Plenarwoche Juli 2020

Steuerliche Entlastung

Ein wichtiger Gesetzesbeschluss ist ein umfangreiches Steuerpaket, das etwa den Eingangssatz bei der Einkommenssteuer von 25 auf 20 Prozent senkt. Für diejenigen, die bis 11.000 Euro verdienen, also somit keine Lohnsteuer zahlen und von der Steuersenkung nichts haben, gibt es 100 Euro mehr Negativsteuer.

Änderungen gibt es auch bei der Flugticketabgabe. Für Kurzstreckenflüge bis 350 Kilometer soll künftig eine Abgabe von 30 Euro pro Ticket anfallen, bei sonstigen Flügen soll die Steuer zwölf Euro betragen. Die neuen Tarife sollen für Abflüge nach dem 31. August 2020 gelten.

Eine weitere Neuerung ist die degressive Abschreibung: Unternehmen sollen die Möglichkeit bekommen, Investitionen linear statt degressiv abzuschreiben. Bei größeren Investitionen bringt das zu Beginn Steuervorteile und damit eventuell mehr Liquidität. Ein Wechsel in die lineare Abschreibung ist zulässig, nicht aber umgekehrt. Gelten wird die Regelung für nach dem 30. Juni angeschaffte oder hergestellte Güter. Die degressive Abschreibung soll nach einem unveränderlichen Prozentsatz von 30 Prozent erfolgen, also 30 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten im ersten Jahr und in den Folgejahren 30 Prozent des jeweiligen Restbuchwertes. Zudem sollen Firmen die Möglichkeit eines Verlustrücktrags bekommen. Die Voraussetzungen sollen grundsätzlich dieselben sein wie beim Verlustvortrag: er soll für negative betriebliche Einkünfte zustehen.

Unterstützung für die Land- und Forstwirtschaft

Die Förderung der Borkenkäfer- und Corona-geplagten Forstwirtschaft durch den mit 350 Millionen dotierten Waldfonds besteht in der Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der förderbaren Maßnahmen, z.B. Wiederaufforstung, Maßnahmen der Waldbrandprävention oder mechanische Entrindung. Auch Abgeltung von Werteverlust durch Borkenkäferbefall wird über den Fonds abgewickelt.

Zudem ist für Landwirte eine Dreijahresverteilung für Gewinne vorgesehen.

BÄUERLICHE PENSIONEN

Bei Landwirten wird im Pensionsrecht der Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 0,5 Prozent ersatzlos gestrichen. Zudem wird das so genannte "fiktive Ausgedinge" die Pensionen von Ausgleichszulagenbeziehern künftig in einem geringeren Umfang als bisher schmälern, da nur noch zehn statt 13 Prozent von der Pension abgezogen werden. Die Mindestbeitragsgrundlage im Bereich der Krankenversicherung wird – analog zum ASVG und zum GSVG – auf 446,81 Euro gesenkt. Verbesserungen gibt es darüber hinaus für Kinder von Landwirten, die hauptberuflich am Hof mitarbeiten. Ihre Pensionsbeitragsgrundlage wird bis zum 27. Lebensjahr von einem Drittel auf die Hälfte der Beitragsgrundlage des Betriebsführers bzw. der Betriebsführerin erhöht, wobei der Bund die anfallenden Mehrkosten übernimmt.

Soziale Maßnahmen

Familien und Arbeitslose unterstützen

Arbeitslosen erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro. Diese erhält, wer zwischen Mai und August zumindest 60 Tage lang Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat, wobei ein durchgehender Bezug keine Voraussetzung ist. Einzig Tage, in denen die Arbeitslosenleistung gesperrt war, werden ausgeklammert. Der Betrag soll im Herbst ausgezahlt werden und nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

Zudem wird Familien pro Kind eine Einmalzahlung von 360 Euro zu Gute kommen, die gemeinsam mit der Familienbeihilfe im September ausbezahlt wird. Und für Familien in Notlagen werden über den Familienhärtefonds weitere 30 Mio. Euro – insgesamt 60 Mio. € bereitgestellt.

Die Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit kann verlängert werden und zwar dann, wenn das Bildungsziel wegen Corona-bedingter Maßnahmen nicht erreicht werden konnte. Dieser Zeitraum, in dem die Voraussetzungen nicht erfüllt werden konnten, wird quasi angestoppelt. Die betroffenen Bezieher haben dem Arbeitsmarktservice entsprechende Nachweise in Form von Bestätigungen des jeweiligen Ausbildungsträgers vorzulegen. Mehr oder weniger die gleiche Verlängerungsmöglichkeit wird für Bezieher von Fachkräftestipendien geschaffen.

BAU

Bauarbeiter erhalten künftig bereits nach 1.040 Anwartschaftswochen (20 Arbeitsjahren) Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche. Bisher waren dazu 1.150 Anwartschaftswochen (22 Jahre) nötig. Unternehmen, die Bauarbeiter auch während der Winterfeiertage beschäftigen, sollen einen deutlich höheren Teil der Lohnnebenkosten als bisher refundiert bekommen. Im Gegenzug wird der von Bauunternehmen zu leistenden Zuschlag zur Finanzierung dieser Winterfeiertagsregelung erhöht. Außerdem werden die Zuschläge zur Finanzierung des Überbrückungsgeldes - eine Art frühzeitige Pension für Bauarbeiter - jahreszeitlich gestaffelt und der einschlägige Zuschlagsfaktor demnach für die Monate Jänner bis März und Dezember von 1,5 auf 0,4 gesenkt. Bauarbeiter im System der Abfertigung alt können bei Arbeitslosigkeit spätestens im September die vorzeitige Auszahlung der Abfertigung beantragen.

PENSIONEN

Die Alterssicherungskommission bekommt Zeit bei der Erstellung ihres nächsten langfristigen Berichts, konkret bis Ende März kommenden Jahres, damit die Herbstprognose zugrunde gelegt werden kann. Eigentlich sollte der Report heuer im November vorgelegt werden.

Eine weitere Gesetzesvorlage betrifft Waisenpensionen. Im Zuge der Coronakrise wurde beschlossen, diesen Bezug vorübergehend über das 27. Lebensjahr hinaus zu verlängern, wenn eine laufende Ausbildung Corona-bedingt nicht zeitgerecht abgeschlossen werden kann. Die entsprechenden Bestimmungen im ASVG sollen nun auch für Kinder von verstorbenen Beamten und Eisenbahnern gelten.

Forschung & Digitalisierung

FREQUENZEN

Geändert wird das Telekommunikationsgesetz. In einem kommenden Vergabeverfahren für Funkfrequenzen soll die Stundung und Ratenzahlung des Versteigerungsergebnisses ermöglicht werden. Damit soll für die Bieter zusätzliche Liquidität trotz der Verpflichtung zur Leistung des Frequenznutzungsentgelts gesichert und ihre Investitionskraft gestärkt werden. Wirksam werden kann das bereits bei der von Frühling auf August verlegten Versteigerung der 5G-Frequenzen.

FORSCHUNG

Die Forschungsfinanzierung in Österreich soll auf neue Beine gestellt werden. Durch Dreijahresverträge sollen Forschungseinrichtungen bzw. Förderagenturen Planungssicherheit bekommen.

Basis der künftigen Forschungsfinanzierung soll ein FTI (Forschung, Technologie und Innovation-) Pakt sein. Dieser läuft ebenfalls über einen Drei-Jahres-Zeitraum und soll "unter Berücksichtigung einer langfristigen, wachstumsorientierten Finanzierung" erstellt werden. Darin festgelegt werden etwa neben den zur Verfügung stehenden Mitteln aus dem Bundesfinanzrahmengesetz strategische Schwerpunkte der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit den einzelnen Institutionen.

Auf Basis des Pakts sollen dann ab 2021 die einzelnen Dreijahresverträge mit den Institutionen geschlossen werden. Welche das sind, ist bereits im Gesetz festgelegt - als Forschungseinrichtungen genannt werden das Austrian Institute of Technology (AIT), das Institute of Science and Technology (IST) Austria, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), die Silicon Austria Labs (SAL) und die Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG), als Förderagenturen die Austria Wirtschaftsservice (AWS), die Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG), der Wissenschaftsfonds (FWF), der Österreichische Austauschdienst (OeAD) und die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).

Schule und Universität

PH und FH – Privathochschulen und Fachhochschulen

Österreich bekommt mit sogenannten Privathochschulen einen neuen Hochschultyp. Sie treten neben die schon etablierten Privatuniversitäten. Für die Privathochschulen ist ein Mindeststudienangebot von zwei dreijährigen Studien sowie zwei weiterführenden, zweijährigen Masterstudiengänge notwendig. Privatuniversitäten müssen darüber hinaus noch ein entsprechendes Doktoratsprogramm anbieten, eine Mindestzahl an hauptberuflichen und nach international kompetitiven Standards besetzten Professuren aufweisen sowie Forschungsleistungen der Fachbereiche nach internationalen Standards und Kriterien erbringen. Doktorate dürfen nur von ihnen angeboten werden.

Bestehende Privatuniversitäten, die noch keine Doktoratprogramme haben, müssen entweder die neuen Bestimmungen bei der nächstfolgenden Re-Akkreditierung erfüllen oder können sich als Privathochschulen akkreditieren lassen.

Änderungen sind auch an den Fachhochschulen geplant. Der FH-Entwicklungs- und Finanzierungsplan wird nun gesetzlich verankert und die Akkreditierungsvoraussetzungen für Fachhochschulen weiterentwickelt. Unter anderem wird es künftig auch erlaubt sein, dass Unternehmen eine bestimmte Zahl an Studienplätzen an FH finanzieren, um ihren Mitarbeitern ein Studium zu ermöglichen. Studenten erhalten das Recht auf einmalige Wiederholung eines Studienjahrs, bisher lag das im Ermessen der FH.

Die Pädagogischen Hochschulen wurden ebenso qualitativ weiterentwickelt. Die Verantwortung für das Qualitätsmanagement ist nun im Rektorat angesiedelt und die Pädagogischen Hochschulen werden in die hochschulische Qualitätssicherung (HS-QSG) aufgenommen. Außerdem sollen die Hochschulräte entpolitisiert werden und Unvereinbarkeitsregeln bekommen.

STUDIEREN IN UK

Mit einer Änderung des Studienförderungsgesetzes wird dem Brexit Rechnung getragen. Erforderlich ist eine Regelung, die sicherstellt, dass österreichische Studierende, die Studien in Großbritannien und Nordirland betreiben, weiterhin ein Mobilitätsstipendium beziehen können. Diese sind derzeit nur für ein Studium an einer Hochschule in einem EWR-Land oder in der Schweiz vorgesehen. Gleichzeitig sollen auch britische Studierende, die aufgrund des Austrittsabkommens einen Gleichbehandlungsanspruch haben, unter bestimmten Voraussetzungen genauso wie EWR-Bürger in Österreich Studienbeihilfe beziehen können. Der Gesetzestext wurde so formuliert, dass es dabei weder zu einer Schlechter- noch zu einer Besserstellung britischer Staatsbürger kommen kann.

UNI-VERTRÄGE

Befristete Anstellungsverhältnisse an Hochschulen sollen Corona-bedingt unter bestimmten Voraussetzungen einmal verlängert werden können. Schon jetzt gibt es eine Sonderbestimmung, die die Verlängerung oder den neuen Abschluss von Arbeitsverhältnissen im Rahmen eines Drittmittel- oder Forschungsprojekts ab dem 16. März 2020 (für maximal zwölf Monate) zur Fertigstellung von durch Covid-19-Maßnahmen verzögerten Projekten bzw. Publikationen erlaubt. Sie wird erweitert, auf Fälle, in denen Qualifikationsanforderungen Corona-bedingt nicht zeitgerecht erbracht werden könnten - oder auf Lehrpersonal, wenn Unterricht (etwa künstlerischer Gruppen- oder Einzelunterricht an Kunstunis) nicht möglich war.

NEUE OBERSTUFE

Die Regierungsvorlage enthält die Überführung von Schulversuchen, die Veröffentlichung von Prüfungsaufgaben der Klausurprüfungen der standardisierten Reife- und Reife- und Diplomprüfungen sowie terminliche Änderungen im Bereich der Neuen Oberstufe mit der Eingliederung des Verbundes für Bildung und Kultur (VBK) in die Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH (OBVSG) und die Einbeziehung der land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen in das Prüfungstaxengesetz. Die Regierungsvorlage strebt folgende wesentlichen Ziele an:

  • Überführung von Schulversuchen

Die Bestimmung über die zeitliche Befristung von Schulversuchen findet erstmals Anwendung. Die bisherigen Schulversuche in Schulen im Zusammenhang mit dem Leistungssport oder der darstellenden Kunst waren zu bewerten. Nunmehr sollen die sich daraus ergebenden Notwendigkeiten für Änderungen im Schulrecht vorgenommen werden. Aufgrund der besonderen Situation, insbesondere von Leistungssportlerinnen und -sportlern, soll an bestehenden Schulen eine neue Bildungseinrichtung geschaffen werden, die auf die sich ergebenden Anpassungsbedürfnisse bestmöglich eingehen können soll. Gleichzeitig soll eine dadurch erforderliche Anpassung im Privatschulgesetz erfolgen. Weiters soll ein Schulversuch am Öffentlichen Gymnasium der Theresianischen Akademie in Wien in das Schulrecht übernommen werden und im land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz aufgrund eines Schulversuches eine neue Fachrichtung eingeführt werden.

  • Verbesserung der Vorbereitung auf die standardisierte Reifeprüfung

Nach dem Abschluss der standardisierten Reifeprüfung sollen die Aufgabenstellungen der Klausurarbeit standardisierter Prüfungsgebiete vollständig und der mündlichen Kompensationsprüfungen exemplarisch zur Vorbereitung für künftige Prüfungen veröffentlicht werden.

  • Terminliche Änderungen der Neuen Oberstufe

Durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2016 und das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 35/2018 wurde den Schulleitungen die Möglichkeit gegeben, die Überführung in die Neue Oberstufe am Standort jeweils zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Von dieser Möglichkeit haben sowohl im allgemeinbildenden als auch im berufsbildenden Bereich viele Schulen Gebrauch gemacht. Dieser Umstand sowie Rückmeldungen der Schulstandorte, die die Bestimmungen betreffend die Neue Oberstufe bereits anwenden, haben den Bedarf an einer umfassenden Evaluierung deutlich gemacht. Nunmehr liegen die Evaluierungsergebnisse vor, anhand derer eine Adaptierung bzw. Optimierung der Rechtslage vorgenommen werden soll. Aufgrund der Veränderungen der Rahmenbedingungen kam es zu einer Verzögerung. Um die Restrukturierung der Neuen Oberstufe bestmöglich vorbereiten zu können und auch den Standorten einen angemessenen Zeitraum zur Adaptierung an die neu zu schaffende Rechtslage zu geben, soll die Neue Oberstufe bundesweit einheitlich erst mit Beginn des Schuljahres 2023/24 eingeführt werden. Schulen, die derzeit die Neue Oberstufe führen, sollen bis zur neu zu schaffenden Rechtslage davon Abstand nehmen können, wenn sie dies wünschen.

SOMMERSCHULE

Ein Entschließungsantrag von ÖVP und Grüne fordert den Unterrichtsminister auf, das Modell der Sommerschulen auf eine gesetzliche Basis zu stellen. Aufbauen soll dies auf Erkenntnissen des diesjährigen Pilotprojekts. Nach aktuellem Stand sollen heuer rund 23.000 Schüler in den letzten zwei Ferienwochen in der wegen der Coronakrise eingerichteten Sommerschule Deutschförderung erhalten.

SCHULLEITUNG

Sonderpädagogen soll die Bewerbung für die Leitung von allgemeinen Pflichtschulen ermöglicht werden, so ein Entschließungsantrag der Regierung. Ein weiterer Antrag von ÖVP und Grünen hat zur Folge, dass eine erweiterte Zulassung von Menschen mit Behinderungen in BMHS und Kollegs (BAfEP) für die Ausbildung zum Elementarpädagogen bzw. zur pädagogischen Assistenz geprüft wird.

 
 

Osternestsuche

Europawahl am 9. Juni 2024

Am 9. Juni sind alle Wahlberechtigten in Österreich aufgerufen, die Neuzusammensetzung des Europäischen Parlaments mitzubestimmen. Alle Infos zur Wahl finden Sie zeitgerecht an dieser Stelle und auf gleisdorf.at!

Schon heute bitte ich Sie: Gehen Sie zur Wahl und stärken wir gemeinsam unsere Demokratie!

Finanzhilfe des Bundes

Es wurde lange verhandelt, nun ist es fix. Die Gemeinden werden vom Bund mit 1 Milliarde Euro in Zeiten der Teuerung unterstützt.

DANKE!

Beim ÖVP-Stadtparteitag am 18.04.2022 wurde das gesamte Team des Stadtparteivorstandes mit 100% bestätigt, ich durfte mich über 97,6% der Delegiertenstimmen freuen und betrachte es als echten Auftrag für die kommenden fünf Jahre! Vielen Dank für das Vertrauen!

DANKE!

DANKE, DANKE, DANKE! Das sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2020 Gleisdorf, in Klammer die Ergebnisse von 2015:

  • ÖVP: 2565 Stimmen (2955), 57,87% (52,50%), 18 Mandate (17)
  • SPÖ: 558 Stimmen (1358), 12,59% (24,13%), 4 Mandate (8)
  • FPÖ: 441 Stimmen (662), 9,95% (11,76%), 3 Mandate (3)
  • GRÜNE: 868 Stimmen (526), 19,58% (9,34%), 6 Mandate (3)

Die Themen 2020 - 2025

Hier finden Sie all jene Themen, für die mein Team und ich in den kommenden Jahren eintreten und konsequent daran arbeiten werden, diese für unsere Stadt umzusetzen. Dieses Programm ist ein Ergebnis hunderter Hausbesuche, persönlicher Gespräche, zweier Klausuren und vieler inhaltsstarker Diskussionen – ein guter Boden für eine erfolgreiche Zukunft von Gleisdorf!