Plenarwoche Mai 2022

Reform der Pflege

Die Pflege stellt Betroffene, Angehörige sowie viele Einrichtungen vor immer größer werdende Herausforderungen und Belastungen.
Bis zum Jahr 2030 werden zusätzlich 76.000 Pflegerinnen und Pfleger in Österreich benötigt. Mit dem nun vorgestellten Paket werden die Weichen für eine gesicherte Pflege gestellt. Es kommt eine bessere Ausbildung, eine höhere Entlohnung sowie mehr Unterstützung für pflegende Angehörige.

Das Pflege-Paket umfasst insgesamt über 20 Maßnahmen mit einem Volumen von einer Milliarde Euro für den Pflegeberuf, die Ausbildung sowie für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.
Einige Maßnahmen der Pflegereform im Detail:

>> Zuschlag für Beschäftigte: Der Bund stellt zur Attraktivierung des Pflegeberufs bis Ende 2023 insgesamt 520 Millionen Euro für die Erhöhung der Gehälter von Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Pflegeassistentinnen/ Pflegeassistenten und Pflegefachassistentinnen/ Pflegefachassistenten zur Verfügung.

>> Angehörigenbonus: Ab dem Jahr 2023 und ab Pflegestufe 4 erhalten selbst- oder weiterversicherte pflegende Angehörige eine jährliche Pflegegeld- Sonderzuwendung von 1.500 Euro. Das gilt für die Person, die den größten Teil der Pflege zuhause leistet.

>> Entfall der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld: Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wird die Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe künftig entfallen. Von dieser Maßnahme profitieren rund 45.000 Personen, die 60 Euro pro Monat mehr erhalten.

>> Erschwerniszuschlag: Für Menschen mit schweren psychischen Behinderungen oder Demenz wird der Wert des Erschwerniszuschlages von 25 auf 45 Stunden pro Monat erhöht. Damit stehen 20 Stunden zusätzlich pro Monat für die Pflege und Betreuung zur Verfügung.

>> Pflegekarenzgeld: Künftig wird ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz von drei Monaten bestehen, sofern eine solche Vereinbarung in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen Berücksichtigung findet. Die Antragsfrist auf Pflegekarenzgeld wird auf einen Monat verlängert, auch wenn die Maßnahme bereits beendet wurde. Zusätzlich wird die Frist zur Antragstellung bei noch laufender Pflegekarenz auf bis zu zwei Monate verlängert.

>> Pflegekurse für pflegende Angehörige: Es werden Zuwendungen zu den Kosten von Pflegekursen für pflegende Angehörige aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ermöglicht.

>> Ausbildungsfonds: Wer eine Erstausbildung in einem Pflegeberuf macht, erhält einen Ausbildungszuschuss von zumindest 600 Euro pro Monat für Gesundheits- und
Krankenpflegeschulen und Fachhochschulen. Auszubildende in Sozialbetreuungsberufen und an berufsbildenden Schulen erhalten 600 Euro für ihre Praktikumszeiten.

>> Pflegestipendium: Personen, die an einer vom AMS geförderten Ausbildung zur Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder an einer Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege teilnehmen, erhalten ab 1. September 2023 ein Pflegestipendium. Das Pflegestipendium wird zumindest 1.400 Euro pro Monat betragen.

>> Lehre für Assistenzberufe in der Pflege: Es wird – vorerst als Modellversuch – in ganz Österreich eine Pflegelehre geben. Die Lehre wird vier bzw. drei Jahre dauern und mit einem Lehrabschluss als Pflegefachassistenz oder Pflegeassistenz enden. Er ermöglicht auch den Zugang zur Ausbildung zum diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger an einer Fachhochschule. Im vierten Lehrjahr wird es eine Lehrlingsentschädigung von etwa 1.500 Euro geben.

>> Entlastungswoche: Als Maßnahme des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Pflegeassistenz, der Pflegefachassistenz und im gehobenen Dienst ab dem 43. Lebensjahr eine zusätzliche Entlastungswoche. Diesen Anspruch haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Pflegeberufen, unabhängig von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit.

>> Nachtschwerpunkte: Alle Beschäftigten in der stationären Langzeitpflege erhalten künftig pro Nachtdienst zwei Stunden Zeitguthaben.

Änderungen im Sozialhilfe-Gesetz

Mit den Änderungen im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz wird weiter Fairness hergestellt und dort Hilfe gegeben, wo Menschen sie benötigen.
Den Ländern wird beispielsweise rechtlich ermöglicht, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld aus einer Erwerbstätigkeit (oder Pension) nicht auf die Sozialhilfeleistung anzurechnen. Damit wird die Leistung aus der Sozialhilfe um bis zu 18% höher und ein zusätzlicher Anreiz für Erwerbstätigkeit gesetzt.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Klarstellung, dass Pflegegeld oder behinderungsbedingte Leistungen nicht nur beim Bezieher dieser Leistung nicht anrechenbar sind, sondern in der ganzen Haushaltsgemeinschaft, wodurch betroffenen Personen ein großer Vorteil entsteht, wenn beispielsweise für den Bezug von Förderungen die Wohnsituation der AntragsstellerInnen betrachtet wird.

Der bisherige Text sieht bereits vor, dass zusätzliche Sachleistungen an Sozialhilfe- Bezieher im Einzelfall zur Vermeidung von Härten erbracht werden können. Das neue Gesetz sieht vor, dass im Einzelfall auch an sonst nicht bezugsberechtigte Personen vorrangig Sachleistungen ohne Rechtsanspruch erbracht werden können, wenn das für den Lebensunterhalt unbedingt erforderlich ist und sich die Person rechtmäßig in Österreich aufhält.

Teil der Änderungen ist weiters die Klarstellung, dass wesentlich öffentlich finanzierte, betreute Wohnformen (z.B. für Menschen mit Behinderung, Frauen, Jugendliche oder Wohnungslose) nach Maßgabe der Landesgesetzgebung nicht als Haushaltsgemeinschaft gelten, was auch diesen Gruppen große Vorteile bei diversen Bezugsleistungen bringt.

Änderungen bei Finanzrahmen und Budget

Die Bundesregierung hat das Budget für 2022 sowie den Finanzrahmen von 2022 bis 2025 in mehreren Bereichen angepasst.
Bedingt durch den Krieg in der Ukraine und den dadurch verhängten wirtschaftlichen Sanktionen gegen Russland, sind neue wirtschaftliche und budgetpolitische Herausforderungen entstanden. Die jüngsten weltpolitischen Entwicklungen und die damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind zum Zeitpunkt der Budgeterstellung im Herbst 2021 noch nicht absehbar gewesen.

Auch die aktuelle WIFO-Prognose geht nun von einem um 0,9%-Punkte geringerem BIP-Wachstum für das Jahr 2022 aus, als bei der Erstellung des Budgets für 2022.
Um die Bevölkerung bei den aktuellen Entwicklungen, insbesondere dem "Preisschock im Energiebereich“, bestmöglich unterstützen und Maßnahmen wie das Energie-Entlastungspaket, den Energiekosten- und Teuerungsausgleich und Investitionen in Energieunabhängigkeit und den öffentlichen Verkehr finanzieren zu können, waren diese Anpassungen zwingend notwendig.

Zusätzlich wurde, wie bereits im April angekündigt, die Anschaffung einer nationalen strategischen Gasreserve budgetiert um die Energie-Unabhängigkeit von Russland voranzutreiben und die Versorgungssicherheit in Österreich sicherzustellen.

Unterstützung von Studierenden bei der Teuerung

Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Teuerung auch für Studierende abzufedern, werden ab dem 1. September 2022 die Studienbeihilfe und das Mobilitätsstipendium erhöht. Die Studienförderung wird umfassend und zielgerichtet je nach Lebenssituation um 8,5-12 Prozent angehoben.

Damit unterstützt die Bundesregierung die Studierenden in diesen herausfordernden Zeiten. Von der Erhöhung der Studienbeihilfe profitieren rund 50.000 Bezieherinnen und Bezieher, von der Anhebung des Mobilitätsstipendiums rund 1.400 Anspruchsberechtigte. Zusätzlich zu den bereits fließenden Mitteln werden somit 22 Mio. Euro im Jahr 2022 und 68 Mio. Euro im Jahr 2023 investiert. Die Altersgrenze wird um drei Jahre von 30 auf 33 Jahre bzw. in besonderen Fällen von 35 auf 38 Jahre angehoben. Die Studienförderung wird von der Familienbeihilfe entkoppelt und der Betrag für Studierende über 24 Jahre ersetzt. Es wird ein eigenes, neues Studienbeihilfemodell für Selbsterhalterinnen und – erhalter geschaffen.
Durch die Erhöhung erhält beispielsweise ein Student unter 24 Jahren mit eigenem Wohnsitz am Studienstandort statt bisher 564 Euro, künftig 632 Euro. Das ist eine Erhöhung um rund 12 Prozent!

Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine

Mit diesem Initiativantrag soll den Vertrieben aus der Ukraine während ihres Aufenthalts in Österreich geholfen werden. Ziel ist es, deren Integration zu fördern und ihnen dadurch die Möglichkeit zu geben, Integrationsmaßnahmen im Rahmen des Integrationsgesetzes in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen insbesondere Deutschkurse und Orientierungshilfe (wie beispielsweise Orientierungsgespräche).

 
 

Der Handwerkerbonus ist da!

Der Handwerkerbonus ist da! Gefördert werden handwerkliche Leistungen, die ab dem 1. März 2024 in deinem zu Hause erbracht wurden oder werden – es gibt Förderungen bis zu 2.000 Euro. Alle Rechnungen aufheben! Anträge können online ab 15. Juli gestellt werden.

Weitere Informationen zur Wohn- und Eigentumsoffensive unseres Bundeskanzlers Karl Nehammer findest du hier: https://wir.dievolkspartei.at/Eigentum-schafft-Zukunft/

Europawahl am 9. Juni 2024

Am 9. Juni sind alle Wahlberechtigten in Österreich aufgerufen, die Neuzusammensetzung des Europäischen Parlaments mitzubestimmen. Alle Infos zur Wahl finden Sie zeitgerecht an dieser Stelle und auf gleisdorf.at!

Schon heute bitte ich Sie: Gehen Sie zur Wahl und stärken wir gemeinsam unsere Demokratie!

Finanzhilfe des Bundes

Es wurde lange verhandelt, nun ist es fix. Die Gemeinden werden vom Bund mit 1 Milliarde Euro in Zeiten der Teuerung unterstützt.

DANKE!

Beim ÖVP-Stadtparteitag am 18.04.2022 wurde das gesamte Team des Stadtparteivorstandes mit 100% bestätigt, ich durfte mich über 97,6% der Delegiertenstimmen freuen und betrachte es als echten Auftrag für die kommenden fünf Jahre! Vielen Dank für das Vertrauen!

DANKE!

DANKE, DANKE, DANKE! Das sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2020 Gleisdorf, in Klammer die Ergebnisse von 2015:

  • ÖVP: 2565 Stimmen (2955), 57,87% (52,50%), 18 Mandate (17)
  • SPÖ: 558 Stimmen (1358), 12,59% (24,13%), 4 Mandate (8)
  • FPÖ: 441 Stimmen (662), 9,95% (11,76%), 3 Mandate (3)
  • GRÜNE: 868 Stimmen (526), 19,58% (9,34%), 6 Mandate (3)

Die Themen 2020 - 2025

Hier finden Sie all jene Themen, für die mein Team und ich in den kommenden Jahren eintreten und konsequent daran arbeiten werden, diese für unsere Stadt umzusetzen. Dieses Programm ist ein Ergebnis hunderter Hausbesuche, persönlicher Gespräche, zweier Klausuren und vieler inhaltsstarker Diskussionen – ein guter Boden für eine erfolgreiche Zukunft von Gleisdorf!