bereichs, wenn der Wert des erzielten Vorteils 300.000 Euro übersteigt.
Weiter ist bis Ende des Jahres 2027 eine Evaluierung für die neuen Regelungen vorgesehen, um die Korruption in unserem langfristig und konsequent zu bekämpfen und auch verloren gegangenes Vertrauen in Staat und Politik zurückzugewinnen!

Kein Pardon für Extrem-Raser und Verkehrsrowdies

Wenn etwa jemand im Ortsgebiet mit einer 30 km/h Zone vor einer Schule mit über 100 Stundenkilometern dahinrast und Kinder gefährdet, ist das kein Kavaliersdelikt. Wer, per definition, durch Rasen in unnötiger, verantwortungsloser und unentschuldbarer Weise Menschenleben im Straßenverkehr gefährdet, dem wird durch dieses dritte Teilpaket gegen die Raserei ab 1. März 2024 der Entzug des Fahrzeuges drohen. Man kann sagen: Wenn das Fahrzeug zur Waffe wird, wird diese Waffe künftig abgenommen. Damit folgt Österreich dem Beispiel anderer europäischer Länder. Das Verfallsverfahren ist mehrstufig aufgebaut. Im ersten Schritt wird das Fahrzeug bei einer schwerwiegenden Geschwindigkeitsübertretung beschlagnahmt. Anschließend entscheidet die Behörde, ob das Fahrzeug dem Verfall zugeführt wird. In diesem Fall folgt die Verwertung des Fahrzeugs. Auch diese Maßnahme wendet sich primär gegen die illegale Auto-Tuning-Szene und illegale Rennen auf öffentlichen Straßen, wie sie mittlerweile in ganz Österreich stattfinden.

Änderungen im Weingesetz

Ziel der Novelle des Weingesetzes ist die Stärkung des Herkunftsschutzes österreichischer Weine sowie eine Verbesserung der damit verbundenen Kundeninformation. Es werden damit Wünsche der Branche aufgegriffen, die Regelungen für DAC-Weine stärker mit den Bestimmungen der EU bezüglich des Schutzes von geographischen Angaben in Einklang zu bringen und so rechtlich abzusichern. Vor allem wird der Begriff der "ortsübergreifenden Weinbaugemeinde" gesetzlich verankert.
Außerdem die EU-rechtlich vorgeschriebene Ernte- und Bestandsmeldung auf eine elektronische Form umgestellt. Dadurch wird es planmäßig zu einer Verwaltungsvereinfachung und Verbesserung der Datengrundlage bei der Ernte- und Bestandsmeldung kommen. Dem Wunsch der Weinbranche entspricht weiters, dass bei Verstößen gegen die Meldung höhere Strafen vorgesehen sind.

Zweiter Teil des Pflegepakets

Ein großer und wichtiger Punkt dieses Beschlusses ist, dass diplomiertem Pflegepersonal die Möglichkeit eingeräumt wird, bestimmte Medizinprodukte wie Verbandsmaterialien, Gehhilfen oder Inkontinenzprodukte selbstständig zu verordnen, was bisher rechtlich nicht möglich war.
Um Weiterbildung zu erleichtern, wird die Ausbildung und Berufserfahrung von diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Pfleger wieder in höherem Ausmaß auf die Bachelor-Ausbildung an Fachhochschulen angerechnet, wodurch nur noch 60 ECTS zu absolvieren sind. Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten sowie Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten können künftig außerdem direkt nach Abschluss ihrer Ausbildung eine verkürzte Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege beginnen. Bisher war das erst nach zweijähriger Berufserfahrung möglich.

Die Novelle sieht außerdem mehrere Maßnahmen vor, um im Ausland ausgebildeten Pflegekräften einen rascheren Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Um die gemeinsame Betreuung alter Menschen in sogenannten "Pensionst-WGs" zu ermöglichen, werden 24-Stunden-Betreuern künftig bis zu drei betreuungspflichtige Menschen in einem Haushalt betreuen dürfen, auch wenn diese nicht in einem Angehörigenverhältnis zueinander stehen. Zivildiener werden künftig unterstützende Tätigkeiten bei der Basisversorgung an den von ihnen betreuten Personen durchführen dürfen, wenn sie ein entsprechendes Ausbildungsmodul absolviert haben.

Kampf gegen Radikalisierung im Internet

Der mutmaßliche geplante Anschlag auf die Regenbogenparade in Wien, der Gott sei Dank von unseren staatlichen Sicherheitsbehörden verhindert werden konnte, hat uns erst vor kurzem vor Augen geführt, welche Gefahren Radikalisierung mit sich bringt. Insbesondere bei jungen Menschen findet diese Radikalisierung heutzutage allerdings oftmals nicht mehr über Vereine oder heimliche Hinterzimmer in religiösen Einrichtungen sondern im Internet statt.

Nun geht es darum, dass im Fall der Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet eine Behörde Entfernungsanordnungen erlassen kann, um die Internetplattformen dazu zu verpflichten, diese Inhalte unverzüglich zu löschen oder zu sperren. Der Verfassungsbeschluss, welcher eine EU-Verordnung umsetzt, wird innerstaatlich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten durch das Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetz umgesetzt werden. Kommen die Anbieter ihren Verpflichtungen nicht nach, sind Strafen vorgesehen, die im neuen Terror-Inhalte-Bekämpfungs-Gesetz geregelt sind und sich bei systematischen Verstößen auf bis zu 4 Prozent des Umsatzes der Unternehmen belaufen.

Freiwilliges Engagement wird künftig stärker gefördert

Bundesregierung und Nationalrat wollen freiwilliges Engagement noch stärker fördern. Unter anderem ist vorgesehen, das Freiwillige Sozialjahr (FSJ) und das Freiwillige Umweltschutzjahr (FUJ) aufzuwerten, dauerhaft eine Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement einzurichten und regionale Freiwilligenzentren in Form von Projektförderungen zu unterstützen. Zudem werden die Budgetmittel für den Gedenkdienst bzw. den Friedens- und Sozialdienst im Ausland deutlich aufgestockt.

Härter Strafen für Cyberkriminalität

Mit der zunehmenden Verlagerung eines Teils des Lebens ins Internet und der Verwendung von Computertechnologien im Alltag, geht auch ein signifikanter Anstieg der Kriminalität in diesen Bereichen einher. Auch die jährlichen Cybercrime-Berichte des Bundeskriminalamts zeigten zuletzt einen deutlichen Anstieg. Dem "erhöhten sozialen Störwert" verschiedener bestehender Cybercrime-Delikte wird nun durch eine deutliche Erhöhung von Strafdrohungen Rechnung getragen. Wer einen Computer hackt, dem drohen künftig bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe (statt bisher sechs Monaten), bei Cyber-Angriffen auf kritische Infrastruktur erhöht sich der Strafrahmen sogar auf bis zu drei Jahre. Geschieht das Vergehen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung, liegt die Höchststrafe bei bis zu fünf Jahren Haft.

 
 

Der Handwerkerbonus ist da!

Der Handwerkerbonus ist da! Gefördert werden handwerkliche Leistungen, die ab dem 1. März 2024 in deinem zu Hause erbracht wurden oder werden – es gibt Förderungen bis zu 2.000 Euro. Alle Rechnungen aufheben! Anträge können online ab 15. Juli gestellt werden.

Weitere Informationen zur Wohn- und Eigentumsoffensive unseres Bundeskanzlers Karl Nehammer findest du hier: https://wir.dievolkspartei.at/Eigentum-schafft-Zukunft/

Europawahl am 9. Juni 2024

Am 9. Juni sind alle Wahlberechtigten in Österreich aufgerufen, die Neuzusammensetzung des Europäischen Parlaments mitzubestimmen. Alle Infos zur Wahl finden Sie zeitgerecht an dieser Stelle und auf gleisdorf.at!

Schon heute bitte ich Sie: Gehen Sie zur Wahl und stärken wir gemeinsam unsere Demokratie!

Finanzhilfe des Bundes

Es wurde lange verhandelt, nun ist es fix. Die Gemeinden werden vom Bund mit 1 Milliarde Euro in Zeiten der Teuerung unterstützt.

DANKE!

Beim ÖVP-Stadtparteitag am 18.04.2022 wurde das gesamte Team des Stadtparteivorstandes mit 100% bestätigt, ich durfte mich über 97,6% der Delegiertenstimmen freuen und betrachte es als echten Auftrag für die kommenden fünf Jahre! Vielen Dank für das Vertrauen!

DANKE!

DANKE, DANKE, DANKE! Das sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2020 Gleisdorf, in Klammer die Ergebnisse von 2015:

  • ÖVP: 2565 Stimmen (2955), 57,87% (52,50%), 18 Mandate (17)
  • SPÖ: 558 Stimmen (1358), 12,59% (24,13%), 4 Mandate (8)
  • FPÖ: 441 Stimmen (662), 9,95% (11,76%), 3 Mandate (3)
  • GRÜNE: 868 Stimmen (526), 19,58% (9,34%), 6 Mandate (3)

Die Themen 2020 - 2025

Hier finden Sie all jene Themen, für die mein Team und ich in den kommenden Jahren eintreten und konsequent daran arbeiten werden, diese für unsere Stadt umzusetzen. Dieses Programm ist ein Ergebnis hunderter Hausbesuche, persönlicher Gespräche, zweier Klausuren und vieler inhaltsstarker Diskussionen – ein guter Boden für eine erfolgreiche Zukunft von Gleisdorf!