Plenarwoche März 2023

Änderungen im Transparenzdatenbankgesetz (TDBG)

Mit der TDBG-Novelle 2023 wird eine Rechtsgrundlage zur namentlichen Veröffentlichung von Förderungsempfängern zur Abfederung der Energiekosten an Unternehmen über das Transparenzportal geschaffen. Zudem werden damit Rechnungshof-Empfehlungen umgesetzt:

Eine Verbesserung der Datenqualität und -verfügbarkeit in der Transparenzdatenbank (Öffnung der Transparenzdatenbank für weitere Datenquellen sowie Übermittlung von Vollständigkeitserklärungen für Förderstellen). Außerdem bringt die Novelle Erleichterungen für (Klein-)Gemeinden bei freiwilliger Nutzung der Transparenzdatenbank – dies wurde aufgrund gestiegenen Interesses vonseiten der Gemeinden implementiert. Konkret sieht die Novelle eine verwaltungsökonomische Erleichterung für die freiwillige Teilnahme von Gemeinden (unter 20.000 Einwohnern) vor, indem diese Förderungsschienen von den Gemeinden abonniert werden können. Besagte Förderungsschienen werden vom Bundesministerium für Finanzen vorab erarbeitet und umfassen inhaltlich zusammenhängende Förderungen, die von Gemeinden typischerweise vergeben werden. Die Gemeinden können aus dem Katalog an Förderungsschienen, die für sie relevanten Maßnahmen wählen (z.B. Förderungen für Kunst & Kultur, Sozialer Wohnraum, Kinderbetreuung, …). Dadurch entfällt die für Gemeinden aufwendige Anlage der einzelnen Förderungen in der Transparenzdatenbank.

Abschaffung der Maklergebühr für Mieter

Erleichterungen für Wohnungssuchende wird die vorliegende Novelle des Maklergesetzes bringen. Ab 1. Juli 2023 müssen Wohnungssuchende für die Vermittlung einer Mietwohnung nur mehr die Provision von Immobilien-Makler:innen begleichen, wenn sie diese selbst mit der Wohnungssuche beauftragt haben. Das Regierungsprogramm 2020-2024 enthält im Kapitel „Wohnen“ das Vorhaben „Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip“, das wird nun umgesetzt und ist ein wahrer „Gamechanger“ für die Wohnungssuche in Österreich. Wie gewöhnlich bei Dienstleistungen üblich werden nun auch die Kosten der Maklerin bzw. des Maklers bei Vermittlung von Mietwohnungen von demjenigen übernommen werden, der den Auftrag gegeben hat. In Zukunft wird daher für die Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags die Maklerprovision zahlen, wer die Leistung des Maklers veranlasst und diesen ausgewählt hat („Erstauftraggeberprinzip“). Vom Vermieter veranlasste Vermittlungen sollen daher auch ausschließlich von diesem bezahlt werden. Der Makler hat nur dann einen Anspruch auf Provision vom Wohnungssuchenden, wenn dieser erster Auftraggeber ist. Kein Provisionsanspruch soll zudem bestehen, wenn zwischen dem Makler-Unternehmen und den Vermieter/innen oder Verwalter/innen eine Beteiligung, eine organschaftliche Verflechtung oder eine andere maßgebliche Einflussmöglichkeit besteht. Zur besseren Transparenz der zeitlichen Abfolge sollen Makler:innen Vertragsabschlüsse schriftlich dokumentieren müssen. Die am Beginn eines neuen Mietverhältnisses für Mieter:innen entstehenden Kosten sollen dadurch maßgeblich gesenkt werden. Es ist eine jährliche Einsparung an nicht zu zahlenden Maklerprovisionen in Höhe von rund 55,1 Millionen Euro zu erwarten.

Klarheit bei der Heiz- und Kältekostenabrechnung

Das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz knüpft an die Stellung als Abnehmer umfangreiche Informationsrechte. Die vorliegende Novelle soll vor dem Hintergrund dieser Informationsrechte und den damit korrespondierenden Informationspflichten des Abgebers im Sinne der Transparenz Klarstellungen vornehmen und insbesondere die Informationsverpflichtung bei der Ermittlungs- und Berechnungsmethodik der Verbrauchsanteile ausdrücklich normieren. Dem Abnehmer muss klar und verständlich erklärt werden, wie der in der Abrechnung ausgewiesene Betrag berechnet wurde. Darüber hinaus soll die Verpflichtung für den Abgeber geschaffen werden, die Abrechnungsinformation (samt der darin enthaltenen historischen Verbrauchs- oder Ablesewerte) auf Anweisung des Abnehmers auch an von diesem namhaft gemachte Dritte zu übermitteln.

UVP-Novelle

Vor dem Hintergrund der derzeitigen geopolitischen und klimatischen Herausforderungen werden Bestrebungen zur Verfahrensbeschleunigung für Vorhaben der Energiewende immer wichtiger. Vorhaben zur Energiewende sind nun umfassend und weit formuliert: Erzeugungs-, Speicherungs- und Leitungsanlagen. Vorhaben der Energiewende gelten nun bei Genehmigungsentscheidungen als „in hohem öffentlichen Interesse“ gelegen. Dadurch können wichtige, zum Wechsel zu erneuerbaren Energien beitragende Projekte zukünftig schneller beschlossen werden, anstatt jahrelang in Genehmigungsverfahren festzuhängen!

Information über Gesundheitsgefährdungen durch Implantate

Implementierung der Vorgaben einer EU-Verordnung (EU) sowie Einführung einer ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtung zur nachweislichen und ohne unnötigen Aufschub erfolgenden Information betroffener Patient:innen über Gesundheitsgefährdungen durch Implantate durch die für die Implantation verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen oder Ärzt:innen. Anlassfall waren fehlerhaft produzierte Verhütungsspiralen, die auch tausenden Frauen in Österreich eingesetzt wurden.

Umsetzungsbericht 2022 zur Nationalen Strategie gegen Antisemitismus

Anfang 2021 stellte die Bundesregierung die Nationale Strategie gegen Antisemitismus (NAS) vor. Ihr Ziel ist es, den Fortbestand des jüdischen Lebens in Österreich langfristig abzusichern, Antisemitismus in all seinen Formen einzudämmen und ein Bewusstsein für das Erkennen von alltäglichem Antisemitismus zu schaffen. Wie Bundesministerin Karoline Edtstadler festhält, konnten 26 der 38 im NSA definierten Maßnahmen bis Jänner 2023 bereits umgesetzt werden. Erfeulicherweise haben alle Abgeordneten diesem Bericht zugestimmt.

Analyse klimakontraproduktiver Subventionen in Österreich

Im Durchschnitt der letzten Jahre belief sich das Volumen an klimakontraproduktiven Förderungen in Österreich auf bis zu 5,7 Milliarden Euro. Hauptprofiteure der Subventionen sind der Verkehr sowie die Energieerzeugung und -nutzung von Unternehmen. Eine Reform bzw. Reduktion der Subventionen war nicht festzustellen. Eine klimakompatible Energiewende und die Umstellung der Ressourcen werde dadurch behindert. Ein Warnsignal, dass in zukünftige politische Subventions-Entscheidungen dringend miteinbezogen werden muss!

 
 

Der Handwerkerbonus ist da!

Der Handwerkerbonus ist da! Gefördert werden handwerkliche Leistungen, die ab dem 1. März 2024 in deinem zu Hause erbracht wurden oder werden – es gibt Förderungen bis zu 2.000 Euro. Alle Rechnungen aufheben! Anträge können online ab 15. Juli gestellt werden.

Weitere Informationen zur Wohn- und Eigentumsoffensive unseres Bundeskanzlers Karl Nehammer findest du hier: https://wir.dievolkspartei.at/Eigentum-schafft-Zukunft/

Europawahl am 9. Juni 2024

Am 9. Juni sind alle Wahlberechtigten in Österreich aufgerufen, die Neuzusammensetzung des Europäischen Parlaments mitzubestimmen. Alle Infos zur Wahl finden Sie zeitgerecht an dieser Stelle und auf gleisdorf.at!

Schon heute bitte ich Sie: Gehen Sie zur Wahl und stärken wir gemeinsam unsere Demokratie!

Finanzhilfe des Bundes

Es wurde lange verhandelt, nun ist es fix. Die Gemeinden werden vom Bund mit 1 Milliarde Euro in Zeiten der Teuerung unterstützt.

DANKE!

Beim ÖVP-Stadtparteitag am 18.04.2022 wurde das gesamte Team des Stadtparteivorstandes mit 100% bestätigt, ich durfte mich über 97,6% der Delegiertenstimmen freuen und betrachte es als echten Auftrag für die kommenden fünf Jahre! Vielen Dank für das Vertrauen!

DANKE!

DANKE, DANKE, DANKE! Das sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2020 Gleisdorf, in Klammer die Ergebnisse von 2015:

  • ÖVP: 2565 Stimmen (2955), 57,87% (52,50%), 18 Mandate (17)
  • SPÖ: 558 Stimmen (1358), 12,59% (24,13%), 4 Mandate (8)
  • FPÖ: 441 Stimmen (662), 9,95% (11,76%), 3 Mandate (3)
  • GRÜNE: 868 Stimmen (526), 19,58% (9,34%), 6 Mandate (3)

Die Themen 2020 - 2025

Hier finden Sie all jene Themen, für die mein Team und ich in den kommenden Jahren eintreten und konsequent daran arbeiten werden, diese für unsere Stadt umzusetzen. Dieses Programm ist ein Ergebnis hunderter Hausbesuche, persönlicher Gespräche, zweier Klausuren und vieler inhaltsstarker Diskussionen – ein guter Boden für eine erfolgreiche Zukunft von Gleisdorf!