Plenarwoche Jänner 2023

Wohn- und Heizkostenzuschuss

Um privaten Haushalten bei der Bewältigung der Wohn- und Heizkosten eine Unterstützung zukommen zu lassen, wird der Bund den Ländern einmalig einen Zweckzuschuss in Höhe von 450 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Länder können damit bestehende Initiativen, die gleiche Zwecke verfolgen, verstärken oder neue Unterstützungen starten. Die Mittel können für Zuschüsse ab 1. Jänner 2023 herangezogen werden. Als Bedingung für den Zweckzuschuss dürfen diese Leistungen nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Zusätzliche Mittel von 55 Millionen Euro sieht die Initiative für die Wohnungs- und Energiesicherung vor. Begründet wird der gestiegene Unterstützungsbedarf ebenfalls mit der anhaltenden Teuerungswelle. Im Rahmen einer Novelle des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz sollen im Jahr 2023 zusätzliche 30 Millionen Euro und im Jahr 2024 zusätzliche 25 Millionen Euro fließen.

Frauenpensionsantrittsalter

Bereits 1992 hat der Nationalrat mit dem „Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten“ beschlossen, das Regelpensionsalter für Frauen ab dem Jahr 2024 um 6 Monate pro Jahr anzuheben und an jenes für Männer anzugleichen. Bis zum Jahr 2033 wird es demnach sukzessive von 60 Jahren auf 65 Jahre steigen. Dieser Antrag enthält nun eine präzisierende Tabelle über das nach dem jeweiligen Geburtstag anzuwendende Pensionsantrittsalter. Frauen, die nach dem 30. Juni 1968 geboren sind, werden demnach – wie ihre männlichen Kollegen – erst mit Vollendung des 65. Lebensjahrs regulär in Pension gehen können. Bei der vorzeitigen Alterspension (Korridorpension) hat die schrittweise Anhebung der Altersgrenze bereits 2019 begonnen.

Reform des Wahlrechts

Die Reform des Wahlrechts bringt unter Anderem erhebliche Erleichterungen für Menschen mit Beeinträchtigungen.
Bis zum Jahr 2028 ist beispielsweise ein verpflichtender barrierefreier Zugang zu sämtlichen Wahllokalen samt barrierefrei erreichbarer Wahlzelle vorgesehen. In der Übergangszeit bis 2028 soll an jedem Wahlstandort mindestens ein Wahllokal barrierefrei zugänglich sein. Ebenso sind die Bereitstellung von Wahlschablonen für Wahlkarten, die Abschrägung des Stimmzettels, Mindestschriftgrößen für Drucksorten sowie vermehrte Informationen in einfacher Sprache nunmehr verpflichtend. Diese Maßnahme soll auch insgesamt dazu beitragen, die Zahl der ungültigen Briefwahlstimmen zu minimieren.

Weiters ist es künftig in ganz Österreich möglich, schon bei der Abholung einer Wahlkarte auf der Gemeinde bzw. beim Magistrat seine Stimme abzugeben. Das entspricht einer Art Vorwahltag, da Briefwahl-Beantragung und Stimmabgabe in einem erfolgen können.

Wahlkarten, die bis Freitagmittag vor der Wahl bei der Wahlbehörde eingetroffen sind, sollen noch am Wahltag in den einzelnen Wahlsprengeln ausgezählt werden. Das bringt den Effekt, dass sich das Ergebnis kann nach dem Wahltag kaum noch signifikant ändern kann.
Auch Sprengelwahlergebnisse werden dadurch viel aussagekräftiger, weil sie auch die meisten Briefwahlstimmen enthalten.

Weitere Neuerungen im Überblick:

>>> Briefwähler haben künftig die Möglichkeit den „Standort“ ihrer Wahlkarte (z.B. „ausgestellt" oder „bei der Wahlbehörde eingelangt" etc.) elektronisch abzufragen.

>>> Wahlbeisitzer erhalten nun bundesweit einheitlich und wertgesichert zwischen 33 und 100 Euro, abhängig von der Länge der Öffnungszeit des jeweiligen Wahllokals. Die Gemeinden können aber auch höhere Entschädigungen auszahlen, wenn es aus ihrer Sicht erforderlich erscheint.

>>> Die Gemeinden werden bei der Auflage von Volksbegehren entlastet: Die derzeit bestehende Verpflichtung, die Eintragungslokale auch am Samstag für zumindest zwei Stunden offenzuhalten, soll künftig entfallen und verlängerte Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr sind nur noch für einen Werktag (statt wie bisher zwei) vorgesehen. Begründung dafür ist, dass das Unterzeichnen ja mittlerweile auch mit Handysignatur möglich ist.

Erhöhung der Förderintensität

Den Unternehmen wird mit Energiekostenzuschüssen, inklusive Pauschalförderungen in Milliarden Höhe geholfen. Abgewickelt werden die Zuschüsse im Auftrag des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft von Austria Wirtschaftsservice GmbH. Unternehmen werden 2023 weiterhin von den hohen Energiekosten entlastet. Insgesamt gibt es fünf Förderstufen. In den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von vier Millionen Euro entfällt die Voraussetzung des Nachweises einer Mindestenergieintensität. Die Förderintensität wird in der ersten Stufe von 30 auf 60 Prozent verdoppelt und in der zweiten Stufe von 30 auf 50 Prozent erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Kostenanstiegs bei den Mehrkosten von Energie gefördert werden. Gefördert werden in der ersten Stufe unter anderem folgende Energieformen: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl. Der Förderzeitraum läuft von 1. Jänner bis 31. Dezember 2023. Die Antragsstellung läuft bis zum 15. Februar 2023 über den aws-Fördermanager. Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.

Mit dem Energiezuschuss wollen Bundesregierung und Nationalrat energieintensiven Unternehmen, die von den hohen Energiepreisen besonders stark betroffen sind, helfen und sowohl die Wirtschaft stärken als auch Arbeitsplätzeabbau, Einsparungen oder sogar Betriebsschließungen verhindern.

Einheitlicher Betrag für Pflegebonus im Jahr 2023

Für das Jahr 2023 wird ein einheitlicher Auszahlungsbetrag für den sogenannten Pflegebonus von € 1.900,- brutto (bzw. € 2.460,- inkl. Dienstgeber-Abgaben) für jede und jeden Vollbeschäftigte(n) festgelegt. Voraussetzung ist, dass man sich in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis befindet, Teilzeitbeschäftigungen werden aliquot berücksichtigt. Die Auszahlung soll tunlichst in monatlichen Teilbeträgen erfolgen. Weiters wird mit dieser Änderung des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes klargestellt, dass der Pflegebonus für "unselbstständig tätiges" Pflegepersonal auch für Leiharbeitskräfte wirksam wird. Damit sollen die Bundesländer auch an Leiharbeitskräfte ausgezahlte Entgelterhöhungen abrechnen und vom Bund refundiert bekommen können.

Mehrkosten für Entnehmer

Die durch Netzverluste aufgrund des massiven Anstiegs der Großhandelspreise am Strommarkt im Jahr 2023 entstehenden zusätzlichen Kosten für Haushalte und Unternehmen sollen weiter abgefedert werden. Während für das erste Halbjahr ursprünglich eine Abgeltung von 60% der Mehrkosten vorgesehen war, soll nun sichergestellt werden, dass die Mehrkosten für die Beschaffung der Netzverlustenergie auch im zweiten Halbjahr 2023 für Stromkunden deutlich verringert werden.

Whistleblower-Gesetz

Bereits im Jahr 2019 wurde auf EU-Ebene beschlossen, sogenannte Whistleblowerinnen und Whistleblower besser zu schützen. Wer Informationen über rechtlich fragwürdige Praktiken in seinem beruflichen Umfeld wie Betrug, Korruption, Gesundheitsgefährdung oder Umweltgefährdung weitergibt, soll vor Anfeindungen, Repressalien am Arbeitsplatz und anderen negativen Konsequenzen wie existenzbedrohenden Gerichtsprozessen geschützt werden. Österreich hätte die entsprechende EU-Richtlinie bereits bis Dezember 2021 umsetzen müssen, nun liegt dazu eine umfangreiche Sammelnovelle mit einem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) im Mittelpunkt vor. Österreich beschränkt sich bei der Umsetzung der EU- Richtlinie im Wesentlichen auf die europarechtlich vorgegebenen Inhalte. Damit sollen Belastungen für kleinere und mittlere Unternehmen möglichst geringgehalten werden. Adressaten des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes sind der öffentliche Sektor und private Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen und Vereine, sofern in der jeweiligen Organisation bzw. im jeweiligen Unternehmen mindestens 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind. Einrichtungen und Dienststellen, die in die Zuständigkeit der Länder bzw. der Gemeinden fallen, sind vom Gesetzentwurf aus kompetenzrechtlichen Gründen nicht umfasst.

Unterstützung für die Ukraine

Der Bundesminister für Finanzen soll ermächtigt werden, in Abstimmung mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union namens des Bundes Haftungen in Form von Garantien bis zu einem Betrag von 102 Millionen Euro zu übernehmen, mit denen Darlehen der Europäischen Union für die Ukraine gestützt und in Zusammenhang mit EU- Makrofinanzhilfeprogrammen, abgesichert werden. Der ausgewiesene maximale Haftungsbetrag entspricht dem gerundeten, Österreich zurechenbaren Garantie-Anteil gemäß einem Beschluss über die Bereitstellung einer außerordentlichen Makrofinanzhilfe für die Ukraine.

Neue Regelung der Heimopferrente

Dieser 5-Parteien-Antrag schließt eine von der Volksanwaltschaft aufgezeigte Lücke im HeimopferrentenG. Demnach sollen künftig auch dauerhaft arbeitsunfähige Personen, die nur deshalb keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, weil ihr Partner bzw. ihre Partnerin zu viel verdient, eine Heimopferrente bekommen, sofern sie die weiteren Voraussetzungen für diese staatliche Leistung erfüllen. Derzeit müssen die betroffenen Personen – laut Erläuterungen handelt es sich nur um eine kleine Zahl – bis zum Regelpensionsalter warten. Ausgezahlt werden soll die Rente rückwirkend mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle, sofern der Antrag innerhalb eines Jahres ab Kundmachung gestellt wird. Zudem wird auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) reagiert. Dieser hat festgestellt, dass eine individuell vereinbarte bzw. gerichtlich zuerkannte individuelle Entschädigungsleistung dem Bezug einer Heimopferrente nicht entgegensteht. Da nicht alle abgeschlossenen Fälle automatisch wieder aufgerollt werden können, wird dazu eine gesetzliche Regelung getroffen. Gleichzeitig wird klargestellt, dass für Heimopfer, die eine individuelle Entschädigungsleistung erhalten haben, künftig die gleichen Regeln für Anspruchsprüfungen gelten, wie für Heimopfer, die eine pauschalierte Leistung bekommen haben.

 
 

Der Handwerkerbonus ist da!

Der Handwerkerbonus ist da! Gefördert werden handwerkliche Leistungen, die ab dem 1. März 2024 in deinem zu Hause erbracht wurden oder werden – es gibt Förderungen bis zu 2.000 Euro. Alle Rechnungen aufheben! Anträge können online ab 15. Juli gestellt werden.

Weitere Informationen zur Wohn- und Eigentumsoffensive unseres Bundeskanzlers Karl Nehammer findest du hier: https://wir.dievolkspartei.at/Eigentum-schafft-Zukunft/

Europawahl am 9. Juni 2024

Am 9. Juni sind alle Wahlberechtigten in Österreich aufgerufen, die Neuzusammensetzung des Europäischen Parlaments mitzubestimmen. Alle Infos zur Wahl finden Sie zeitgerecht an dieser Stelle und auf gleisdorf.at!

Schon heute bitte ich Sie: Gehen Sie zur Wahl und stärken wir gemeinsam unsere Demokratie!

Finanzhilfe des Bundes

Es wurde lange verhandelt, nun ist es fix. Die Gemeinden werden vom Bund mit 1 Milliarde Euro in Zeiten der Teuerung unterstützt.

DANKE!

Beim ÖVP-Stadtparteitag am 18.04.2022 wurde das gesamte Team des Stadtparteivorstandes mit 100% bestätigt, ich durfte mich über 97,6% der Delegiertenstimmen freuen und betrachte es als echten Auftrag für die kommenden fünf Jahre! Vielen Dank für das Vertrauen!

DANKE!

DANKE, DANKE, DANKE! Das sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2020 Gleisdorf, in Klammer die Ergebnisse von 2015:

  • ÖVP: 2565 Stimmen (2955), 57,87% (52,50%), 18 Mandate (17)
  • SPÖ: 558 Stimmen (1358), 12,59% (24,13%), 4 Mandate (8)
  • FPÖ: 441 Stimmen (662), 9,95% (11,76%), 3 Mandate (3)
  • GRÜNE: 868 Stimmen (526), 19,58% (9,34%), 6 Mandate (3)

Die Themen 2020 - 2025

Hier finden Sie all jene Themen, für die mein Team und ich in den kommenden Jahren eintreten und konsequent daran arbeiten werden, diese für unsere Stadt umzusetzen. Dieses Programm ist ein Ergebnis hunderter Hausbesuche, persönlicher Gespräche, zweier Klausuren und vieler inhaltsstarker Diskussionen – ein guter Boden für eine erfolgreiche Zukunft von Gleisdorf!