Plenarwoche Oktober 2022

Ein breites Feld an wichtigen Beschlüssen

In der Oktober-Plenarwoche wurden wichtige Beschlüsse in den verschiedensten Bereichen gefasst. Allen voran wurde die Abschaffung der kalten Progression, die ja schon länger in aller Munde ist, endgültig auf den Weg gebracht. Diese wird ab Anfang nächsten Jahres für kräftige Entlastung sorgen!
Aber auch zu Themen wie der Strompreisbremse, Urlaubsanspruch bei Kündigung, Schwarzarbeit, dem Wettbewerbsgesetz und vielen anderen gab es breite Diskussionen und zukunftsweisende Entscheidungen, bevor im November mit dem Budget der Republik Österreich einer der größten politischen „Brocken“ auf dem Programm steht.

Hier finden Sie eine Übersicht über die gefassten Beschlüsse:

Abschaffung der Kalten Progression

Von vielen Regierungen angekündigt - von türkis-grün nun im Nationalrat beschlossen: Die kalte Progression ist ab erstem Jänner 2023 Geschichte!

Von kalter Progression spricht man, wenn Einkommens- und Lohnerhöhungen durch das Rutschen in eine höhere Steuerklasse quasi unwirksam werden.
Durch das progressive Steuersystem in Österreich, steigt der Steuersatz mit zunehmendem Einkommen. Erhält man nun eine Lohnerhöhung, kann es sein, dass man dadurch in eine höhere Steuerklasse fällt. Wenn man zuvor beispielsweise 30.000 Euro brutto im Jahr verdient hat und nun 33.000 Euro brutto jährlich bekommt, müssen 2000 Euro davon höher versteuert werden, da die zweite Einkommenssteuerstufe bei 31.000 Euro jährlich endet und alles, was man darüber verdient in der dritten Stufe versteuert werden muss, in welcher der Steuersatz momentan um 9,5% höher ist.

Wenn eine Lohnerhöhung also gerade so die Inflation ausgleicht und man aber für einen Teil des Lohns höhere Steuern bezahlt, kann es zum Verlust von realer Kaufkraft kommen. Um das zu verhindern und dieser schleichenden Steuererhöhung entgegenzuwirken, haben Bundesregierung und Nationalrat die jahrzehntelang diskutierte Abschaffung der kalten Progression auf den Weg gebracht. Zwei Drittel der Einnahmen aus der kalten Progression fließen automatisch an die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zurück. Das letzte Drittel kommt 2023 insbesondere kleineren und mittleren Einkommen zugute.

Damit werden alle Bürgerinnen und Bürger dauerhaft massiv entlastet – allein bis 2026 im Ausmaß von 26 Milliarden Euro!

Strompreisbremse ab 1. Dezember 2022

ÖVP und Grüne haben unter dem Titel "Strompreis-Bremse" einen Gesetzesentwurf für eine befristete Stromkostenförderung für Haushalte eingebracht. Damit werden durch einen Stromkostenzuschuss bis zu 2.900 kWh Strom pro Jahr und Haushalt vom Bund gestützt. Die Förderung soll von 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 automatisiert über den Stromlieferanten zur Anwendung kommen. Sie besteht aus einem unterem Referenzpreis (10 Cent pro kWh) und einem oberen Referenzpreis (40 Cent pro kWh).

Das bedeutet: Bis zu einem Preis von 40 Cent pro kWh wird die Differenz zwischen unterem Referenzpreis und tatsächlich bezahltem Preis vom Staat bezahlt.

Wenn der Strompreis über 40 Cent pro kWh steigt, ist die Differenz zwischen oberen Referenzpreis und tatsächlich bezahltem Preis vom Kunden zu tragen und wird zu den 10 Cent pro kWh addiert.
Liegt der tatsächlich bezahlte Strompreis z.B. bei 45 Cent, zahlt der Privathaushalt nur 15 Cent und der Staat 30 Cent.

Bei einem geringeren Jahresverbrauch als 2.900 kWh verfällt der Anspruch auf die nicht genutzte förderbare Strommenge, da der Stromkostenzuschuss mit dem tatsächlichen Verbrauch begrenzt sein soll. Für größere Haushalte, in denen mehr als drei Personen hauptgemeldet sind, ist ein Zusatzkontingent vorgesehen. Für einkommensschwache Haushalte gibt es zusätzlich einen Netzkostenzuschuss.

Somit ergibt sich eine maximale Fördersumme von 870 Euro pro Jahr und Haushalt!

Energiekostenzuschuss

Der Energiekostenzuschuss ist als neue Förderung Teil des Anti-Teuerungspakets und soll zur Abfederung der erhöhten Energiekosten dienen. Subventioniert werden 30 Prozent der Mehrkosten von Strom und Erdgas (und in Stufe 1 auch von Treibstoffen) im Vergleich zum Vorjahrespreis.
Dadurch wird der Wirtschaftsstandort in der Krisenzeit gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sichergestellt. Das gesetzlich verankerte Budget von 450 Millionen Euro soll auf 1,3 Milliarden Euro erhöht werden, vorausgesetzt der Gesetzgeber stimmt zu. Zur Einstufung als energieintensives Unternehmen, zur Art der verbrauchten Energiearten und zur Höhe der Mehr-Aufwendungen ist unter anderem die Bestätigung einer Steuerberatung vorgesehen. In einem ersten Schritt werden Mehrkosten von 1. Februar bis 30. September gefördert. Sollte die Europäische Kommission Verlängerungen ankündigen, wäre eine Verlängerung des Förderzeitraums möglich.
Pro Unternehmen kann ab Mitte November 2022 ein Antrag gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Ausgenommen sind unter anderem Unternehmen, die gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, aber auch energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmen aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.

Insgesamt wird die Maßnahme zu Entlastungen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro für unsere heimischen Unternehmen führen!

Verlängerung des Energiekostenausgleichs

Bereits im Februar wurde der Energiekostenausgleich als Maßnahme gegen die steigenden Kosten im Energiebereich beschlossen. Dieser wird von der Jahresabrechnung des Stromlieferanten abgezogen und beträgt 150 Euro. Die Einreichung dieses Gutscheines wurde nun bis 31. März 2023 verlängert.

Härtefälle in der Schwarzarbeit

Damit sollen Härtefälle infolge aufgedeckter Schwarzarbeit vermieden werden. Gemäß aktueller Rechtslage werden sowohl der betroffene Betrieb als auch der bzw. die betroffene ausländische Beschäftigte für ein Jahr für weitere Bewilligungen gesperrt, wenn sie mehr als einmal ohne aufrechte Beschäftigungsbewilligung wie etwa eine Rot-Weiß-Rot-Karte ertappt wurden. Dabei werde weder auf die Art und Dauer der Verfehlung noch auf den Grad des Verschuldens Rücksicht genommen - künftig soll dieser Automatismus fallen und dem AMS ein gewisser Spielraum bei minderschweren Gesetzesverletzungen eingeräumt werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin glaubhaft machen kann, dass konkrete Maßnahmen ergriffen wurden, um weitere Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu verhindern.

Urlaubsansprüche bei Kündigung

Nach einem EuGH-Urteil soll künftig auch Arbeitnehmern, die ihr Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig beendet haben, eine aliquote finanzielle Ersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub zustehen. Für das aktuelle Urlaubsjahr ist diese Bestimmung allerdings auf den EU-weit vorgeschriebenen Mindesturlaub von vier Wochen beschränkt. Damit wird es für die fünfte und sechste Urlaubswoche im Austrittsjahr in den genannten Fällen weiterhin keinen Ersatzanspruch geben.

Pensionserhöhung

Zur Abfederung der Teuerung hat die Bundesregierung in den vergangenen Wochen und Monaten bereits zahlreiche Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von über 50 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Besonders vulnerable Gruppen, zu denen auch die Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichzulage zählen, wurden verhältnismäßig stärker entlastet. Zur gesetzlich vorgesehenen Pensionserhöhung in Höhe von 5,8 Prozent kommt nun zusätzlich noch eine sozial gestaffelte Einkommenserhöhung. Durch diese Staffelung wird sowohl die Treffsicherheit des Paketes als auch die finanzielle Vertretbarkeit sichergestellt.
Einmal mehr beweist die Volkspartei damit in Bundesregierung und Nationalrat, dass sie ihre Versprechen hält und die Pensionistinnen und Pensionisten bestmöglich und unkompliziert unterstützt. Dieses Paket, das alleine im kommenden Jahr rund vier Milliarden Euro ausmacht, ist ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber all jenen, die unser Land zu dem gemacht haben, dass es heute ist!

Valorisierung der Sozialhilfen

Als zusätzliche Maßnahme gegen die Teuerung hat die Bundesregierung die Anpassung der Sozial- und Familienleistungen beschlossen. Ab 1. Jänner 2023 werden dadurch unter anderem das Krankengeld, die Familienbeihilfe und der Mehrkindzuschlag entsprechend der jährlichen Valorisierungsautomatik erhöht.

Teuerungsausgleich wird nicht auf Sozialhilfe angerechnet

Der im Juli beschlossene Teuerungsausgleich für Bezieherinnen und Bezieher kleiner und mittlerer Pensionen von bis zu 500 Euro wird nicht auf die Sozialhilfe angerechnet.

Verankerung der Musiktherapie in Gesundheitseinrichtungen

Es ist wissenschaftlich und klinisch belegt, dass es sich bei Musiktherapie um ein sehr wirksames Angebot für kranke, eingeschränkte oder seelisch belastete Menschen handelt. Die Verankerung der Musiktherapie in Gesundheitseinrichtungen ist somit eine begrüßenswerte Maßnahme, die vielen menschen helfen wird!

Schutz gegen unlauteren Wettbewerb

Mit einer Sammelnovelle soll für eine breite Palette technischer Produkte gegen unlauteren Wettbewerb eine Bündelung von Marktüberwachungsagenden beim BEV erfolgen. Neben den bereits bestehenden langjährigen Vollzugserfahrungen des BEV im Bereich der Marktüberwachung von Messgeräten und Fertigpackungen sollen weitere Marktüberwachungsbelange, wie etwa die Bereiche der persönlichen Schutzausrüstungen (z.B. FFP-Masken), Aufzüge und Sicherheitsbauteile für diese, Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe (wie etwa Heizstrahler, Sportboote, Maschinen und elektrische Betriebsmittel) und die Kristallglas-, Schuh- und Textilkennzeichnung hinzukommen.
Mit der vorgesehenen Erweiterung des technischen Know-hows soll künftig eine effiziente und bundesweit einheitliche und unionsrechtskonforme Verfahrensabwicklung sichergestellt und die Effektivität der Marktüberwachung gesteigert werden.

Aktiv gegen Hass gegenüber LGBTIQ-Personen

Um geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt und Hassverbrechen gegen LGBTIQ-Personen zu erarbeiten, sprachen sich ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS für die Einberufung eines Runden Tisches mit Vertreterinnen und Vertretern der Community und betroffenen NGOs aus. Auf Basis der dazu seit 1. November 2020 erhobenen Daten (beispielsweise Anzeige- und Verurteilungs-statistiken) und Erfahrungen etwa aus der Bewährungshilfe, soll der Bundesminister für Inneres und die Justizministerin gemeinsam mit den LGBTIQ-Vertreterinnen und Vertretern Bilanz ziehen und mögliche nächste Schritte beraten.

Modernisierung von Gewerbelegitimationen

Die von bestimmten Berufsgruppen mitzuführende Gewerbelegitimation soll von ihrer bisherigen Ausstellung auf Leinenpapier durch eine zeitgemäße Scheckkarte ersetzt werden. Für betroffene Gruppen, wie etwa Fremdenführer und Berufsdetektive bzw. deren Mitarbeiter und sogenannte Handlungsreisende zu Privathaushalten, soll außerdem eine einheitliche Befristung der Gültigkeit der Legitimationen von zehn Jahren vorgesehen werden. Vereinheitlicht werden auch die vielen verschiedenen Bezeichnungen in den Regelungen. Den antragstellenden Personen soll für die Ausstellung der Gewerbelegitimation keine Kosten auferlegt werden.

Zusätzliche Deutschförderung für ordentliche Schülerinnen und Schüler

Dieser Antrag ersucht den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung dafür Sorge zu tragen, dass ab dem Schuljahr 2022/23 für jene Schülerinnen und Schüler, die vom außerordentlichen Status in den ordentlichen Status wechseln, zusätzliche bedarfsorientierte Deutschförderung und entsprechende Planstellen bereitgestellt werden.

Einführung der Pflegeschule

Im Mai 2022 wurde von der Bundesregierung der Grundsatzbeschluss gefasst, die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen mit Pflege-Schwerpunkt (3- und 5-jährig) ins Regelschulsystem zu überführen. Mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag passiert das nun fix. Die beiden neuen Pflegeschulformen werden ab dem Schuljahr 2023/24 einführt. Es wird bis 2026 insgesamt bis zu 350 Mio. Euro zur Finanzierung der Pflegeschulen vom Bund geben. Im Vollausbau werden bis zu 8.000 Schülerinnen und Schüler in den Pflegeschulen in ganz Österreich ausgebildet. Mit der Schaffung der neuen Pflegeschulen trägt der Bildungsbereich entscheidend dazu bei, Pflegekräfte in Österreich mittel- und langfristig gut ausbilden zu können.

Errichtung und Betrieb des Institute of Digital Sciences Austria in Linz

Mit dem Ministerratsvortrag vom 17. September 2021 hat die Bundesregierung die Gründung einer interdisziplinären Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation in Oberösterreich auf den Weg gebracht. Der Bund übernimmt entsprechend seiner Finanzierungsverpflichtung die dauerhafte Finanzierung aller der Universität aus ihrer rechtskonformen Aufgabenerfüllung erwachsenden finanziellen Verpflichtungen in Forschung und Lehre. Angeboten werden Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien sowie Weiterbildung im Bereich der digitalen Transformation.

Grüner Bericht 2022 der Bundesregierung

Nach der Stagnation des Einkommens in den Jahren 2019 und 2020 ist es 2021 zu einer durchschnittlichen Einkommenssteigerung von 15% in der Land- und Forstwirtschaft gekommen. Dies geht aus dem Grünen Bericht 2022 zur Situation der heimischen Land- und Forstwirtschaft hervor. Die Einkommenssteigerungen seien allerdings kein Grund zur Euphorie, wie Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig im Bericht festhält. Der Zehnjahresvergleich zeigt, dass starke jährliche Einkommensschwankungen Realität geworden seien. Diese stellen die heimischen Betriebe vor massive Herausforderungen.

Änderungen im Zahnärztegesetz

Der VfGH hat einige Bestimmungen des Zahnärztegesetzes und des Zahnärztekammergesetzes aufgehoben, mit denen der Zahnärztekammer Aufgaben bezüglich Führung der Ärzteliste und der Ausstellung von Zahnarztausweisen übertragen worden waren. Die vorliegende Regierungsvorlage soll die aufgehobenen Regeln nunmehr sanieren. Darüber hinaus wird bestimmt, dass und auf welche Weise die Zahnärztekammer den Ländern Daten aus der Ärzteliste zur Verfügung stellen muss.

Anreize für Vaterschaftskarenz im Bundesheer

Speziell in männlich dominierten Branchen ist es wichtig, Stigmata aufzubrechen und mit positivem Beispiel voranzugehen. Deshalb eignet sich das Bundesheer besonders, Väter zur vermehrten und längeren Inanspruchnahme von Karenzzeiten zu motivieren. In Abstimmung mit der Personalvertretung soll deshalb eine dementsprechende Kampagnen-Offensive beim Bundesheer gestartet werden.

 
 

Der Handwerkerbonus ist da!

Der Handwerkerbonus ist da! Gefördert werden handwerkliche Leistungen, die ab dem 1. März 2024 in deinem zu Hause erbracht wurden oder werden – es gibt Förderungen bis zu 2.000 Euro. Alle Rechnungen aufheben! Anträge können online ab 15. Juli gestellt werden.

Weitere Informationen zur Wohn- und Eigentumsoffensive unseres Bundeskanzlers Karl Nehammer findest du hier: https://wir.dievolkspartei.at/Eigentum-schafft-Zukunft/

Europawahl am 9. Juni 2024

Am 9. Juni sind alle Wahlberechtigten in Österreich aufgerufen, die Neuzusammensetzung des Europäischen Parlaments mitzubestimmen. Alle Infos zur Wahl finden Sie zeitgerecht an dieser Stelle und auf gleisdorf.at!

Schon heute bitte ich Sie: Gehen Sie zur Wahl und stärken wir gemeinsam unsere Demokratie!

Finanzhilfe des Bundes

Es wurde lange verhandelt, nun ist es fix. Die Gemeinden werden vom Bund mit 1 Milliarde Euro in Zeiten der Teuerung unterstützt.

DANKE!

Beim ÖVP-Stadtparteitag am 18.04.2022 wurde das gesamte Team des Stadtparteivorstandes mit 100% bestätigt, ich durfte mich über 97,6% der Delegiertenstimmen freuen und betrachte es als echten Auftrag für die kommenden fünf Jahre! Vielen Dank für das Vertrauen!

DANKE!

DANKE, DANKE, DANKE! Das sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2020 Gleisdorf, in Klammer die Ergebnisse von 2015:

  • ÖVP: 2565 Stimmen (2955), 57,87% (52,50%), 18 Mandate (17)
  • SPÖ: 558 Stimmen (1358), 12,59% (24,13%), 4 Mandate (8)
  • FPÖ: 441 Stimmen (662), 9,95% (11,76%), 3 Mandate (3)
  • GRÜNE: 868 Stimmen (526), 19,58% (9,34%), 6 Mandate (3)

Die Themen 2020 - 2025

Hier finden Sie all jene Themen, für die mein Team und ich in den kommenden Jahren eintreten und konsequent daran arbeiten werden, diese für unsere Stadt umzusetzen. Dieses Programm ist ein Ergebnis hunderter Hausbesuche, persönlicher Gespräche, zweier Klausuren und vieler inhaltsstarker Diskussionen – ein guter Boden für eine erfolgreiche Zukunft von Gleisdorf!