Das dritte Corona-Paket

Am Freitag wurde das 93-Gesetzte-umfassende dritte Corona-Paket im Nationalrat beschlossen. Mit diesem Paket wurden weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus definiert und gleichzeitig wichtige Maßnahmen für die Wirtschaft und unsere Bevölkerung gesetzt. Die Ausbreitung des Virus verlangsamt sich. Vielen Dank, dass Sie sich an die Maßnahmen halten – das ist ein wichtiger Beitrag. Trotzdem müssen wir noch durchhalten und den Vorgaben und Empfehlungen der Regierung folgen. Denn damit kann jeder einen Beitrag leisten und Leben retten. Ich wünsch Ihnen alles Gute, viel Gesundheit, eine erholsame Karwoche und frohe Ostern.

Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus

Um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, die Übertragung der Viren durch die Luft einzuschränken und andere zu schützen, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes notwendig. Außerdem werden Personen, die dem erhöhten Risiko einer Erkrankung unterliegen, besonders geschützt.

Ab 6. April 2020 ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Supermärkten ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern während des Einkaufs verpflichtend.

Personen, die durch das Coronavirus besonders bedroht sind, sollen vorerst bis Ende April von der Arbeit freistellt werden oder im Home-Office arbeiten. Die Krankenversicherungen sollen Risikopersonen anhand der eingenommenen Medikamente definieren. Betroffene können sich dann telefonisch an ihren Arzt wenden, um abzuklären, ob sie zur Risikogruppe gehören. Bei Freistellung hat der Dienstgeber Anspruch auf Erstattung von Entgelt und Dienstgeberanteilen am Sozialversicherungsbeitrag durch die öffentliche Hand.

Corona-Hilfs-Fonds

Der mit 15 Milliarden Euro dotierte Corona-Hilfs-Fonds hilft Unternehmen und Branchen, die aufgrund des Coronavirus besonders betroffen sind bzw. mit großen Umsatzeinbußen und der Gefährdung ihrer Geschäftsgrundlage konfrontiert sind. Der Corona-Hilfsfonds wird durch die neugegründete COFAG - Covid-19 Finanzierungsagentur gemeinsam mit AWS, ÖHT und OeKB abgewickelt. Direkter Ansprechpartner ist die jeweilige Hausbank als vertrauter Partner der Unternehmen. Folgende Instrumente stehen zur Verfügung:

Garantien der Republik Österreich mit einer Abdeckung von 90 Prozent der Kreditsumme, mit der Betriebsmittelkredite besichert werden. Die Obergrenze beträgt hier drei Monatsumsätze oder 120 Millionen Euro. Wesentliche Voraussetzung sind Standort und Geschäftstätigkeit in Österreich sowie ein Liquiditätsbedarf für den heimischen Standort. Anträge sind ab 8. April 2020 möglich, Ansprechpartner ist die Hausbank des Unternehmens, die sich um die Abwicklung kümmert.

Steuerfreie, nicht rückzahlbare Betriebskostenzuschüsse zu den anfallenden Betriebskosten bis maximal 90 Millionen Euro. Eingeschlossen sind Fixkosten wie beispielsweise Mieten, Versicherungsprämien, Kosten für Strom und Gas, der Unternehmerlohn nach den Kriterien des Härtefallfonds (bis zu 2.000 Euro monatlich, für den Zeitraum von drei Monaten) oder auch verderbliche und saisonale Ware, deren Wert aufgrund der Corona-Krise um zumindest 50 Prozent sinkt. Die Voraussetzungen für einen Betriebskostenzuschuss sind ein österreichischer Standort, ein durch COVID-19 verursachter Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent sowie das Setzen aller zumutbaren Maßnahmen zum Erhalt der Arbeitsplätze. Registrierungen für Betriebskostenzuschüsse sind ab 15. April 2020 online beim AWS möglich.

Aufstockung des Härtefallfonds

Der für besondere Härtefälle eingerichtete und mit einer Milliarde Euro dotierte Fonds, mit dem rasch auszahlbare Hilfeleistungen für EPU, Kleinstbetriebe, neue Selbständige, freie Dienstnehmer sowie die Landwirtschaft und Non-Profit-Organisationen Hilfen bereitstehen, wird aufgestockt.

Die Mittel des Härtefallfonds aus dem Krisenbewältigungsfonds werden auf zwei Milliarden Euro verdoppelt.

Sowohl die Untergrenze von 5.500 Euro an jährlichen Einnahmen als auch die Obergrenze für Verdiener von mehr als 5.000 Euro brutto monatlich fällt.

Ab Mitte April sind auch Nebenerwerbsbäuerinnen und -bauern sowie mehrfachversicherte Landwirtinnen und Landwirte anspruchsberechtigt.

Maßnahmen für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Eine unserer zentralen Aufgaben während der Corona-Krise besteht darin, schnellstmöglich Lösungen für die Anliegen und Sorgen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land zu finden. Sie leisten enormes, daher haben wir in ihrem Sinne folgende Schritte gesetzt:

Die Corona-Prämie ermöglicht es, Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der Krise geleistet werden, bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei zu stellen. Das bedeutet bares Geld auf die Hand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

Das Pendlerpauschale kann weiterhin beansprucht werden und gilt auch für die Zeit im Home-Office oder im Fall einer Dienstverhinderung. Denn es ist wichtig, dass in Zeiten der Krise niemandem etwas weggenommen wird. Das haben wir nun gesetzlich sichergestellt.

Steuerfreie Überstundenzuschläge sowie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen wird es auch während der Zeit im Home-Office bzw. in Telearbeit oder in Quarantäne geben.
Unbürokratische Stundung von Bankkrediten

Durch das Coronavirus stehen auch viele Bankkundinnen und Kunden mit ihren Krediten vor offenen Fragen. Auf diese haben wir im Parlament eine Antwort gegeben:

Stundungen für Bankkredite können von all jenen Bankkundinnen und -kunden einfach und unbürokratisch in Anspruch genommen werden, indem dies ihrer Bank per E-Mail oder telefonisch mitteilen. Jene, die ihren Kredit wie bisher weiterbedienen möchten, haben keinen Handlungsbedarf und können dies wie bisher tun.

Maßnahmen für Mieterinnen und Mieter

Für die Mieterinnen und Mieter, die durch die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus vor finanziellen Schwierigkeiten und Unsicherheiten stehen, geben wir durch gesetzliche Änderungen ein Stück Sicherheit zurück:

Die Kündigung von Mietverträgen wegen eines durch die Pandemie verursachten Mietzinsrückstands aus den Monaten April, Mai und Juni 2020 wird vorläufig ausgeschlossen. Vermieter dürfen den Zahlungsrückstand bis 31. Dezember 2020 nicht gerichtlich einfordern und auch nicht mit der vom Mieter hinterlegten Kaution abdecken.

Räumungsexekutionen werden aufgeschoben.

Befristete Wohnungsmietverträge, die nach dem 30. März 2020 und vor dem 1. Juli 2020 ablaufen, können nun bis Jahresende verlängert werden.

Unterstützung für Härtefälle in Familien

Gerade einkommensschwache Familien mit Kindern sind von den Auswirkungen der Corona-Krise stark betroffen. Deshalb werden zusätzliche Mittel aus dem Familienlastenausgleichsfonds zur Verfügung stehen:

Zur Überbrückung von außergewöhnlichen Notlagen während der Corona-Pandemie werden zusätzlich 30 Millionen Euro bereitgestellt.

 
 

Der Handwerkerbonus ist da!

Der Handwerkerbonus ist da! Gefördert werden handwerkliche Leistungen, die ab dem 1. März 2024 in deinem zu Hause erbracht wurden oder werden – es gibt Förderungen bis zu 2.000 Euro. Alle Rechnungen aufheben! Anträge können online ab 15. Juli gestellt werden.

Weitere Informationen zur Wohn- und Eigentumsoffensive unseres Bundeskanzlers Karl Nehammer findest du hier: https://wir.dievolkspartei.at/Eigentum-schafft-Zukunft/

Europawahl am 9. Juni 2024

Am 9. Juni sind alle Wahlberechtigten in Österreich aufgerufen, die Neuzusammensetzung des Europäischen Parlaments mitzubestimmen. Alle Infos zur Wahl finden Sie zeitgerecht an dieser Stelle und auf gleisdorf.at!

Schon heute bitte ich Sie: Gehen Sie zur Wahl und stärken wir gemeinsam unsere Demokratie!

Finanzhilfe des Bundes

Es wurde lange verhandelt, nun ist es fix. Die Gemeinden werden vom Bund mit 1 Milliarde Euro in Zeiten der Teuerung unterstützt.

DANKE!

Beim ÖVP-Stadtparteitag am 18.04.2022 wurde das gesamte Team des Stadtparteivorstandes mit 100% bestätigt, ich durfte mich über 97,6% der Delegiertenstimmen freuen und betrachte es als echten Auftrag für die kommenden fünf Jahre! Vielen Dank für das Vertrauen!

DANKE!

DANKE, DANKE, DANKE! Das sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2020 Gleisdorf, in Klammer die Ergebnisse von 2015:

  • ÖVP: 2565 Stimmen (2955), 57,87% (52,50%), 18 Mandate (17)
  • SPÖ: 558 Stimmen (1358), 12,59% (24,13%), 4 Mandate (8)
  • FPÖ: 441 Stimmen (662), 9,95% (11,76%), 3 Mandate (3)
  • GRÜNE: 868 Stimmen (526), 19,58% (9,34%), 6 Mandate (3)

Die Themen 2020 - 2025

Hier finden Sie all jene Themen, für die mein Team und ich in den kommenden Jahren eintreten und konsequent daran arbeiten werden, diese für unsere Stadt umzusetzen. Dieses Programm ist ein Ergebnis hunderter Hausbesuche, persönlicher Gespräche, zweier Klausuren und vieler inhaltsstarker Diskussionen – ein guter Boden für eine erfolgreiche Zukunft von Gleisdorf!