Plenarwoche Jänner 2022

Ökosoziale Steuerreform beschlossen

Die Idee der ökosozialen Marktwirtschaft wurde von Vizekanzler a.D. Josef Riegler geboren. In den letzten 30 Jahren hat sich unsere Marktwirtschaft schrittweise transformiert. Ein weiterer wichtiger Schritt zu einer vertieften ökosozialen Marktwirtschaft wurde nun mit dem Beschluss der ökosozialen Steuerreform gesetzt. Der Ausgleich von ökologischen, ökonomischen und sozialen Interessen steht dabei im Vordergrund. Die ökosoziale Steuerreform bringt gezielte Entlastungen für Familien, ArbeitnehmerInnen und UnternehmerInnen.

Erster Teil im Jahr 2022

Entlastung der LeistungsträgerInnen

Ab 1. Juli 2022 wird die 2. Einkommenssteuerstufe von 35 auf 30 % gesenkt. Gerade für die vielen LeistungsträgerInnen in unserer Gesellschaft eine deutliche Entlastung. Für das Jahr 2022 herrscht rückwirkend ein Mischsteuersatz von 32,5 %. Ebenso wird die Rückerstattung der SV rückwirkend ab Anfang 2021 erhöht. Ein Mitarbeiter-Beteiligungsmodell wird eingeführt, mit dem ArbeitnehmerInnen mit bis zu 3.000 Euro profitieren können.

Unterstützung für Familien

Der Familienbonus ist eine wichtige Errungenschaft für die Familien. Dieser wird ab 1. Juli 2022 von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr erhöht. Für Kinder ab dem 18. Geburtstag wird der Familienbonus von 500 auf 650 Euro pro Jahr erhöht. Durch diese Erhöhung profitieren Kinder und Familien. Ebenfalls wird der Kindermehrbetrag von 250 Euro auf 450 Euro angehoben. Damit werden Alleinerziehende oder AlleinverdienerInnen, welche keine Einkommenssteuerzahlen, entscheidend entlastet.

Ökologisierung des Steuersystems und regionaler Klimabonus

Die Ökologisierung des Steuersystems ist zukunftsweisend und die Umstellung auf ein ökosoziales Steuersystem ist essenziell dafür. Ein Schritt dabei ist die Einführung der CO2-Bepreisung in Höhe von 30 Euro pro Tonne ab Juli 2022. Im gleichen Schritt wird der regionale Klimabonus in vier Stufen (100 Euro, 133 Euro, 167 Euro, 200 Euro) eingeführt. Dabei gilt eine Staffelung, mit der untersten Stufe für den urbanen Raum, bis hin zur höchsten Stufe für den ländlichen Raum. Für Kinder gibt es einen Aufschlag von 50 % auf den regionalen Klimabonus. Gerade für den ländlichen Raum und für die vielen PendlerInnen, die auf einen PKW angewiesen sind, ist dieser gestaffelte Klimabonus eine entlastende Ausgleichsmaßnahmen.

Weitere Maßnahmen in den nächsten Jahren

Weitere Entlastung der ArbeitnehmerInnen ab 2023

Im Jahr 2023 kommt es zu weiteren wichtigen Entlastungen für die arbeitenden Menschen in unserem Land. Mit 1. Juli 2023 wird die 3. Einkommenssteuerstufe von 42 auf 40 Prozent gesenkt. Für das Jahr 2023 gilt ein Mischsteuersatz von 41 %.

Stärkung des Wirtschaftsstandortes

Die Unternehmerinnen und Unternehmer sind in Österreich wesentliche Innovationstreiber. Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform kommt es zu Erleichterungen und Entlastungen für Unternehmen, um gezielt unseren Wirtschaftsstandort zu stärken. So wird die KÖSt. Stufenweise gesenkt. Im Jahr 2023 von 25 auf 24 % und im Jahr 2024 auf 23 %. Der Gewinnfreibetrag wird von 13 auf 15 % angehoben und die Wertgrenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter wird von 800 auf 1000 Euro angehoben. Auch die ökosoziale Komponente fließt in die Stärkung des Wirtschaftsstandortes mit ein. So wird durch den Investitionsfreibetrag ab 2023 10% bzw. 15% bei Investitionen im Bereich der Ökologisierung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Ebenso kommt eine Härtefallregelung für besonders CO2-intensive Unternehmen. Damit soll eine Abwanderung von Unternehmen durch die CO2-Bepreisung verhindert werden.

Förderung der Bäuerinnen und Bauern

Die Bäuerinnen und Bauern leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie produzieren nicht nur ausgezeichnete Produkte in TOP-Qualität, sondern sie sind auch wesentlich für die Gestaltung unserer heimischen Kulturlandschaft verantwortlich. Als Ausgleichsmaßnahme zur CO2-Bepreisung wird der pauschalierte Agrardiesel wieder eingeführt. Für die Mehrkosten aus der Verwendung von Diesel in der Land- und Forstwirtschaft erfolgt eine pauschale Entlastung pro Hektar in Abhängigkeit von der Art der bewirtschafteten Fläche. Um den Ausbau der erneuerbaren Energieträger zu verbessern und das Ziel bis 2030 auf 100 % Strom aus erneuerbaren Energieträgern zu erreichen, wird ein Sonderinvestitionsprogramm für energieautarke Bauernhöfe von 25 Millionen Euro pro Jahr aufgelegt.

Impfpflicht beschlossen

Am 20. Jänner 2022 wurde im Parlament die Impfpflicht im Wesentlichen mit den Stimmen von vier Parteien beschlossen. Eine Abstimmung, die niemandem von uns leichtgefallen ist.Dennoch sehen wir dieses Gesetz als wichtige Grundlage für die Beendigung der Pandemie. Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens und den darauffolgenden Verhandlungen wurde dieses Gesetz in einer großen Dynamik geformt.
Nun ist klar, dass die Impfpflicht ab Februar in Kraft treten wird. Allerdings in drei Phasen, sodass sich alle Betroffenen darauf einstellen können.
Klar ist auch, dass wir damit auch die rechtlichen Rahmenbedungen für den Herbst haben. Denn es ist davon auszugehen, dass das Virus wieder mutieren kann und im Herbst neuerlich zu einschneidenden Maßnahmen führen würde, wenn wir hier nicht gegensteuern.Und natürlich ist das Gesetz so flexibel, dass die Pflicht umgehend enden wird, wenn es virologisch geboten ist.
In Summe gilt, dass wir
  • das Corona-Virus besiegen
  • Menschen schützen
  • unser Gesundheitssystem erhalten
  • Beschränkungen aufheben
  • keinen weiteren Lockdown mehr haben und
  • unser gewohntes soziale Leben und unsere Freiheit zurückhaben wollen!

Die drei Phasen im Überblick:
Phase 1: Anfang Februar bis 15. März In der Anfangsphase haben alle Personen, bei denen noch eine Corona-Schutzimpfung ausständig ist Zeit, der COVID-19-Impfpflicht nachzukommen. Ab 15. März ist ein aufrechter Impfstatus erforderlich!Phase 2: 15. März bis zum 1. Impfstichtag
In der 2. Phase wird die Einhaltung der COVID-19-Impfpflicht durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes flächendeckend kontrolliert und eine Nichteinhaltung der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt. Diese leitet in der Folge ein Verfahren ein. Die Kontrollen des öffentlichen Sicherheitsdienstes erfolgen dann zum Beispiel im Rahmen von Kontrollen der Einhaltung der Schutzmaßnahmen bzw. bei Verkehrskontrollen.
Phase 3: Ab dem 1. Impfstichtag Ab dieser Phase wird die Einhaltung der COVID-19-Impfpflicht – durch einen Datenabgleich am Impfstichtag aus dem Melderegister, dem zentralen Impfregister und dem Epidemiologischen Meldesystem – ermittelt und eine Nichteinhaltung der COVID-19-Impfpflicht durch die Bezirksverwaltungsbehörde geahndet.
Ausgenommen von der Impfpflicht sind:
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, da das COVID-19-Impfpflichtgesetz erst ab 18 Jahren gilt.
  • Schwangere Personen für die Dauer der Schwangerschaft.
  • Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können oder bei denen aus medizinischen Gründen keine erfolgreiche Immunisierung erfolgen kann.
  • Genesene Personen für 180 Tage ab dem Tag der Probennahme des positiven PCR-Tests.

Verlängerung des Finanzausgleichs bis 2023

Aufgrund der aktuellen Coronakrise wird der Finanzausgleich bis 2023 verlängert. Die Verlängerung ermöglicht es Bund, Ländern und Gemeinden weiterhin alle Kräfte in der Krisenbewältigung zu bündeln. Nicht Teil der unveränderten Verlängerung des Finanzausgleichs sind neue Vereinbarungen über die Elementarpädagogik sowie über die Novellierung des Bildungsinvestitionsgesetz. Bei diesen zwei wichtigen Zukunftsthemen wird eine Lösung im heurigen Frühjahr angestrebt.

Anpassung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG)

Mit dem EAG wurde ein wichtiger Meilenstein im Ausbau der Erneuerbaren Energien beschlossen. Der Energiemix in Österreich wird aufgrund der starken Rolle der Wasserkraftwerke bereits seit Jahrzehnten von den Erneuerbaren Energieträgern dominiert. In den letzten 20 Jahren sehen wir einen starken Ausbau bei Photovoltaik und Windkraftwerken. Von 2000 bis 2020 hat sich der erzeugte Strom aus Windrädern verhundertfacht. Mit dieser Gesetzesnovelle werden weitere wichtige Weichen für den Ausbau von erneuerbaren Energien beschlossen. Damit soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter forciert werden. Im Detail wurde untern unter anderem Regelungen für gemeinsame Ausschreibungen von Windkraftanalgen und Wasserkraftanlagen festgelegt sowie eine Klarstellung, dass Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sowie Bürgergemeinschaften nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen. Damit wird die Kooperation und Zusammenarbeit im Energiesektor weiter gefördert.

 
 

Osternestsuche

Europawahl am 9. Juni 2024

Am 9. Juni sind alle Wahlberechtigten in Österreich aufgerufen, die Neuzusammensetzung des Europäischen Parlaments mitzubestimmen. Alle Infos zur Wahl finden Sie zeitgerecht an dieser Stelle und auf gleisdorf.at!

Schon heute bitte ich Sie: Gehen Sie zur Wahl und stärken wir gemeinsam unsere Demokratie!

Finanzhilfe des Bundes

Es wurde lange verhandelt, nun ist es fix. Die Gemeinden werden vom Bund mit 1 Milliarde Euro in Zeiten der Teuerung unterstützt.

DANKE!

Beim ÖVP-Stadtparteitag am 18.04.2022 wurde das gesamte Team des Stadtparteivorstandes mit 100% bestätigt, ich durfte mich über 97,6% der Delegiertenstimmen freuen und betrachte es als echten Auftrag für die kommenden fünf Jahre! Vielen Dank für das Vertrauen!

DANKE!

DANKE, DANKE, DANKE! Das sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2020 Gleisdorf, in Klammer die Ergebnisse von 2015:

  • ÖVP: 2565 Stimmen (2955), 57,87% (52,50%), 18 Mandate (17)
  • SPÖ: 558 Stimmen (1358), 12,59% (24,13%), 4 Mandate (8)
  • FPÖ: 441 Stimmen (662), 9,95% (11,76%), 3 Mandate (3)
  • GRÜNE: 868 Stimmen (526), 19,58% (9,34%), 6 Mandate (3)

Die Themen 2020 - 2025

Hier finden Sie all jene Themen, für die mein Team und ich in den kommenden Jahren eintreten und konsequent daran arbeiten werden, diese für unsere Stadt umzusetzen. Dieses Programm ist ein Ergebnis hunderter Hausbesuche, persönlicher Gespräche, zweier Klausuren und vieler inhaltsstarker Diskussionen – ein guter Boden für eine erfolgreiche Zukunft von Gleisdorf!