Zweite Plenarwoche März 2023

Neben wichtigen inhaltlichen Beschlüssen, war ein Highlight der zweiten März-Plenarwoche die Video-Ansprache des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyi.
Hinausgehend zu dem (leider erwartbaren aber dennoch beschämenden) Verhalten der FPÖ, verwunderte auch die Abwesenheit von mehr als der Hälfte der Abgeordneten der SPÖ.
Die Rede im Vorfeld der Nationalratssitzung war ein wichtiger Ausdruck unserer Solidarität mit der Ukraine, die sich weiterhin mutig einem völkerrechtswidrigen militärischen Angriff durch Russland entgegenstellt. Die Position Österreichs ist seit Beginn dieses Konflikts klar und unverändert: Wir verurteilen den illegalen, ungerechtfertigten und unprovozierten russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und haben stets betont, dass Österreich zwar militärisch, aber keinesfalls politisch neutral ist, wenn es um die Einhaltung des Völkerrechts geht. Gleichzeitig müssen Anstrengungen zur Deeskalation des Krieges und Bemühungen zur Herstellung eines gerechten und dauerhaften Friedens weitergeführt werden.

Wir werden die Ukraine als Teil der europäischen Familie auch weiterhin entschlossen bei der Wiederherstellung ihrer Souveränität und territorialen Unversehrtheit unterstützen.

Wohnkostenbeihilfe für leistbares Wohnen

Dieses Entlastungspaket berücksichtigt die Unterschiede im österreichischen Wohnungsmarkt und sorgt für eine treffsichere soziale Ausgestaltung. Die Bundesregierung stellt zusätzlich zu dem bereits zur Verfügung gestellten Wohn- und Heizkostenzuschuss in Höhe von 450 Millionen Euro weitere 225 Millionen Euro zur Abfederung gestiegener Wohnkosten bereit.

Darüber hinaus sollen besondere Härtefälle im Wohnbereich weiter unterstützt werden. Der bereits bestehende Wohnschirm zum Schutz vor Delogierungen soll daher um zusätzliche 25 Millionen Euro aufgestockt werden. Der Wohnschirm ist ein zentrales Element zur Armutsbekämpfung und Wohnungssicherung. Die Einmalzahlung der Wohnkostenbeihilfe erfolgt auf Antragstellung und soll auch einkommensschwache Haushalte entlasten.

Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Punkte:

>>> Es war wichtig, dass ALLE Mieter:innen berücksichtigt werden, die niedrige Einkommen beziehen und von den hohen Mietpreisanstiegen entlastet werden.

>>> Es wird nicht nur einem Bruchteil der Betroffenen geholfen, sondern all denen, die Hilfe benötigen .

>>> Es ist sozial gerechter, mit gezielten Zuschüssen zu arbeiten und nicht nur bei den Richtwertmieten anzusetzen.

>>> Eine Mietpreisbremse hätte das Ziel der Entlastung für rund 800.000 Mieter:innen verfehlt und auch noch einige getroffen, die nicht zwingend Hilfe benötigen.

>>> Diese Maßnahme ist ein Paket für alle Wohn-, Miet- und Lebenslagen. Sie ist treffsicher, richtet sich nach den Einkommensverhältnissen und folgt nicht dem Gießkannenprinzip.

>>> Es gibt keine andere Regierung in Europa, die für so viele Lebensbereiche dermaßen viel Geld in die Hand nimmt, um die Menschen in Zeiten der Teuerung und hoher Energiepreise zu entlasten.

>>> Während wir die Menschen entlasten und seit einem Jahr ein Hilfsprogramm nach dem anderen beschließen, beschäftigt sich die größte Oppositionspartei nur mit sich selbst.

Novelle des Kraftfahrgesetzes

Die Geldstrafen für Verstöße gegen das sog. Handyverbot oder gegen die Gurt- oder die Sturzhelmpflicht werden angehoben. Die Höhe des Organmandates für Verstöße gegen das sog. Handyverbot wird von 50 Euro auf 100 Euro und für Verstöße gegen die Gurten- oder die Sturzhelmpflicht von 35 Euro auf 50 Euro angehoben.

Ich begrüße das, da es hier viel Handlungsbedarf gibt: Vor fast 50 Jahren, genauer gesagt 1976, wurde mit der Einführung der Gurtenpflicht ein großer Schritt in Richtung Verkehrssicherheit getan. Trotzdem war in den letzten Jahren laut den Verkehrsstatistiken des BMI mehr als ein Viertel der Verkehrstoten nicht angeschnallt! Welcher volkswirtschaftliche Schaden und welches menschliche Leid hierdurch entstehen, ist unglaublich.

Ein weiteres Beispiel:

Autolenker:innen mit dem Handy am Ohr reagieren etwa um eine halbe Sekunde zeitverzögert, Autolenker:innen die Nachrichten mit der Hand schreiben sogar bis zu zwei Sekunden.

Läuft ein Kind 23 Meter vor einem Pkw, der 50 km/h fährt, auf die Straße, kann ein aufmerksamer Lenker das Auto vor dem Kind zum Stillstand bringen. Ein Autofahrer, der eine halbe Sekunde verzögert reagiert, fährt das Kind mit einer Geschwindigkeit von rund 36 km/h nieder, was mit hoher Wahrscheinlichkeit zu schweren Verletzungen führt. Bei zwei Sekunden Verzögerung würde das Kind höchstwahrscheinlich nicht überleben.

Weitere Punkte der Novelle: Es soll für das eingesetzte Lehrpersonal in Fahrschulen ein verstärkter Praxisbezug in der Ausbildung hergestellt werden und auch eine verpflichtende Aus- und Weiterbildung vorgeschrieben werden. Bei der Abgrenzung, welche Fahrzeuge als Kraftfahrzeuge gelten und welche als Fahrräder, wird in Hinkunft auf die Nenndauerleistung anstelle der höchsten zulässigen Leistung abgestellt.

Diese Änderungen sind somit ein wichtiger und richtiger Schritt hin zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr!

Novelle des Umweltförderungsgesetzes

Mit der Änderung im Umweltförderungsgesetz soll die Förderung von Investitionen zur Transformation der Industrie einfacher ermöglicht werden. Projekte kleineren und mittleren Umfangs können somit ohne vorherige Ausschreibung gefördert werden, sofern dem keine beihilfenrechtlichen Vorgaben entgegenstehen. Diese Änderung wird das Förderinstrument flexibler gestalten und es ermöglichen, noch mehr Projekte zu unterstützen, die unseren Planeten schützen und zu einer besseren Zukunft für uns und vor allem „die nach uns“ beitragen.

Kredite für Senior:innen

Ziel dieser Regierungsvorlage mit Änderungen im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz ist, die Kreditvergabe an ältere Personen zu erleichtern. Klargestellt werden soll dabei, unter welchen Voraussetzungen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung die Möglichkeit unberücksichtigt bleiben kann, dass der Verbraucher während der Vertragslaufzeit verstirbt. So müsse zum einen "wahrscheinlich" sein, dass der Kreditnehmer zu Lebzeiten den laufenden Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachkommen kann. Zum anderen müssten die als Sicherheit dienenden Vermögenswerte die Gewähr für die Abdeckung der Verbindlichkeiten aus dem Kreditvertrag leisten.

Was eine Absicherung des Kredits durch Liegenschaften betrifft, dürfe sich laut Erläuterungen zwar die Kreditwürdigkeitsprüfung nicht hauptsächlich darauf stützen, dass der Wert der Immobilie den Kreditbetrag übersteigt. Das bedeute aber umgekehrt, dass der Wert der Immobilie als einer der Faktoren durchaus berücksichtigt werden könne. Das gewährleiste, dass der Wert der Liegenschaft nicht das hauptsächliche Kriterium bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ist.

Neuer Straftatbestand für "terroristische Drohungen"

Wenn diese Drohung mit der im betreffenden Paragrafen genannten "terroristischen Eignung" und dem dort bezeichneten Vorsatz begangen wird, soll eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren verhängt werden können. Bisher werden solche Delikte als "gefährliche Drohung" mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet.

Einmalzahlung für Mindestpensionisten wird nachträglich auf 333 € aufgestockt

Ergänzend zur Pensionsanpassung im heurigen Jahr in der Höhe von 5,8 % und der Anhebung des AZL-Richtsatzes um rund 8% auf 1.110 € hat der Nationalrat im Herbst auch eine gestaffelte Einmalzahlung für Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen beschlossen. Wer eine Bruttopension unter 2.500 € bezieht, hat demnach im März einen Teuerungsausgleich von maximal 500 € überwiesen bekommen. Im Regelfall erhielten Betroffene 30 % der monatlichen Gesamtpension. Allerdings wurde bei Bezieher einer Ausgleichszulage nicht die Höhe der Mindestpension von 1.110 €, sondern die geringere Eigenpension als Berechnungsgrundlage für die Einmalzahlung herangezogen. Nun soll die Differenz auf 333 € nachgezahlt werden.

Darüber hinaus wurde beschlossen, die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung aufgrund der hohen Inflation für Pensionsantritte in den Jahren 2023 und 2024 auszusetzen.

EU-Rahmenabkommen mit Malaysia

Es ist das erste bilaterale Rahmenabkommen zwischen der EU und Malaysia. Ziel des Abkommens sind eine engere Zusammenarbeit bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen (z.B.: Terrorismusbekämpfung), Förderung des politischen Dialogs und verstärkte politische, wirtschaftliche und sektorbezogene Zusammenarbeit in Bereichen wie Forschung, Innovation, Kultur und Wissenschaft.

EU-Rahmenabkommen mit Thailand

Im Mittelpunkt dieses Abkommens stehen die Zusammenarbeit und Verankerung von Dialogen in Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Klimawandel, Energie, Bildung und Kultur, Katastrophenbewältigung, Verkehr, justizielle Zusammenarbeit, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, organisierte Kriminalität und Korruption.

Erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt für Ukrainerinnen und Ukrainer

Vertriebene Ukrainer sollen als Besitzer eines Vertriebenenausweises künftig bewilligungsfrei jede beliebige Beschäftigung in Österreich aufnehmen dürfen. Auch eine Vorabprüfung von Lohn- und Arbeitsbedingungen ist nicht mehr vorgesehen. Darüber hinaus werden Erleichterungen für Stammsaisoniers und die bessere Anerkennung von arbeitsmarktrelevanten Sprachen vorgesehen.

 
 

Der Handwerkerbonus ist da!

Der Handwerkerbonus ist da! Gefördert werden handwerkliche Leistungen, die ab dem 1. März 2024 in deinem zu Hause erbracht wurden oder werden – es gibt Förderungen bis zu 2.000 Euro. Alle Rechnungen aufheben! Anträge können online ab 15. Juli gestellt werden.

Weitere Informationen zur Wohn- und Eigentumsoffensive unseres Bundeskanzlers Karl Nehammer findest du hier: https://wir.dievolkspartei.at/Eigentum-schafft-Zukunft/

Europawahl am 9. Juni 2024

Am 9. Juni sind alle Wahlberechtigten in Österreich aufgerufen, die Neuzusammensetzung des Europäischen Parlaments mitzubestimmen. Alle Infos zur Wahl finden Sie zeitgerecht an dieser Stelle und auf gleisdorf.at!

Schon heute bitte ich Sie: Gehen Sie zur Wahl und stärken wir gemeinsam unsere Demokratie!

Finanzhilfe des Bundes

Es wurde lange verhandelt, nun ist es fix. Die Gemeinden werden vom Bund mit 1 Milliarde Euro in Zeiten der Teuerung unterstützt.

DANKE!

Beim ÖVP-Stadtparteitag am 18.04.2022 wurde das gesamte Team des Stadtparteivorstandes mit 100% bestätigt, ich durfte mich über 97,6% der Delegiertenstimmen freuen und betrachte es als echten Auftrag für die kommenden fünf Jahre! Vielen Dank für das Vertrauen!

DANKE!

DANKE, DANKE, DANKE! Das sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2020 Gleisdorf, in Klammer die Ergebnisse von 2015:

  • ÖVP: 2565 Stimmen (2955), 57,87% (52,50%), 18 Mandate (17)
  • SPÖ: 558 Stimmen (1358), 12,59% (24,13%), 4 Mandate (8)
  • FPÖ: 441 Stimmen (662), 9,95% (11,76%), 3 Mandate (3)
  • GRÜNE: 868 Stimmen (526), 19,58% (9,34%), 6 Mandate (3)

Die Themen 2020 - 2025

Hier finden Sie all jene Themen, für die mein Team und ich in den kommenden Jahren eintreten und konsequent daran arbeiten werden, diese für unsere Stadt umzusetzen. Dieses Programm ist ein Ergebnis hunderter Hausbesuche, persönlicher Gespräche, zweier Klausuren und vieler inhaltsstarker Diskussionen – ein guter Boden für eine erfolgreiche Zukunft von Gleisdorf!