Plenarwoche März 2022

Maßnahmen gegen die Teuerung

Im Februar ist die Inflation auf 5,9 % gestiegen und hat damit den höchsten Wert seit August 1984 erreicht. In den Bereichen Verkehr sowie Wohnung, Wasser und Energie sind die Preise überproportional gestiegen. Um den Menschen in unserem Land und den besonders vom Preisanstieg betroffenen Personen zu helfen, hat die Regierung mit Bundeskanzler Karl Nehammer ein 2 Milliarden schweres Paket gegen die Teuerung geschnürt.

Dabei wurden einerseits kurzfristige Maßnahmen gesetzt um den Menschen rasch und unkompliziert unter die Arme zu greifen. Anderseits auch gezielt langfristige Maßnahmen gesetzt. Die Maßnahmen entlasten gezielt die betroffenen Menschen.

Maßnahmen gegen die Teuerung

Mit dem Aussetzen der Ökostrom-Pauschale und dem Entfall des Ökostorm-Förderbeitrags für 2022 wird der Strompreis reduziert. Dadurch erspart sich jeder Haushalt im Schnitt 90 bis 100 Euro.

Eine wichtige Entlastung für Haushalte bis zur ein- bzw. zweifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage ist der Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro. Jeder Haushalt erhält einen Gutschein zugeschickt. Dieser Gutschein kann bei einer zentralen Stelle eingelöst werden und wird automatisch bei der Jahresabrechnung zum Abzug gebracht.

Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulagen- und Studienbeihilfebezieherinnen und –bezieher sind besonders von der Teuerung betroffen. Für diese Gruppen gibt es einen zusätzlichen Teuerungsausgleich . Sie erhalten zusätzlich 150 Euro. Damit werden die gestiegenen Lebenserhaltungskosten kompensiert. Gemeinsam mit der bereits beschlossenen Einmalzahlung von 150 Euro werden die betroffenen Menschen insgesamt mit 300 Euro unterstützt.

Fast jeder Autofahrer hat in den letzten Tagen beim Tanken die Preiserhöhung an der Zapfsäule persönlich gespürt. Um hier diejenige zu entlasten, die aktiv auf das Auto angewiesen wird, wird das Pendlerpauschale um 50 % erhöht sowie der Pendlereuro bis 30.Juni 2023 vervierfacht. Pendler, die keine Einkommenssteuer bezahlen, erhalten einmalig einen negativsteuerfähigen Betrag von 100 Euro.

Gleichzeitig werden noch heuer 150 Millionen Euro für Preissenkungen im öffentlichen Verkehr sowie zur Angebotserweiterung zur Verfügung gestellt. Dadurch soll ein größerer Anreiz geschaffen werden, auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen.

Die Gas- und Strompreise sind stark gestiegen. Um hier die Menschen und die Unternehmen aktiv zu unterstützen werden die spezifischen Energieabgaben (Erdgasabgabe und Elektrizitätsabgabe) um rund 90 % bis 30. Juni 2023 gesenkt. Dies entspricht einer Entlastung von rund 900 Millionen Euro.

Ebenso wird es einen Ausgleich für die steigenden Energiekosten im öffentlichen Verkehr zur Verhinderung von Preissteigerungen geben. Hierunter fällt unter anderem die Schülerfreifahrt. Eine wichtige Unterstützung für die Schülertransportunternehmen.


Einheitswertermittlung wird automatisiert

Die bisher alle 9 Jahre stattfindende Einheitswertermittlung wird in Zukunft automatisiert stattfinden. Das bisherige System wird geändert, sodass auch klimabedinge Veränderungen in die Bewertung miteinfließen. In den letzten Jahren haben Hitzewellen, Dürreperioden und Starkregen zugenommen. Gerade die Bäuerinnen und Bauern waren von den Auswirkungen am meisten betroffen. Diese klimatischen Veränderungen fließen in Zukunft in die Einheitswertermittlung mit ein.Die Vereinfachungen werden in drei Stufen umgesetzt. Erstens: Die Ermittlung der Einheitswerte findet zum regulären Termin auf Basis eines Temperatur/Niederschlagindex sowie der Betriebsgrößen statt. In der zweiten Stufe wird bei der Überarbeitung des Klimarahmens der Bodenschätze aktuelle Klimadaten herangezogen und neu berechnet. In der dritten Stufe wird ab 2032 eine automatische Bewertung stattfinden.

Digitalisierung

Die fortschreitende Digitalisierung ist ein zentrales Thema, welches wir als Volkspartei in Österreich vorantreiben. In der letzten Plenarwoche konnten wir zwei wichtige Beschlüsse dazu fassen. Erstens eine umfassende Zivilverfahrensnovelle mit Schwerpunkt auf die digitale Aktenführung. Dabei werden die verfahrensrechtlichen Vorgaben und Abläufe grundsätzlich nicht verändert, dafür wird die digitale Aktenführung ausgebaut.

Zweitens mit der Umsetzung des 8-Punkte-Plan zur Digitalisierung der Schulen. Das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts ist ein wichtiger Teil dieses Vorhabens und sieht die Möglichkeit zur Befreiung der Erziehungsberechtigten vom zu bezahlenden Eigenanteil des digitalen Endgerätes vor. Das erste Jahr des Vollzuges hat gezeigt, dass die Befreiungstatbestände einer Ergänzung in einigen Details bedürfen. Zusätzlich zur Befreiung von der Rundfunkgebühr sollen nun unter anderem Kostenbefreiungen im Rahmen des Ökostromgesetzes und des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes als Befreiungsgründe gelten. Diese Erweiterung ist ein wichtiger Beitrag für mehr Chancengleichheit im digitalen Bereich.

Sicherzonen vor Krankenhäuser

Die letzten Monate der COVID-19-Pandemie haben eine Tendenz zur Radikalisierung öffentlicher Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen erkennen lassen. Corona- Maßnahmengegner rufen – insbesondere in sozialen Netzwerken – zu Aktionen vor Krankenanstalten auf, um gegen die Regierung und ihre Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu protestieren. Im Zuge dieser Protestaktionen kam es bereits zu zahlreichen Vorfällen, bei denen Corona-Maßnahmengegner den Zugang bzw. die Zufahrt zu Gesundheitseinrichtungen behindert bzw. blockiert haben. Solche Verhaltensweisen können zu einer Störung des Betriebes bzw. der Funktionsfähigkeit einer Gesundheitseinrichtung führen und stellen dadurch auch eine massive Gefahr für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten dar. Damit im Anlassfall ein geeignetes sicherheitspolizeiliches Instrument zur Verfügung steht, wird durch die gegenständliche Änderung eine Erweiterung der Regelung der Schutzzone für jene Gesundheitseinrichtungen vorgenommen, die zur kritischen Infrastruktur zählen.

Weiterentwicklung des Familienbeihilfenverfahrens FABIAN

Vor einem Jahr – im März 2021 – wurde die Antragsbearbeitung und Ausbezahlung der Familienbeihilfe modernisiert. Das Familienbeihilfeverfahren FABIAN entstand. Das Verfahren gewährleistet den reibungslosen Vollzug für aktuell 1.150.000 Antragstellende und 1.900.000 Kinder.

Bereits im Dezember 2021 wurde die gesetzliche Grundlage für die digitale Weiterentwicklung von FABIAN für die Daten von Studierenden geschaffen und beschlossen. Damit wird die Familienbeihilfe auch vier Monate nach Abschluss der Schulausbildung gewährt und garantiert somit, dass eine durchgehende Auszahlung bis zu einem möglichen Studienbeginn bzw. Berufsausbildung stattfindet.

Mit der in der letzten Plenarwoche beschlossenen Novelle wird die gesetzliche Grundlage für die automatisierte Übermittlung von Daten von Schülerinnen, Schülern und Lehrlingen geschaffen. Durch das Einspielen beihilfenrelevanter Daten von Schülerinnen, Schülern und Lehrlingen können zukünftig rasch und unbürokratisch wichtige Informationen für den Erhalt der Familienbeihilfe automatisiert zwischen den einzelnen Behörden und Institutionen weitergegeben werden. Es ist nicht mehr notwendig, dass Beihilfenbezieher ihre Unterlagen, wie z.B. Suchulbesuchsbestätigung oder Unterlagen betreffend des Lehrverhältnis, für den Beihilfenanspruch vorlegen. Damit wird der Prozess der Gewährung der Familienbeihilfe für die Familien in unserem Land vereinfacht und entlastet diese durch weniger Bürokratie.

 
 

Osternestsuche

Europawahl am 9. Juni 2024

Am 9. Juni sind alle Wahlberechtigten in Österreich aufgerufen, die Neuzusammensetzung des Europäischen Parlaments mitzubestimmen. Alle Infos zur Wahl finden Sie zeitgerecht an dieser Stelle und auf gleisdorf.at!

Schon heute bitte ich Sie: Gehen Sie zur Wahl und stärken wir gemeinsam unsere Demokratie!

Finanzhilfe des Bundes

Es wurde lange verhandelt, nun ist es fix. Die Gemeinden werden vom Bund mit 1 Milliarde Euro in Zeiten der Teuerung unterstützt.

DANKE!

Beim ÖVP-Stadtparteitag am 18.04.2022 wurde das gesamte Team des Stadtparteivorstandes mit 100% bestätigt, ich durfte mich über 97,6% der Delegiertenstimmen freuen und betrachte es als echten Auftrag für die kommenden fünf Jahre! Vielen Dank für das Vertrauen!

DANKE!

DANKE, DANKE, DANKE! Das sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2020 Gleisdorf, in Klammer die Ergebnisse von 2015:

  • ÖVP: 2565 Stimmen (2955), 57,87% (52,50%), 18 Mandate (17)
  • SPÖ: 558 Stimmen (1358), 12,59% (24,13%), 4 Mandate (8)
  • FPÖ: 441 Stimmen (662), 9,95% (11,76%), 3 Mandate (3)
  • GRÜNE: 868 Stimmen (526), 19,58% (9,34%), 6 Mandate (3)

Die Themen 2020 - 2025

Hier finden Sie all jene Themen, für die mein Team und ich in den kommenden Jahren eintreten und konsequent daran arbeiten werden, diese für unsere Stadt umzusetzen. Dieses Programm ist ein Ergebnis hunderter Hausbesuche, persönlicher Gespräche, zweier Klausuren und vieler inhaltsstarker Diskussionen – ein guter Boden für eine erfolgreiche Zukunft von Gleisdorf!