Auch in der letzten Plenarwoche vor der Sommerpause waren die aktuellen Themen wieder omnipräsent: Inflation, steigende Energiepreise, allgemeine Teuerung.
Mit dem Entlastungspaket in Höhe von 28 Milliarden Euro reagiert die Bundesregierung rasch und treffsicher und kümmert sich um die Themen, die uns alle beschäftigen.
Aber auch auf viele andere, wichtige Bereiche wurde selbstverständlich nicht vergessen! So waren unter anderem die Pflegereform, mehr Geld für unsere Feuerwehren, die Umsetzung der Kindergartenmilliarde, die Novellierungen der Straßenverkehrsordnung und des Führerscheingesetzes, ein Zuschuss an die Länder zur Abfederung pandemiebedingter Schäden an Wirtschaft und Gesellschaft und das neue Parteienfinanzierungsgesetz für mehr Transparenz auf der Tagesordnung.
Mit der bereits angekündigten und nun beschlossenen Pflegereform, kommen massive Vorteile für Angestellte und Betroffene in fast allen Bereichen.
Insgesamt bringt das Paket mit über 20 Maßnahmen und einem Volumen von einer Milliarde Euro wesentlich bessere Rahmenbedingungen für über eine Million Familien in Österreich.
Es verbessert die Pflege für ältere Menschen, stärkt die Ausbildung (beispielsweise durch die Einführung einer Pflege-Lehre) und würdigt die anspruchsvolle Arbeit des Pflegepersonals mit besserer Entlohnung bzw. einem Bonus in Höhe von 570 Millionen Euro, den alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegebereich in den kommenden zwei Jahren erhalten!
Wie wichtig und treffsicher das Paket ist, zeigen auch die Reaktionen der unmittelbar betroffenen Organisationen: Rotes Kreuz, Hilfswerk, Caritas, Volkshilfe und Diakonie loben es durch die Bank als „erfreulichen Schritt in die richtige Richtung“ und als „kraftvolles Paket für das Pflegepersonal“.
Dass diese StVO-Novelle bereits die 33. ihrer Art ist, unterstreicht wie dynamisch die Entwicklungen im Straßenverkehr sind. Diese machen auch regelmäßige Anpassungen der Gesetzgebung notwendig, um auf neue Chancen und Herausforderungen reagieren und jederzeit die bestmögliche Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherstellen zu können. Die Novelle bringt nun rund 40 Maßnahmen und Änderungen, hier einige davon im Überblick:
>>> Im Bereich vor Schulen kommt es regelmäßig kurz vor Beginn des Unterrichts zu einem starken Verkehrsaufkommen. Dabei entsteht oftmals die Problematik, dass durch Gefahren- und Stausituationen in Folge eines erhöhten KFZ-Aufkommens in der Nähe von Schulgebäuden ein geordnetes und sicheres Gehen zum Schulgebäude erschwert wird.
Nun wurde mit einer Verordnungsermächtigung für die Behörden die ausdrückliche Möglichkeit zur Erlassung von Verkehrsbeschränkungen geschaffen. So kann, ganz im Sinne der Subsidiarität, am Standort entschieden werden, was die beste Lösung für einen sicheren Schulweg unserer Schülerinnen und Schüler ist.
Gleichzeitig soll unbedingt notwendiger Verkehr, wie Anrainerverkehr, aufrecht erhalten werden; für weitere Ausnahmen, wie Lieferungen oder Taxifahrten, wird eine Ermächtigung für die Behörde vorgesehen.
Die Aufstellung mechanischer Zufahrtssperren soll ausdrücklich unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des zulässigen Verkehrs erlaubt und durch von der Behörde ermächtigte Personen ermöglicht werden.
Radverkehr wird dabei generell erlaubt sein, alle übrigen Ausnahmen umfassen nur das Zu- und Abfahren.
Ich freue mich über diese Maßnahme, die mehr Sicherheit für Schulkinder und somit auch deren Eltern bringt!
>>> Beim Überholen muss ein von der Geschwindigkeit abhängiger Sicherheitsabstand zum zu überholenden Fahrzeug eingehalten werden, es wird nun ein klar definierter Mindestabstand für das Überholen von Fahrrädern und Rollern (§ 88b StVO) festgelegt. Dieser soll im Ortsgebiet in der Regel mindestens 1,5 m betragen, außerhalb des Ortsgebietes mindestens 2m, kann aber bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von höchstens 30 km/h auch auf einen der Verkehrssicherheit entsprechenden, geringeren Abstand reduziert werden. Gleichzeitig gilt unverändert und auch für RadfahrerInnen und FahrerInnen von Rollern das Rechtsfahrgebot.
>>> Für das Überqueren von Gehsteigen, Gehwegen und Radfahranlangen soll nunmehr ein klares Gefährdungs- und Hinderungsverbot für Fußgänger und Radfahrer formuliert werden; dies gilt auch für alle sich dort zulässig befindlichen Kleinfahrzeuge etc.
>>> Das Vorbeifahren an einem in der Haltestelle stehenden Schienenfahrzeug soll nunmehr zum Schutz der ein- und aussteigenden Fahrgäste an der Seite, die für das Ein- und Aussteigen bestimmt ist, verboten werden. Zulässig soll das Vorbeifahren im Schritttempo jedoch dann sein, wenn alle Türen des Schienenfahrzeugs geschlossen sind und sich der Lenker vergewissert hat, dass keine Personen mehr zulaufen. Das Vorbeifahrverbot soll nunmehr auch für Omnibusse des Kraftfahrlinienverkehrs gelten. Die Formulierung wurde so gewählt, dass Stellen mit Haltestelleninseln nicht betroffen sind.
>>> Im städtischen Bereich entsteht häufig die Situation, dass beim Schrägparken Fahrzeugteile so weit in den Gehsteig oder auf Radfahranlagen hineinragen, dass mit einer massiven Behinderung des Fußgängerverkehrs bzw. Fahrradverkehrs zu rechnen ist. Das Hineinragen soll nunmehr generell verboten werden. Dies gilt insbesondere für Radfahranlagen aufgrund der potenziellen Gefahr, wenn hineinragenden Fahrzeugen ausgewichen werden muss oder es zu Zusammenstößen kommt. Zulässig bleiben soll im Fall von Gehsteigen und Gehwegen das Hineinragen im praktisch kaum zu vermeidenden, geringfügigen Ausmaß, wie Seitenspiegel oder Stoßstange, und für möglichst kurz zu haltende Ladetätigkeiten.
>>> Derzeit ist das Abstellen von Fahrrädern in Fußgängerzonen nur zu Zeiten des erlaubten Befahrens für die Dauer der dort zu verrichtenden Tätigkeit erlaubt. Da das Schieben in Fußgängerzonen allerdings immer erlaubt ist, soll das Abstellen bzw. Halten und Parken von Fahrrädern unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls immer erlaubt werden.
>>> Um das Risiko durch den toten Winkel beim Rechtsabbiegen zu minimieren, soll für Fahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5t Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen vorgeschrieben werden, wenn mit geradeaus fahrendem oder in selber Fahrtrichtung fahrendem, rechts abbiegendem Radverkehr zu rechnen ist.
Mit der Umsetzung der Kindergartenmilliarde bis 2027 wird ein wichtiger Schritt gesetzt, um den elementaren Bildungsbereich und die Elementarpädagogik zu unterstützen. Der zusätzliche Ausbau von administrativem Unterstützungspersonal an Schulen und Schulsozialarbeitern entlastet die Lehrkräfte und Schulleitungen maßgeblich und von der höheren Zahl an ganztägigen Betreuungsplätzen profitieren vor allem Familien, für welche die Vereinbarung mit dem Beruf künftig einfacher wird.
Die Bundesregierung wird sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen, politischen und diplomatischen Mitteln auf EU- und bilateraler Ebene gegen den geplanten Bau des AKW Paks II in Ungarn einzusetzen. Es würde sich auf einer Erdbebenbruchlinie befinden und somit auch ein Risiko für Österreich bedeuten.
Die Regierungsparteien haben mit diesem Gesetzesantrag eine Änderung des Parteiengesetzes beschlossen. Ziel ist es, die Transparenz bei der Finanzierung politischer Parteien zu erhöhen und die Kontrolle durch den Rechnungshof zu verbessern. Zudem sollen engmaschigere Kontrollen und verschärfte Sanktionen für mehr Fairness sorgen.
Im Einzelnen werden die Veröffentlichungspflichten der Parteien erweitert, dem Rechnungshof neue Prüfbefugnisse übertragen, die Strafen für Verstöße gegen die Wahlkampfkostenobergrenze deutlich erhöht und die Spendenregeln adaptiert.
Zusätzlich werden Spendenverbote für parlamentarische Klubs und Parteiakademien eingeführt, um Umgehungen der strikten Spendenregeln an Parteien zu verhindern. Außerdem wird es neue Kennzeichnungspflichten für politische Inserate in Wahlkampfzeiten, die Einführung eines öffentlichen Parteienregisters und weitergehende Regelungen in Bezug auf parteinahe Organisationen geben. Zudem wird künftig der Rechnungshofpräsident mit 2/3 Mehrheit im Nationalrat gewählt. Bund, Länder und Gemeinden werden verpflichtet, in Auftrag gegebene Studien, Umfragen und Gutachten zu veröffentlichen.
Feuerwehren tragen maßgeblich dazu bei, die Sicherheit in Österreich zu garantieren und sind im Ernstfall stets zur Stelle. Als Zeichen der Wertschätzung für ihr Engagement wird die Bundesregierung daher weitere 20 Millionen Euro für die Unterstützung der Feuerwehren bei der Anschaffung von Einsatzfahrzeugen und Ausrüstung zur Verfügung stellen. Von Seite des Bundes werden bereits knapp 9% des Katastrophenfonds für die Feuerwehr zur Verfügung gestellt. Das sind im Jahr 2022 rund 46,7 Millionen Euro. Zudem erhalten die Länder die Erträge aus der Feuerschutzsteuer – das sind im Jahr 2022 rund 71 Millionen.
Zur Abfederung pandemiebedingter Schäden an Wirtschaft und Gesellschaft sieht die Bundesregierung einen einmaligen Zweckzuschuss in der Höhe von 500 Millionen Euro für die Stärkung der Investitionskraft der Länder vor. Die Überweisung soll bis zum 31. Juli 2022 erfolgen, wobei die Anteile der Länder den länderweisen Anteilen an ihrem EU-Beitrag entsprechen. Die Aufteilung soll dementsprechend in folgendem Verhältnis erfolgen: Burgenland: 16,8 Mio. €, Kärnten: 32,6 Mio. €, Niederösterreich: 94,6 Mio. €, Oberösterreich: 82,3 Mio. €, Salzburg: 32,1 Mio. €, Steiermark: 69,9 Mio. €, Tirol: 42,9 Mio. €, Vorarlberg: 22,9 Mio. €, Wien: 106,1 Mio. €.
Zudem haben die Länder dem Bund bis Jahresende 2024 über die Verwendung der Mittel Bericht zu erstatten.
Personen mit befristeten Lenkberechtigungen mussten bis jetzt für jede Verlängerung der Lenkberechtigung neben den Kosten für ärztliche Gutachten auch die Verfahrenskosten in der Höhe von 49,50 Euro bezahlen, was eine zusätzliche finanzielle Belastung dieser Personengruppe darstellt. Dies erscheint vor allem deshalb nicht gerechtfertigt und stellt eine Ungleichbehandlung dar, weil das Führerscheingesetz für die regelmäßigen 5-jährigen Verlängerungen der Lenkberechtigungsklassen C und D eine Gebührenbefreiung vorsieht.
Die jetzige Vorlage hat zum Ziel die Gleichstellung aller Lenkberechtigungsklassen hinsichtlich der Gebührenbefreiung bei Verlängerung der Gültigkeitsdauer. Daher wird eine Gebührenbefreiung auch für andere Klassen – gleichlautend wie jene für die Klassen C und D – geschaffen.
Die Bundesregierung will mit diesem Gesetzesbeschluss die Fördermittel für freie Radios und nichtkommerzielle Fernsehsender aufstocken und hat eine entsprechende Novellierung des KommAustria-Gesetzes beantragt. Demnach sollen ab heuer 5 Millionen Euro statt bisher 3 Millionen Euro zur Förderung bereitgestellt werden.
Ab 2023 sollen dann jeweils im Jänner und Juli 2,5 Mio. € zur Verfügung gestellt werden.
Begründet wird die Förderaufstockung mit der Bedeutung einer vielfältigen Rundfunklandschaft und eines hochwertigen Programmangebots. Das System der Rundfunkförderung hat sich grundsätzlich bewährt, damit leistet man einen entscheidenden Beitrag zur kulturellen Vielfalt und ermöglicht unterschiedlichste Radio- und Fernsehsendungen. Die Fördermittel sollen so wie bisher aus den Rundfunkgebühren kommen.
Singen und Gutes tun? Dann wären Sie bei der kommende Sternsingeraktion genau richtig!
Vom 2. bis zum 5.1.2025 sind die Sternsinger im Pfarrgebiet Gleisdorf unterwegs, um mit euch gemeinsam die frohe Botschaft der Geburt Christi von Haus zu Haus zu tragen und um Spenden für all jene zu sammeln, die zu wenig zum Leben haben und unsere Hilfe benötigen.
Wollen Sie dabei sein? Die erste Probe findet morgen, Samstag dem 07.12.2024 um 9:30 Uhr im Pfarrzentrum Gleisdorf statt. Dort werden gemeinsam die Sprüche und Lieder erlernt, sowie einige organisatorische Fragen geklärt.
Carina, Christina, Elisabeth, Julian, Michael und das ganze Sternsingerteam freuen sich sehr auf euer zahlreiches Kommen und hoffen, dass wir es gemeinsam mit euch schaffen können alle Haushalte besuchen zu können!
Freuen Sie sich auf den Advent in Gleisdorf
Die festliche Jahreszeit steht vor der Tür und Gleisdorf verwandelt sich mit dem Adventmarkt in eine stimmungsvolle Erlebniswelt. Ab dem 29. November um 16.00 Uhr wird der Gleisdorfer Hauptplatz an vier Wochenenden zum Schauplatz eines bezaubernden Adventmarktes, der die Besucherinnen und Besucher mit Adventhütten, Kunsthandwerk, kulinarischen Köstlichkeiten und weihnachtlichen Melodien in festliche Stimmung versetzt.
Adventmarktzeiten
Fr., 29.11.2024, 13.00–19.00 Uhr
Sa., 30.11.2024, 09.00–19.00 Uhr
So., 01.12.2024, 13.00–19.00 Uhr
Genießen Sie die Adventszeit im Herzen unserer Stadt!
Liebe Gleisdorferinnen und Gleisdorfer,
ich danke all jenen, die am Wahltag von Ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben - und natürlich insbesondere jenen, die Karl Nehammer, der ÖVP und mir das Vertrauen geschenkt haben! VIELEN DANK dafür!!
Alle Infos zum Wahlausgang in Gleisdorf finden Sie HIER!
Der Handwerkerbonus ist da! Gefördert werden handwerkliche Leistungen, die ab dem 1. März 2024 in deinem zu Hause erbracht wurden oder werden – es gibt Förderungen bis zu 2.000 Euro. Alle Rechnungen aufheben! Anträge können online ab 15. Juli gestellt werden.
Weitere Informationen zur Wohn- und Eigentumsoffensive unseres Bundeskanzlers Karl Nehammer findest du hier: https://wir.dievolkspartei.at/Eigentum-schafft-Zukunft/
Auch dieses Jahr gibt es den allseits beliebten Adventkalender der Energieregion Weiz-Gleisdorf. Wie bisher kann man auch 2024 jeden Tag einen großartigen regionalen Preis gewinnen. Mitmachen lohnt sich auf jeden Fall!
Veranstaltet wird das Gewinnspiel im Rahmen des KLAR!-Programms (Klimawandel-Anpassungs-Modellregion).
Und so einfach funktioniert die kostenlose Teilnahme: Von 1. bis zum 24. Dezember öffnet sich jeden Tag ein Fenster des Adventkalenders. Dahinter verbirgt sich jeweils eine Frage rund um den Klimawandel und die Anpassung an diesen. Wird die Frage richtig beantwortet, nimmt man automatisch an der Verlosung um den jeweiligen Tagesgewinn teil. Aber keine Sorge, ein kleiner Tipp hilft bei der Auswahl der richtigen Antwortmöglichkeit.
Übrigens, man kann seine Gewinnchance auch verdoppeln, indem man einfach zusätzlich auf einfach zusätzlich auf Facebook mitspielt.
Beim ÖVP-Stadtparteitag am 18.04.2022 wurde das gesamte Team des Stadtparteivorstandes mit 100% bestätigt, ich durfte mich über 97,6% der Delegiertenstimmen freuen und betrachte es als echten Auftrag für die kommenden fünf Jahre! Vielen Dank für das Vertrauen!
DANKE, DANKE, DANKE! Das sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2020 Gleisdorf, in Klammer die Ergebnisse von 2015:
Hier finden Sie all jene Themen, für die mein Team und ich in den kommenden Jahren eintreten und konsequent daran arbeiten werden, diese für unsere Stadt umzusetzen. Dieses Programm ist ein Ergebnis hunderter Hausbesuche, persönlicher Gespräche, zweier Klausuren und vieler inhaltsstarker Diskussionen – ein guter Boden für eine erfolgreiche Zukunft von Gleisdorf!