Am Freitag wurde das 93-Gesetzte-umfassende dritte Corona-Paket im Nationalrat beschlossen. Mit diesem Paket wurden weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus definiert und gleichzeitig wichtige Maßnahmen für die Wirtschaft und unsere Bevölkerung gesetzt. Die Ausbreitung des Virus verlangsamt sich. Vielen Dank, dass Sie sich an die Maßnahmen halten – das ist ein wichtiger Beitrag. Trotzdem müssen wir noch durchhalten und den Vorgaben und Empfehlungen der Regierung folgen. Denn damit kann jeder einen Beitrag leisten und Leben retten. Ich wünsch Ihnen alles Gute, viel Gesundheit, eine erholsame Karwoche und frohe Ostern.
Um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, die Übertragung der Viren durch die Luft einzuschränken und andere zu schützen, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes notwendig. Außerdem werden Personen, die dem erhöhten Risiko einer Erkrankung unterliegen, besonders geschützt.
Ab 6. April 2020 ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Supermärkten ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern während des Einkaufs verpflichtend.
Personen, die durch das Coronavirus besonders bedroht sind, sollen vorerst bis Ende April von der Arbeit freistellt werden oder im Home-Office arbeiten. Die Krankenversicherungen sollen Risikopersonen anhand der eingenommenen Medikamente definieren. Betroffene können sich dann telefonisch an ihren Arzt wenden, um abzuklären, ob sie zur Risikogruppe gehören. Bei Freistellung hat der Dienstgeber Anspruch auf Erstattung von Entgelt und Dienstgeberanteilen am Sozialversicherungsbeitrag durch die öffentliche Hand.
Der mit 15 Milliarden Euro dotierte Corona-Hilfs-Fonds hilft Unternehmen und Branchen, die aufgrund des Coronavirus besonders betroffen sind bzw. mit großen Umsatzeinbußen und der Gefährdung ihrer Geschäftsgrundlage konfrontiert sind. Der Corona-Hilfsfonds wird durch die neugegründete COFAG - Covid-19 Finanzierungsagentur gemeinsam mit AWS, ÖHT und OeKB abgewickelt. Direkter Ansprechpartner ist die jeweilige Hausbank als vertrauter Partner der Unternehmen. Folgende Instrumente stehen zur Verfügung:
Garantien der Republik Österreich mit einer Abdeckung von 90 Prozent der Kreditsumme, mit der Betriebsmittelkredite besichert werden. Die Obergrenze beträgt hier drei Monatsumsätze oder 120 Millionen Euro. Wesentliche Voraussetzung sind Standort und Geschäftstätigkeit in Österreich sowie ein Liquiditätsbedarf für den heimischen Standort. Anträge sind ab 8. April 2020 möglich, Ansprechpartner ist die Hausbank des Unternehmens, die sich um die Abwicklung kümmert.
Steuerfreie, nicht rückzahlbare Betriebskostenzuschüsse zu den anfallenden Betriebskosten bis maximal 90 Millionen Euro. Eingeschlossen sind Fixkosten wie beispielsweise Mieten, Versicherungsprämien, Kosten für Strom und Gas, der Unternehmerlohn nach den Kriterien des Härtefallfonds (bis zu 2.000 Euro monatlich, für den Zeitraum von drei Monaten) oder auch verderbliche und saisonale Ware, deren Wert aufgrund der Corona-Krise um zumindest 50 Prozent sinkt. Die Voraussetzungen für einen Betriebskostenzuschuss sind ein österreichischer Standort, ein durch COVID-19 verursachter Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent sowie das Setzen aller zumutbaren Maßnahmen zum Erhalt der Arbeitsplätze. Registrierungen für Betriebskostenzuschüsse sind ab 15. April 2020 online beim AWS möglich.
Der für besondere Härtefälle eingerichtete und mit einer Milliarde Euro dotierte Fonds, mit dem rasch auszahlbare Hilfeleistungen für EPU, Kleinstbetriebe, neue Selbständige, freie Dienstnehmer sowie die Landwirtschaft und Non-Profit-Organisationen Hilfen bereitstehen, wird aufgestockt.
Die Mittel des Härtefallfonds aus dem Krisenbewältigungsfonds werden auf zwei Milliarden Euro verdoppelt.
Sowohl die Untergrenze von 5.500 Euro an jährlichen Einnahmen als auch die Obergrenze für Verdiener von mehr als 5.000 Euro brutto monatlich fällt.
Ab Mitte April sind auch Nebenerwerbsbäuerinnen und -bauern sowie mehrfachversicherte Landwirtinnen und Landwirte anspruchsberechtigt.
Eine unserer zentralen Aufgaben während der Corona-Krise besteht darin, schnellstmöglich Lösungen für die Anliegen und Sorgen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land zu finden. Sie leisten enormes, daher haben wir in ihrem Sinne folgende Schritte gesetzt:
Die Corona-Prämie ermöglicht es, Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der Krise geleistet werden, bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei zu stellen. Das bedeutet bares Geld auf die Hand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Das Pendlerpauschale kann weiterhin beansprucht werden und gilt auch für die Zeit im Home-Office oder im Fall einer Dienstverhinderung. Denn es ist wichtig, dass in Zeiten der Krise niemandem etwas weggenommen wird. Das haben wir nun gesetzlich sichergestellt.
Steuerfreie Überstundenzuschläge sowie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen wird es auch während der Zeit im Home-Office bzw. in Telearbeit oder in Quarantäne geben.
Unbürokratische Stundung von Bankkrediten
Durch das Coronavirus stehen auch viele Bankkundinnen und Kunden mit ihren Krediten vor offenen Fragen. Auf diese haben wir im Parlament eine Antwort gegeben:
Stundungen für Bankkredite können von all jenen Bankkundinnen und -kunden einfach und unbürokratisch in Anspruch genommen werden, indem dies ihrer Bank per E-Mail oder telefonisch mitteilen. Jene, die ihren Kredit wie bisher weiterbedienen möchten, haben keinen Handlungsbedarf und können dies wie bisher tun.
Für die Mieterinnen und Mieter, die durch die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus vor finanziellen Schwierigkeiten und Unsicherheiten stehen, geben wir durch gesetzliche Änderungen ein Stück Sicherheit zurück:
Die Kündigung von Mietverträgen wegen eines durch die Pandemie verursachten Mietzinsrückstands aus den Monaten April, Mai und Juni 2020 wird vorläufig ausgeschlossen. Vermieter dürfen den Zahlungsrückstand bis 31. Dezember 2020 nicht gerichtlich einfordern und auch nicht mit der vom Mieter hinterlegten Kaution abdecken.
Räumungsexekutionen werden aufgeschoben.
Befristete Wohnungsmietverträge, die nach dem 30. März 2020 und vor dem 1. Juli 2020 ablaufen, können nun bis Jahresende verlängert werden.
Gerade einkommensschwache Familien mit Kindern sind von den Auswirkungen der Corona-Krise stark betroffen. Deshalb werden zusätzliche Mittel aus dem Familienlastenausgleichsfonds zur Verfügung stehen:
Zur Überbrückung von außergewöhnlichen Notlagen während der Corona-Pandemie werden zusätzlich 30 Millionen Euro bereitgestellt.

Eine Veranstaltung wie der Oststeirerball lebt vom schönen Ambiente, Ihrem Besuch, von vielen helfenden Händen und von Menschen, die die Sache und jedes Detail organisieren. Da wichtige und tragende Personen aus unserem Organisationsteam heuer im Jänner und Anfang Februar berufsbedingt nicht verfügbar sind, sahen wir uns schweren Herzens gezwungen, den für 7. Februar geplanten 51. Oststeirerball ausfallen zu lassen.
Stattdessen planen wir einen Frühschoppen, fix ist heuer auch das „Rund ummadum“. Und: Wir freuen uns auf den 51. Oststeirerball am 6. Februar 2027 und auf Ihren Besuch!

Termine
Do., 29.01.26
Fr., 30.01.26
Sa., 31.01.26
Einlass: 19.00 Uhr
Beginn: 20.00 Uhr
Veranstalter: Faschingsverein Gleisdorf
Tickets gibt es im Infobüro der Stadtgemeinde Gleisdorf!

Alle Einnahmen kommen dem Sozialen Unterstützungsfonds der Stadtgemeinde Gleisdorf zugute. Tischreservierung direkt im Sei Giorni bzw. über soziale Netzwerke.
Familie Puchner freut sich über quizbegeisterte, junge und auch ältere Gäste!
Strengen wir unsere Gehirnzellen an und tun Gutes!

Spiel und Spaß beim Kinderfasching im Ortsteil Labuch
Am 15. Februar 2026 ab 14.00 Uhr findet in der Mehrzweckhalle Urscha eine Kinderfaschingsparty statt.
Veranstalter: ÖVP Gleisdorf

Yippiiiee! Heuer gibt es Kinderfasching am Eis! Am 17.02.2026 verwandelt sich der Eislaufplatz zwischen forumKLOSTER und Haus der Musik von 14.00 bis 16.00 Uhr in eine bunte Faschingswelt. DJ Marco sorgt für gute Stimmung, während die Kinder frei eislaufen, tanzen und ihren Fasching ganz ungezwungen genießen können. Ob Prinzessin, Superheld oder Lieblingsfigur – Kostüme sind ausdrücklich erwünscht.


Die Stadtgemeinde Gleisdorf stellt den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Gleisdorf ein „KlimaTicket Steiermark übertragbar“ als Schnupperticket zur Verfügung. Die genaue Gültigkeit des Tickets richtet sich nach den jeweils gültigen Bedingungen des Verkehrsverbundes Steiermark bzw. den Bestimmungen des Klimatickets.
Eine Reservierung des Schnuppertickets der Stadtgemeinde Gleisdorf ist möglich:

Transparenz ist für mich eines der wichtigsten Gebote der Politik, der Kommunalpolitik ganz besonders. Und dazu gehören insbesondere gute Informationen aus erster Hand. Diese will ich Ihnen ab nun neben den bestehen Informationskanälen nun noch zusätzlich mit einem niederschwelligen persönlichen WhatsApp-Info bieten.
Wie geht das?
Bitte beachten Sie: Auf die Nachrichten in diesem Format können Sie direkt antworten, Ihre Nachricht wird jedoch nur an mich gesendet, nicht an andere Empfängerinnen und Empfänger (kein Gruppenchat). Sie können sich jederzeit wieder abmelden, indem Sie „abmelden“ senden.
Also, bleiben wir im Gespräch! In persönlichen Begegnungen oder auch auf den digitalen Wegen.
Mit der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Gleisdorf ist am 28. April 2025 ein weiterer wichtiger Meilenstein heute erledigt. Ich freue mich mit allen heute angelobten Gemeinderätinnen und Gemeinderäten! Und: Ich freue mich natürlich RIIIIIESIG über meine neuerliche Wahl zum Bürgermeister unserer Stadt! Vielen Dank allen Menschen, die die ÖVP Gleisdorf und mich auf diesem Weg unterstützt haben!
Auf geht's in die sechste Periode im wunderbarsten Job auf Erden!Mit Klick auf das Bild kommen Sie zu meiner Antrittsrede.
Vielen DANK!
Das sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl vom 23.03.2025 Gleisdorf, in Klammer sehen Sie die Ergebnisse von 2020:
Hier finden Sie all jene Themen, für die mein Team und ich in den kommenden Jahren eintreten und konsequent daran arbeiten werden, diese für unsere Stadt umzusetzen.
Dieses Programm ist ein Ergebnis vieler persönlicher Gespräche, einer großen Umfrage, einer Bürgerveranstaltung, einer Arbeitsklausur und vieler inhaltsstarker Diskussionen – ein guter Boden für eine erfolgreiche Zukunft von Gleisdorf!