Plenarwoche März 2023

Änderungen im Transparenzdatenbankgesetz (TDBG)

Mit der TDBG-Novelle 2023 wird eine Rechtsgrundlage zur namentlichen Veröffentlichung von Förderungsempfängern zur Abfederung der Energiekosten an Unternehmen über das Transparenzportal geschaffen. Zudem werden damit Rechnungshof-Empfehlungen umgesetzt:

Eine Verbesserung der Datenqualität und -verfügbarkeit in der Transparenzdatenbank (Öffnung der Transparenzdatenbank für weitere Datenquellen sowie Übermittlung von Vollständigkeitserklärungen für Förderstellen). Außerdem bringt die Novelle Erleichterungen für (Klein-)Gemeinden bei freiwilliger Nutzung der Transparenzdatenbank – dies wurde aufgrund gestiegenen Interesses vonseiten der Gemeinden implementiert. Konkret sieht die Novelle eine verwaltungsökonomische Erleichterung für die freiwillige Teilnahme von Gemeinden (unter 20.000 Einwohnern) vor, indem diese Förderungsschienen von den Gemeinden abonniert werden können. Besagte Förderungsschienen werden vom Bundesministerium für Finanzen vorab erarbeitet und umfassen inhaltlich zusammenhängende Förderungen, die von Gemeinden typischerweise vergeben werden. Die Gemeinden können aus dem Katalog an Förderungsschienen, die für sie relevanten Maßnahmen wählen (z.B. Förderungen für Kunst & Kultur, Sozialer Wohnraum, Kinderbetreuung, …). Dadurch entfällt die für Gemeinden aufwendige Anlage der einzelnen Förderungen in der Transparenzdatenbank.

Abschaffung der Maklergebühr für Mieter

Erleichterungen für Wohnungssuchende wird die vorliegende Novelle des Maklergesetzes bringen. Ab 1. Juli 2023 müssen Wohnungssuchende für die Vermittlung einer Mietwohnung nur mehr die Provision von Immobilien-Makler:innen begleichen, wenn sie diese selbst mit der Wohnungssuche beauftragt haben. Das Regierungsprogramm 2020-2024 enthält im Kapitel „Wohnen“ das Vorhaben „Maklerprovision nach dem Bestellerprinzip“, das wird nun umgesetzt und ist ein wahrer „Gamechanger“ für die Wohnungssuche in Österreich. Wie gewöhnlich bei Dienstleistungen üblich werden nun auch die Kosten der Maklerin bzw. des Maklers bei Vermittlung von Mietwohnungen von demjenigen übernommen werden, der den Auftrag gegeben hat. In Zukunft wird daher für die Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags die Maklerprovision zahlen, wer die Leistung des Maklers veranlasst und diesen ausgewählt hat („Erstauftraggeberprinzip“). Vom Vermieter veranlasste Vermittlungen sollen daher auch ausschließlich von diesem bezahlt werden. Der Makler hat nur dann einen Anspruch auf Provision vom Wohnungssuchenden, wenn dieser erster Auftraggeber ist. Kein Provisionsanspruch soll zudem bestehen, wenn zwischen dem Makler-Unternehmen und den Vermieter/innen oder Verwalter/innen eine Beteiligung, eine organschaftliche Verflechtung oder eine andere maßgebliche Einflussmöglichkeit besteht. Zur besseren Transparenz der zeitlichen Abfolge sollen Makler:innen Vertragsabschlüsse schriftlich dokumentieren müssen. Die am Beginn eines neuen Mietverhältnisses für Mieter:innen entstehenden Kosten sollen dadurch maßgeblich gesenkt werden. Es ist eine jährliche Einsparung an nicht zu zahlenden Maklerprovisionen in Höhe von rund 55,1 Millionen Euro zu erwarten.

Klarheit bei der Heiz- und Kältekostenabrechnung

Das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz knüpft an die Stellung als Abnehmer umfangreiche Informationsrechte. Die vorliegende Novelle soll vor dem Hintergrund dieser Informationsrechte und den damit korrespondierenden Informationspflichten des Abgebers im Sinne der Transparenz Klarstellungen vornehmen und insbesondere die Informationsverpflichtung bei der Ermittlungs- und Berechnungsmethodik der Verbrauchsanteile ausdrücklich normieren. Dem Abnehmer muss klar und verständlich erklärt werden, wie der in der Abrechnung ausgewiesene Betrag berechnet wurde. Darüber hinaus soll die Verpflichtung für den Abgeber geschaffen werden, die Abrechnungsinformation (samt der darin enthaltenen historischen Verbrauchs- oder Ablesewerte) auf Anweisung des Abnehmers auch an von diesem namhaft gemachte Dritte zu übermitteln.

UVP-Novelle

Vor dem Hintergrund der derzeitigen geopolitischen und klimatischen Herausforderungen werden Bestrebungen zur Verfahrensbeschleunigung für Vorhaben der Energiewende immer wichtiger. Vorhaben zur Energiewende sind nun umfassend und weit formuliert: Erzeugungs-, Speicherungs- und Leitungsanlagen. Vorhaben der Energiewende gelten nun bei Genehmigungsentscheidungen als „in hohem öffentlichen Interesse“ gelegen. Dadurch können wichtige, zum Wechsel zu erneuerbaren Energien beitragende Projekte zukünftig schneller beschlossen werden, anstatt jahrelang in Genehmigungsverfahren festzuhängen!

Information über Gesundheitsgefährdungen durch Implantate

Implementierung der Vorgaben einer EU-Verordnung (EU) sowie Einführung einer ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtung zur nachweislichen und ohne unnötigen Aufschub erfolgenden Information betroffener Patient:innen über Gesundheitsgefährdungen durch Implantate durch die für die Implantation verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen oder Ärzt:innen. Anlassfall waren fehlerhaft produzierte Verhütungsspiralen, die auch tausenden Frauen in Österreich eingesetzt wurden.

Umsetzungsbericht 2022 zur Nationalen Strategie gegen Antisemitismus

Anfang 2021 stellte die Bundesregierung die Nationale Strategie gegen Antisemitismus (NAS) vor. Ihr Ziel ist es, den Fortbestand des jüdischen Lebens in Österreich langfristig abzusichern, Antisemitismus in all seinen Formen einzudämmen und ein Bewusstsein für das Erkennen von alltäglichem Antisemitismus zu schaffen. Wie Bundesministerin Karoline Edtstadler festhält, konnten 26 der 38 im NSA definierten Maßnahmen bis Jänner 2023 bereits umgesetzt werden. Erfeulicherweise haben alle Abgeordneten diesem Bericht zugestimmt.

Analyse klimakontraproduktiver Subventionen in Österreich

Im Durchschnitt der letzten Jahre belief sich das Volumen an klimakontraproduktiven Förderungen in Österreich auf bis zu 5,7 Milliarden Euro. Hauptprofiteure der Subventionen sind der Verkehr sowie die Energieerzeugung und -nutzung von Unternehmen. Eine Reform bzw. Reduktion der Subventionen war nicht festzustellen. Eine klimakompatible Energiewende und die Umstellung der Ressourcen werde dadurch behindert. Ein Warnsignal, dass in zukünftige politische Subventions-Entscheidungen dringend miteinbezogen werden muss!

 
 

Auf geht's in die 6. Periode!

Mit der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Gleisdorf ist am 28. April 2025 ein weiterer wichtiger Meilenstein heute erledigt. Ich freue mich mit allen heute angelobten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten! Und: Ich freue mich natürlich RIIIIIESIG über meine neuerliche Wahl zum Bürgermeister unserer Stadt! Vielen Dank allen Menschen, die die ÖVP Gleisdorf und mich auf diesem Weg unterstützt haben!

Auf geht's in die sechste Periode im wunderbarsten Job auf Erden!Mit Klick auf das Bild kommen Sie zu meiner Antrittsrede.

DANKE!

Vielen DANK!

Das sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl vom 23.03.2025 Gleisdorf, in Klammer sehen Sie die Ergebnisse von 2020:

  • ÖVP: 2528 Stimmen (2565), 46,10% (57,87%), 15 Mandate (18)
  • SPÖ: 541 Stimmen (558 ), 9,87% (12,59%), 3 Mandate (4)
  • FPÖ: 1377 Stimmen (441), 25,11% (9,95%), 8 Mandate (3)
  • GRÜNE: 795 Stimmen (868), 14,50% (19,58%), 4 Mandate (6)
  • NEOS: 243 Stimmen (0), 4,43% (0 %), 1 Mandat (0)

Neueröffnung Mosconi

120 Jahre Feistritzwerke

Medizin leicht verständlich

Tag der offenen Türe

Einkaufsnacht

Am 9. Mai verwandelt sich Gleisdorf erneut in das Einkaufsparadies für alle Modebegeisterten sowie Genießerinnen und Genießer. Die Frühlings-Einkaufsnacht verspricht eine aufregende Nacht voller Shopping-Möglichkeiten, kultureller Highlights und kulinarischer Genüsse. Von 18.00 bis 22.00 Uhr öffnen rund 60 Geschäfte ihre Türen, um auf eine nächtliche Shopping-Tour einzuladen. Neben Straßenartistinnen und -artisten, Attraktionen und Aktionen sowie Herzlichkeiten in den Betrieben, wird es als Highlight am Hauptplatz eine Modenschau geben.

150 Jahre Stadtkapelle - Jubiläumskonzert

Mein persönliches Info-Service für Sie!

Transparenz ist für mich eines der wichtigsten Gebote der Politik, der Kommunalpolitik ganz besonders. Und dazu gehören insbesondere gute Informationen aus erster Hand. Diese will ich Ihnen ab nun neben den bestehen Informationskanälen nun noch zusätzlich mit einem niederschwelligen persönlichen WhatsApp-Info bieten.

Wie geht das?

  1. Speichern Sie die Telefonnummer +43664602601205 als „BGM Stark Infoservice“ in Ihrem Handy.
  2. Senden Sie eine Nachricht mit Ihrem Vor- und Nachnamen und bestätigen Sie mit „OK“.
  3. Schon erhalten Sie künftig alle wichtigen Infos per WhatsApp.

Bitte beachten Sie: Auf die Nachrichten in diesem Format können Sie direkt antworten, Ihre Nachricht wird jedoch nur an mich gesendet, nicht an andere Empfängerinnen und Empfänger (kein Gruppenchat). Sie können sich jederzeit wieder abmelden, indem Sie „abmelden“ senden.

Also, bleiben wir im Gespräch! In persönlichen Begegnungen oder auch auf den digitalen Wegen.

Die Themen 2025 - 2030

Hier finden Sie all jene Themen, für die mein Team und ich in den kommenden Jahren eintreten und konsequent daran arbeiten werden, diese für unsere Stadt umzusetzen.

Dieses Programm ist ein Ergebnis vieler persönlicher Gespräche, einer großen Umfrage, einer Bürgerveranstaltung, einer Arbeitsklausur und vieler inhaltsstarker Diskussionen – ein guter Boden für eine erfolgreiche Zukunft von Gleisdorf!

Da geht es zum Sieben-Punkte-Plan!