Das Jahr 2022 war, wie auch bereits die letzten Jahre, ein sehr herausforderndes Jahr: Für die Politik, aber vor allem für alle Menschen in unserem Land und weit darüber hinaus.
Gerade deshalb war es so wichtig, dass auch in der letzten heurigen Plenarwoche viele wichtige Beschlüsse gefasst wurden, damit das Jahr 2023 gut begonnen werden kann und die Pläne der Bundesregierung für Land und Leute auf Schiene sind!
Die enorm angestiegenen Großhandelspreise haben in den letzten Monaten auch am Endkundenmarkt Turbulenzen ausgelöst: Energieversorger sind aus dem Markt ausgetreten, haben Produkte gänzlich vom Markt genommen oder Verträge in Folge von Widersprüchen gegen Preiserhöhungen gekündigt.
Die Folge war, dass Energielieferverträge mit Endverbrauchern teilweise massenhaft gekündigt wurden, was für die Betroffenen bedeutete, im Rahmen der Kündigungsfrist einen neuen Lieferanten suchen zu müssen. Die Erfahrung zeigt, dass ein Teil der von solchen Vertragsbeendigungen betroffenen Endverbraucher nicht zeitgerecht aktiv wurde, in einen vertraglosen Zustand geriet und folglich von Abschaltungen bedroht war. Mit der neuen Regelung werden Netzbetreiber verpflichtet, von einer drohenden Abschaltung betroffene Endverbraucher mittels eingeschriebenem Brief explizit darauf hinzuweisen, dass diese rasch einen neuen Energieliefervertrag abzuschließen haben, um eine Abschaltung abzuwenden und welche Schritte dafür konkret zu setzen sind. Das bringt mehr Fairness und Planungssicherheit für Endkundinnen und Endkunden!
Um die aufgrund der stark angestiegenen Energiepreise entstandenen hohen Gewinne von Öl- und Gasfirmen abzuschöpfen und die Erlöse von Stromerzeugern zu deckeln, haben ÖVP und Grüne ein Bundesgesetz, das die Einführung eines "Energiekrisenbeitrag - fossile Energieträger" (EKB-F), eines "Energiekrisenbeitrag - Strom" (EKB-S) sowie eine Änderung des Einkommensteuergesetzes vorsieht, vorgelegt. Zudem soll durch die Einführung eines Stromverbrauchsreduktionsgesetzes der Verbrauch in teuren Spitzenzeiten gesenkt werden. Den Rahmen für beide Anträge bildet die im Oktober beschlossene EU-Notfallmaßnahmenverordnung. Mit dem Bundesgesetz über einen EKB-F sollen die krisenbedingten Gewinne von Öl- und Gasfirmen im zweiten Halbjahr 2022 sowie 2023 besteuert werden. Als Vergleichszeitraum soll der Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021 herangezogen werden. Liegt der aktuelle Gewinn um mehr als 20 % über diesem Durchschnitt, so sollen 40 % davon abgeschöpft werden. Um Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu unterstützen, soll jedoch ein Absetzbetrag vorgesehen werden, der den Beitragssatz auf 33 % reduziert. Die Investitionen müssen grundsätzlich zwischen dem 1. Jänner 2022 und dem 31. Dezember 2023 getätigt werden.
Mit dem Beschluss wird die 6. Urlaubswoche als „Entlastungswoche“ für Pflegekräfte ab dem 43. Lebensjahr umgesetzt.
Weiters wird ein 2 Stunden Zeitguthaben für Nachtdienste geschaffen. Der Beitragssatz für NSchG-Versicherte ist so festgesetzt, dass eine Deckung der Ersatzleistung des Bundes voraussichtlich zu 75% durch Beiträge erfolgt - er hätte demnach auf 4,7 % erhöht werden müssen. Mit der Sistierung bleibt der Beitragssatz von 3,8 % unverändert. Weiters wird der Angehörigenbonus in Höhe von 1.500 Euro pro Jahr umgesetzt und auch auf pflegende Pensionisten ausgeweitet. Ab 01. Juli 2023 tritt dieser in Kraft.
Ab dem nächsten Jahr erhalten Grundwehrdiener monatlich 500 Euro Grundvergütung, statt den bisher ausbezahlten knapp 360 Euro. Die erste Erhöhung dieser Art seit zehn Jahren stellt ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber jenen jungen Männern dar, die durch ihren Dienst einen wertvollen Beitrag für unseren Staat leisten.
Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe soll weiterhin eine geringfügige Beschäftigung während des Anspruchszeitraumes ermöglichen. Der Grenzbetrag von 7.600 Euro pro Kalenderjahr reicht für 2023 nicht mehr aus, weshalb eine Anpassung des Grenzbetrages auf 7.800 Euro erfolgt. Bei der Ermittlung der Grenzbetrages ist die im KBGG zur Gleichbehandlung aller Einkunftsarten festgelegte Berechnungsmethode (2022: 485,85 Euro mal 12 minus 132 Euro Werbungskostenpauschale plus 30%) anzuwenden. Bei Beibehaltung des bisherigen Grenzbetrages wäre im Jahr 2023 eine geringfügige Beschäftigung aufgrund der Aufwertung im ASVG ohne Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht mehr möglich. Da die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld-Konto von 16.200 Euro auf 18.000 Euro erhöht wurde (Teuerungs-Entlastungspaket III), ist auch die Zuverdienstgrenze für den zweiten Elternteil bei der Beihilfe entsprechend zu erhöhen. Die Novelle führt weder zu Mehrkosten noch zu Minderausgaben, da Eltern sich an die jeweilige Zuverdienstgrenze anpassen, um das Kinderbetreuungsgeld beziehen zu können bzw. um allfällige Rückforderungen zu vermeiden.
Auf Basis der Erfahrungen aus dem aktuellen Schulveranstaltungsfonds sowie einer Analyse der bereits bestehenden Unterstützungsleistungen der Länder soll ein Modell für die Unterstützung der Teilnahme sozioökonomisch benachteiligter Kinder und Jugendlicher aller Schultypen an Schulveranstaltungen ausgearbeitet werden.
Die von der Regierung vorgelegte 2. Dienstrechts-Novelle 2022 sieht neben zahlreichen Detailmaßnahmen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst insbesondere eine Erhöhung der Einstiegsgehälter vor. Weiters ist geplant, den Benachteiligungs- und Kündigungsschutz für Bedienstete zu erweitern, Teilzeitbeschäftigte mit Vollzeitbeschäftigten bei der Abgeltung von Mehrdienstleistungen gleichzustellen und ökologische Aspekte bei Dienstreisen stärker zu berücksichtigen. In die Bestellung der OGH-Spitze soll künftig ein mit Richter besetzter Personalsenat eingebunden werden. Das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz wird an das für die Privatwirtschaft geltende Landarbeitsgesetz angepasst. Weiters enthält sie die Erhöhung der Beamtengehälter für 2023.
Durch eine Umgestaltung des Marketingbeitragssystems der AMA sollen ab 1. Jänner 2023 alle landwirtschaftlichen Produzenten zur Finanzierung der AMA-Maßnahmen beitragen. Mit der Novelle des AMA-Gesetzes reagiert die Bundesregierung auf eine Empfehlung des Rechnungshofs, die Aufbringung der Mittel auf eine breitere Basis zu stellen. Dies erfolgt durch die Einführung eines allgemeinen Flächenbeitrags neben den bisherigen produktbezogenen Beiträgen. Künftig sollen alle Landwirte mit mindestens 1,5 ha landwirtschaftlicher Fläche in die Agrarmarketing-Beitragspflicht fallen. Dazu soll es einen neuen allgemeinen Basisbeitrag bezogen auf landwirtschaftliche Flächen (außer Weinflächen) neben den bisherigen produktbezogenen Beiträgen (für Milch, geschlachtete Tiere, Eier, Gemüse, Obst, Gartenbauerzeugnisse und Wein) geben.
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht, sich auf bilateraler wie auch auf europäischer Ebene mit allen ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen, politischen und diplomatischen Mitteln für einen Stopp der Baupläne zur Errichtung von Small Modular Reactors in Tschechien einzusetzen und sich, wie im in der Sitzung vom 16.12.2021 einstimmig angenommen Antrag formuliert, auch weiterhin konsequent gegen die militärische Nutzung von Small Modular Reactors einzusetzen. Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ersucht, sich für eine grenzüberschreitende UVP im Zuge der Planung und Errichtung der Reaktorneubauten einzusetzen sowie keinen Reaktorneubauten zuzustimmen.
Die neuen Hauptfeststellungsbescheide sollen sozialversicherungsrechtlich erst zu Beginn des Jahres 2024 wirksam werden. Gleichzeitig wird die Möglichkeit eröffnet, weiterhin in der Pflichtversicherung zu bleiben, selbst wenn die Versicherungsgrenze von 1.500 € jährlich durch die neue Hauptfeststellung unterschritten wird. Voraussetzung ist eine unveränderte Bewirtschaftung des Betriebs. Diese Opt-In-Regelung soll jeweils zum Monatsletzten widerrufen werden können.
Die Stadt Gleisdorf und die Chance B haben das Café Miteinander ins Leben gerufen – einen sozialen Treffpunkt für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen und andere Betreuungspersonen.
Ihre Unterstützung ist jetzt wichtiger denn je. Blutspenden geht schnell und ist unkompliziert. Bitte nutzen Sie JETZT die Gelegenheit und besuchen Sie uns!
In der heutigen digitalen Welt sind mobile Geräte wie Handys und Tablets unverzichtbar geworden. Doch nicht jede/r ist mit den neuesten Technologien vertraut. Wenn Sie zu diesen Menschen gehören, dann haben wir gute Nachrichten! Es freut uns mitteilen zu können, dass Mitte Juni ein neuer Kurs für Handys und Tablets in Gleisdorf startet.
Die erfahrenen Vortragenden vom Technik in Kürze®-Team zeigen in diesem Kurs Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Handy oder Tablet bestmöglich nutzen: von essenziellen Grundfunktionen bis zum Surfen im Internet.
Termine
Der kostenlose Kurs findet immer donnerstags von 9 bis 12 Uhr im Service-Center der Stadtgemeinde statt und besteht aus insgesamt 4 Einheiten,
jeweils 3 Stunden pro Einheit. Der Kurs beginnt am 15.06.2023. Die weiteren Termine sind: 22.06., 29.06., 06.07.2023.
Anmeldung
Wenn Sie Interesse am Kurs haben, melden Sie sich noch heute an: per E-Mail unter nicole.huetter@energieregion.at oder telefonisch unter 0664 88447373. Die Plätze sind begrenzt und werden nach dem "first come, first served"-Prinzip vergeben.
Der Kurs wird durch EU, Bund und Land Steiermark (LEADER) gefördert und von der Energieregion Weiz-Gleisdorf organisiert.
Mit dem "Music Friday in the City" startet die heurige "Music Friday-Saison". Freuen wir uns auf einen Sommer, in dem es immer Freitag am Abend gratis Live-Konzerte gibt!
Eine Aktion mit langer Tradition der Stadtgemeinde Gleisdorf!
In der Gemeinderatssitzung vom 30.01.2023 haben sich die Mandatar:innen einstimmig zu dieser Petition bekannt. Darin wird das Klimaschutzministerium aufgefordert, die ASFINAG, ÖBB und weitere in seinem Einflussbereich stehende Unternehmen damit zu beauftragen, ihre Infrastruktur für den Ausbau der Erneuerbaren zwingend aufzurüsten. Denn für eine gute Zukunft für alle braucht es jetzt gemeinsame Lösungen für Menschen, Jobs und Klima.
Bitte unterstütze diese Petition!
Ein 9-jähriges Mädchen ist vor einem Jahr mit seiner Mutter, Tante und Oma aus der Ukraine vor dem Krieg geflüchtet. Marias Papa ist dort geblieben, um sein Land zu verteidigen. Seit einem Jahr haben die vier in unserer Region eine Bleibe gefunden, für die sie sehr dankbar sind. Vor wenigen Tagen wurde mir berichtet, dass diese vier Menschen, die einiges zu verarbeiten haben, seit einem Jahr gemeinsam in einem Zimmer leben. Das sollten wir ändern! Wer kann hier helfen? Um das Mädchen nicht wieder aus der Schule und ihrem neu gewonnen Umfeld zu reißen, wäre eine Wohnung im Raum Gleisdorf fantastisch!
Es wurde lange verhandelt, nun ist es fix. Die Gemeinden werden vom Bund mit 1 Milliarde Euro in Zeiten der Teuerung unterstützt.
Beim ÖVP-Stadtparteitag am 18.04.2022 wurde das gesamte Team des Stadtparteivorstandes mit 100% bestätigt, ich durfte mich über 97,6% der Delegiertenstimmen freuen und betrachte es als echten Auftrag für die kommenden fünf Jahre! Vielen Dank für das Vertrauen!
DANKE, DANKE, DANKE! Das sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2020 Gleisdorf, in Klammer die Ergebnisse von 2015:
Hier finden Sie all jene Themen, für die mein Team und ich in den kommenden Jahren eintreten und konsequent daran arbeiten werden, diese für unsere Stadt umzusetzen. Dieses Programm ist ein Ergebnis hunderter Hausbesuche, persönlicher Gespräche, zweier Klausuren und vieler inhaltsstarker Diskussionen – ein guter Boden für eine erfolgreiche Zukunft von Gleisdorf!