BürgerInneninformationen 05-2016

Liebe Gleisdorferinnen, liebe Gleisdorfer,

die Ihnen heute vorliegende Information stammt diesmal – das sei vorausgeschickt – nicht aus erster Hand. Denn bei der Gemeinderatssitzung am 20.12.2016 war ich leider noch erkrankt und wurde durch den ersten Vizebürgermeister Peter Schiefer würdig vertreten. Aufgrund der Mitschriften und Berichte kann ich die Ergebnisse der Sitzung für Sie aber so zusammenfassen, dass Sie sich ein Bild über diese letzte Zusammenkunft des Gemeinderates im Jahr 2016 machen können.


Fragestunde

GRin Sieglinde Krautstingl (SPÖ) hätte gerne gewusst, ob es betreffend der Bushaltestelle in der Schillerstraße etwas Neues gäbe, bzw. ob die Petition abgegeben worden sei. VBGM Peter Schiefer (ÖVP) teilt mit, dass die Petition noch nicht abgegeben wurde. In der nächsten Sitzung wird weiter darüber berichtet.

GRin Martina Wild (SPÖ) spricht die Information über die Gemeinderatssitzung an, die nach der Sitzung an die BürgerInnen verschickt wird und regt an, diese dem Stadtjournal beizulegen. VBGM Peter Schiefer meint, dass die Anregung gerne aufgenommen wird und verweist darauf, dass eine Änderung dieser Informationspost ohnedies in Planung sei.

GRin Windisch (GRÜNE) kritisiert die Verkehrssituation rund um die Volksschule, aber auch um die Mittelschule bzw. Neue Mittelschule. Sie meint, dass diese sehr angespannt sei, insbesondere durch das Zuparken der Gehsteige, wodurch die Kinder definitiv gefährdet seien. Sie möchte wissen, ob man dagegen irgendetwas machen könne bzw. ob etwas vorgesehen sei, um die Situation zu verbessern. Vielleicht könne man beim Zubau der Volksschule konstruktiv darauf achten, zu einer Entlastung der Situation beizutragen, damit die Eltern der Kinder, die zu Fuß gehen, sorgloser sein können. VBGM Peter Schiefer meint, dass es schön wäre, wenn viel mehr Kinder zu Fuß in die Schule gehen würden. Diese Problematik wird bestimmt im nächsten Ausschuss für Straßenbau, Verkehr, Mobilität mitbehandelt werden. GR Dr. Wolfgang Weber (ÖVP) erklärt dazu, dass man die Situation baulich nicht mehr wirklich anders lösen kann, sie wird wenn, dann nur über den Exekutivweg lösbar sein. Dazu berichtet GRin Windisch, dass die Exekutive, immer nur sehr weit vorne präsent sei, aber in den hinteren Bereichen der Kernstockgasse und Jahngasse, wo die Kinder dann nach Hause gehen, seien immer wieder die Gehsteige zugeparkt, so auch beim Gymnasium. GR Alois Reisenhofer (ÖVP) meint, dass es dieses Problem bereits seit über 20 Jahren gibt. Die Eigenverantwortung der Eltern ist nicht gegeben. Sie fahren kreuz und quer und parken auf den Gehsteigen. GR Bernhard Braunstein (ÖVP) findet, dass das eine Erziehungsfrage ist. Die Exekutive straft natürlich auch ab und einer der stärksten Tage, was die Einnahmen betrifft, ist wohl der Elternsprechtag. Wir haben natürlich darauf verwiesen, dass es parallel zur Alois-Grogger-Gasse auch einen Parkplatz gibt, nur seien die Menschen nicht bereit 50 m oder mehr zu gehen. Wir werden mit Aushängen weiter darauf hinweisen, dass die Eltern dort parken können. Die Gemeinde hat mit viel Geld auch für behinderte und blinde Menschen Markierungen in den Gehsteigen eingebaut, wenn die Leute jedoch die Gehsteige zuparken, können diese nicht genutzt werden. Die Exekutive muss hier einfach abstrafen, es geht leider nicht anders. GR Christoph Kail (SPÖ) spricht den sozialen Wohnbau an. Im Internet und in einer Tageszeitung sei gestanden, dass wir in Gleisdorf zu wenige Gemeindewohnungen hätten. Es gäbe über 2000 Wohnungen für Private, aber nur 130 Gemeindewohnungen. Das sei nun schon ein paar Monate her und deshalb möchte er wissen, ob in diese Richtung etwas passiert sei. VBGM Peter Schiefer erklärt, dass ihm diesbezüglich momentan nichts bekannt sei. Die Frage wird in der nächsten Sitzung besser beantwortet werden. GR Christoph Kail möchte weiters wissen, was mit dem Grundstück beim Kreisverkehr, wo der Christbaumverkauf stattfindet, vorgesehen sei und ob man daran denke, dort einen Betrieb anzusiedeln? Stadtamtsdirektor Mag. Manfred Oswald erklärt, dass das Grundstück einem Privaten gehöre und wir keinen Einfluss darauf hätten, was damit weiter passiert.

Weiters wollte GR Kail wissen, ob es schon eine Erklärung dazu gäbe, warum wir beim Lesefest der Kleinen Zeitung nicht mitgemacht haben. GRin Birgit Ferstl (ÖVP) teilt mit, dass das eine Veranstaltung vom Land Steiermark in Kooperation mit der Kleinen Zeitung gewesen sei. Diese habe heuer das erste Mal stattgefunden und es waren jene Gemeinden eingeladen, in denen es eine Regionalstelle der Kleinen Zeitung gibt. Daher war Weiz dabei und Gleisdorf nicht.

Bericht und Anträge des Bürgermeisters und des Stadtrates
Berichterstatter: VBGM Peter SCHIEFER (ÖVP)

Dass die Kindergärten in den Ortsteilen Labuch, Nitscha, Laßnitzthal und Gleisdorf per 1.1.2017 an die JUKI GmbH zum Betrieb überlassen werden sollen, wurde von den GemeinderätInnen ebenso einstimmig angenommen, wie die grundbücherliche Änderungen betreffend das Grundstück 842/2 (VS Gleisdorf). Dieses wurde von DI Benedikt Tuttner neu vermessen, woraus sich geringfügige Änderungen ergaben. Auch weitere Grundstücksbeschlüsse fielen einstimmig aus. Zur Wegparzelle 1326/1, EZ 50.000, KG 68154 Unterlaßnitz (Hierzer Weg), gehört eine kleine unbefestigte, verwilderte Fläche von rund 600 m². Die Anrainer möchten diese Fläche pflegen und gegen ein einmaliges Entgelt von € 5,- pro m² in ihren Besitz übernehmen. Im Gleichen wurde auch der Gemeingebrauch des genannten Trennstücks aufgehoben. Einhellige Zustimmung fanden auch die Anträge der Feuerwehren Gleisdorf, Labuch und Nitscha, wonach einzelne Kameraden für ihr Engagement ausgezeichnet werden sollen. Die Bandbreite reicht hier von 250 bis hin zu 3000 Einsätzen bzw. Tätigkeiten – allesamt ehrenamtliche Sonderleistungen! DANKE!

Bericht und Anträge des Prüfungsausschusses
Berichterstatterin: GRin Mag. Karin REDER (GRÜNE)

Die neu gewählte Obfrau des Ausschusses berichtete über die Prüfung der Abrechnung der Kulturveranstaltung „Tag der Harmonika“ und der allgemeinen Gebarungsprüfung. Gleisdorf war von 5. bis 8. Mai 2016 Austragungsort für den österreichweiten Musikwettbewerb. Unterstützt wurde diese Veranstaltung vom Land Steiermark mit € 5.000,-. Lt. vorgelegter Abrechnung brachte die Veranstaltung Mehrausgaben von € 8.056,01, da mehr TeilnehmerInnen als erwartet dabei waren, wodurch sich Mehrkosten für Medaillen, Bewirtungskosten etc. ergaben. Weniger TagesbesucherInnen und somit geringere Erlöse führten zu Mindereinnahmen. Der Prüfungsausschuss regt an, den budgetierten Kostenrahmen unbedingt einzuhalten, anderenfalls solche Veranstaltungen aufgrund von Erfahrungswerten überhaupt nicht nach Gleisdorf zu holen. Die Gebarungsprüfung ergab keine Beanstandung.

Bericht und Anträge des Finanz-, Rechts- und Wirtschaftsausschusses
Berichterstatterin: Finanzstadträtin Tamara NIEDERBACHER (ÖVP)

Die Abgabenordnung für das Jahr 2017 beinhaltet neue Hebesätze und Tarife, welche gemäß § 92, Abs. 2, leg. cit. durch Anschlag an der Amtstafel öffentlich kundgemacht werden. Unter anderem wurden geringfügige Anhebungen für die Benützung öffentlicher Flächen beschlossen.

Ebenso einstimmig beschlossen wurde die alljährliche Möglichkeit, zur rechtzeitigen Bedeckung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltes Kassenkredite beanspruchen zu können. Sie sind aus ordentlichen Einnahmen binnen Jahresfrist zurückzuzahlen und dürfen ein Sechstel der veranschlagten Einnahmen des ordentlichen Haushaltes nicht überschreiten. Der Voranschlag 2017 sieht Einnahmen in der Höhe von € 22.543.100,- vor. Der Kassenkredit kann daher € 3.757.100,- betragen. Die Gleisdorfer Geldinstitute sollen gleichmäßig bedient werden, sofern sie zu denselben Bedingungen anbieten. Unterscheiden sich die Anbote, so geht der Zuschlag an den Bestbieter.

Als Herzstück dieser Sitzung präsentierte und erläuterte Tamara Niederbacher das Budget für das kommende Jahr, dessen Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt jeweils € 22.543.100,- betragen. Der außerordentliche Haushalt (AOH) weist Einnahmen und Ausgaben von € 9.375.700,- auf. Die wesentlichsten Positionen des AOH sind der Volksschul-Um und Zubau (rund € 5,5 Mio.), die Kostenbeteiligung bei den Volksschulen Wetzawinkel und Nestelbach (rund € 300.000,-), die Ausfinanzierung des Umbaus des Kindergartens Purzelbaum (rund € 130.000,-), diverse Straßensanierungen und die Sanierung des Busbahnhofes (rund € 1,6 Mio.), sowie Investitionen in das Kanalnetz (ca. € 150.000,-).

Im Haushaltsjahr 2017 beläuft sich der Personalaufwand auf € 8.339.700,-, der Verschuldungsgrad liegt unter Berücksichtigung von Darlehensaufnahmen bei 3,26 % (VA 2016 – 4,97 %), mit Leasingraten 7,36 % (VA 2016 – 9,24 %).

Durch Mindereinnahmen (Ausschüttung der Feistritzwerke) und Mehrausgaben (Sozialhilfeverband) musste der Sparstift in allen Bereichen angesetzt werden. Dies führte zu einer nicht unerwarteten leidenschaftlichen Budgetdiskussion aller FraktionsvertreterInnen, deren wortgetreue Wiedergabe den Rahmen dieses Informationsschreibens sprengen würde.

Am Ende wurde das Budget sowie der mittelfristige Finanzplan mit den Stimmen der ÖVP und der GRÜNEN beschlossen, die MandatarInnen von SPÖ und FPÖ stimmten dagegen.

Einmal pro Jahr ist dem Gemeinderat auch über die Finanzabschlüsse jener Unternehmen zu berichten, an denen die Stadt beteiligt ist:

Die Feistritzwerke-STEWEAG GmbH weisen zum 30.06.2016 einen Bilanzgewinn von € 2.754.593,24 aus, die Stadtwerke Gleisdorf GmbH sind mit einem Bilanzgewinn von € 3.202.051,79 auch sehr erfolgreich. Und auch die Haus der Musik Entwicklungs- und Errichtungs GmbH hat am Jahresende mit einem Jahresgewinn von € 8.242,- eine schwarze Zahl stehen.

In der Bilanz der Stadtgemeinde Gleisdorf Stadthallen KG (Eigentümerin z.B. des forumKlosters) steht per 31.12.2015, bedingt durch immer noch hohe Abschreibungen, ein Bilanzverlust von € 171.843,37. Auch die Gemeinde Nitscha Orts-und Strukturenentwicklungs KG weist einen Abgang auf, und zwar in der Höhe von € 19.894,-. Schlussendlich bilanziert auch die Region Gleisdorf Jugend & Kind KG (sie ist Trägerin aller Kindergärten) negativ und weist einen Bilanzverlust von € 848.684,79 auf.

Alle – durchwegs geplanten – Abgänge der genannten Unternehmungen sind von der Stadt zu kompensieren. Der Gemeinderat erteilte den eingesetzten Geschäftsführungen die Entlastung.

Nachdem die Wasserpreise seit dem Jahr 1999 bis heute nur um 2% erhöht wurden, die Kosten für das Netz und den Betrieb aber laufend gestiegen sind, hat sich der Gemeinderat einstimmig zu einer Anpassung bekannt. Auch der Vergleich mit den Gemeinden der Region zeigt, dass die Stadt Gleisdorf hier im untersten Drittel rangiert. Demnach erhöht sich der Preis für den Kubikmeter Wasser von € 1,67 auf € 1,76, der Grundpreis von € 24,50 auf € 25,74. Entsprechend dieser moderaten Steigerung verändern sich auch die Messpreise für Hauswasserzähler, Großwasserzähler und der Netzkostenbeitrag. Alle neuen Tarife finden Sie auf www.gleisdorf.at.

Auch die Regelungen für die Müllentsorgung wurden in der einstimmig beschlossenen Abfuhrordnung neu gefasst. Neben einigen formalrechtlichen Belangen wurden auch die Entsorgungspreise angepasst. Der Grundpreis für Restmüll pro Haushalt und Jahr kostete bis dato € 66,- und wird nun auf € 69,30 angehoben. Für den Biomüll gestaltete sich die Steigerung von € 22,- auf € 23,10. Auch der gewerbliche Bereich und die Abfuhrpreise erfahren eine 5-prozentige Steigerung.

Geändert werden nach dem einstimmigen Willen des Gemeinderates auch die Kanalgebühren. Diese müssen aufgrund der klaren Rechtsvorgaben in jedem Fall kostendeckend gestaltet sein. So beträgt der Einheitssatz gemäß § 4 Abs. 2 des Kanalabgabengesetzes 1995 für die Berechnung des Kanalisationsbeitrages nun 7,2 % (6,72 % alt) der durchschnittlichen ortsüblichen Baukosten je Laufmeter der öffentlichen Kanalanlage, somit € 15,00 (€ 14,00 alt). Die jährliche Kanalbenützungsgebühr für die in diesem Zeitraum verbrauchte Wassermenge wird wie folgt festgesetzt. Die verbrauchte Wasser- bzw. Abwassermenge kostet € 1,65 (€ 1,62 alt) je m³. Die Bereitstellungsgebühr beträgt pro m² Bruttogeschoßfläche € 0,60 (€ 0,58 alt).

Mit 1.1.2017 wird auch eine Änderung der Parkgebührenordnung in Kraft treten. Demzufolge besteht die Gebührenpflicht an Werktagen von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr (bisher 9:00 Uhr) bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr (bisher 14:30 Uhr) bis 18:00 Uhr, an Samstagen von 8:00 Uhr (bisher 9:00 Uhr) bis 12:00 Uhr. Ausgenommen davon sind die Parkplätze P10 und P12 (Dr.-Hermann-Hornung-Gasse), P11 (Alois-Grogger-Gasse). Hier besteht die Gebührenpflicht an Werktagen von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Ebenso ausgenommen ist der Parkplatz P12 in der Johann-Josef-Fux-Gasse. Hier besteht die Gebührenpflicht an Werktagen von Montag bis Freitag, von 9:00 bis 12:00 Uhr. Unverändert ist die maximale Parkdauer von jeweils 3 Stunden.

Zu guter Letzt richtete Tamara Niederbacher an den Gemeinderat noch einen Antrag in einer Liegenschaftsangelegenheit:

Im Zuge der Planungsarbeiten für das Verkehrskonzept Haus des Kindes wurde festgestellt, dass sich der Gehsteig beginnend von der Feuerwehrzufahrt des Gymnasiums bis zum Ende des Sportplatzes im Besitz der BIG (Bundesimmobiliengesellschaft) befindet. Weiters war ein Grundstückabtausch im Bereich der Schulwartwohnung notwendig, um den Parkplatz sinnvoll gestalten zu können. Die Gemeinde tritt nun, wie im Vermessungsplan von DI Tuttner, GZ: 1631/12, vom 03.02.2016, dargestellt, Flächen im Ausmaß von 107 m² an die BIG ab, die BIG tritt im Gegenzug Flächen im Ausmaß von 367 m² an die Stadtgemeinde Gleisdorf ab. Auf Grund der Flächendifferenz (260 m²) hat die Stadtgemeinde Gleisdorf eine Aufzahlung in der Höhe von € 17.440,- an die BIG zu leisten. Diesem Abtausch stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

Bericht und Anträge des Ausschusses für Kultur, Bildung und Schulen
Berichterstatter: Kulturreferent Alois REISENHOFER (ÖVP)

Es ist ein unveränderliches Faktum, dass die letzte Gesamtchronik von Gleisdorf vergriffen ist. Es gibt zwar unter dem Titel „Sieben bewegte Jahrzehnte“ einen Teilausschnitt der die Jahre 1945 bis 2015 beleuchtet. Der „alte Teil“ jedoch ist bis 1945 nicht mehr verfügbar. Laut Historikern ist der Inhalt dieses Teils auch in vielen Belangen auf Grund von neuen Erkenntnissen und Auslegungen nicht mehr aktuell, also unbedingt zu überarbeiten.

Das Jubiläum „100 Jahre Stadterhebung Gleisdorf“ im Jahr 2020 wäre nun ein geeigneter Anlass, um die Komplett-Chronik Gleisdorfs neu überarbeitet und aktualisiert herauszubringen. Dies würde die Möglichkeit schaffen, Gleisdorf in seiner nun bestehenden Ausprägung, auch mit allen neuen Ortsteilen, in eine Chronik zu fassen. Die Vorarbeiten zu einer Chronik umfassen erfahrungsgemäß mehrere Jahre. Bei einem Beginn mit 2017 wären noch drei bis dreieinhalb Jahre bis zur Fertigstellung zur Verfügung. Ein enger aber machbarer Rahmen. Die GemeinderätInnen verwiesen das Projekt, die Chronik bis zum Jahr 2020 neu aufzulegen, zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuss für Kultur und Bildung.


Bericht und Anträge des Ausschusses für Raumordnung, Stadtgestaltung und Standortentwicklung
Berichterstatter: Referent Mag. Dr. Wolfgang WEBER (ÖVP)

Einige Flächenwidmungsverfahren bildeten den Schwerpunkt dieses letzten Blocks der öffentlichen Sitzung.

Im Flächenwidmungsplan 5.00 der ehemaligen Gemeinde Nitscha war die westliche Teilfläche des ehemaligen Grundstückes 460 der KG Nitscha (nunmehr Grundstücke 460/2, 460/3, 460/5 und 460/6) als Aufschließungsgebiet mit div. Erfordernissen festgelegt, diese wurden nun erfüllt. Demnach stimmte der Gemeinderat für die Aufhebung des Aufschließungsgebietes, wodurch die Grundstücke zu vollwertigem Bauland werden.
Die Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke 1076/12, 1076/13, 1076/14, 1076/15, 1076/16, 1076/20, 1076/5, 1076/6, 1076/17, 1076/18 und 1076/19 der KG Gleisdorf, die bisher als Freiland – landwirtschaftliche Nutzung festgelegt waren, sollen im Gesamtausmaß von ca. 8.800 m² als Aufschließungsgebiet für Reines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2 - 0,4 festgelegt werden. Als private Aufschließungserfordernisse, die von den Grundeigentümern zu erfüllen sind, werden festgelegt: Sicherung der äußeren und inneren Erschließung des Gesamtgebietes (Wasser, Abwasser, geordnete Oberflächenentwässerung auf Grundlage einer wasserbautechnischen Gesamtbetrachtung, Strom, Verkehrserschließung). Um die geordnete Siedlungsentwicklung sicherzustellen, ist eine Bebauungsplanung erforderlich (siehe auch Bebauungsplanzonierung). Die Änderung steht in keinem Widerspruch zu dem von der Landesregierung genehmigten Stadtentwicklungskonzept 4.00 der ehemaligen Stadtgemeinde Gleisdorf. Das Planungsgebiet liegt innerhalb der Entwicklungsgrenzen und befindet sich in einem Bereich, der für die Wohnnutzung vorgesehen ist.
In der Sitzung wurden nun Einwendung des Amtes der Stmk. Landesregierung sowie Stellungnahmen der Baubezirksleitung Oststeiermark aus wasserwirtschaftlicher und naturschutzrechtlicher Sicht behandelt und diskutiert. Das Bauamt wurde mit einstimmigem Verordnungsbeschluss beauftragt, die abschließenden Schritte durchzuführen.
Eine Teilfläche des Grundstückes 1094/2 der KG Gleisdorf, die bisher mit einer Fläche von ca. 1.250 m² als Kerngebiet mit einer Bebauungsdichte 1,0 - 2,0 festgelegt war, soll als Verkehrsfläche festgelegt werden. Das Planungsgebiet befindet sich im Zentrum von Gleisdorf, zwischen dem forumKloster im Südwesten und dem Haus der Musik im Nordosten. Die Fläche soll bis zu einer qualitätsvollen architektonischen Lösung als Parkplatz genutzt werden. Zufahrtsmöglichkeiten sind sowohl über die Rathausgasse als auch über die Franz-Josef-Straße gegeben.
Für das Planungsgebiet ist eine Zentrumsnutzung festgelegt, wodurch die Festlegung einer Verkehrsfläche im Flächenwidmungsplan nicht eingeschränkt wird. Dieser Vorgangsweise stimmten die GemeinderätInnen mit Ausnahme der GRÜNEN zu.
In der letzten Zeit ist es aufgrund der Formulierung in der Verordnung „Bepflanzung Parkplätze“ (Kundmachung vom 01.10.2015) immer wieder zu Auslegungsfragen hinsichtlich der dort geforderten Bepflanzung „zwischen den Parkplätzen“ gekommen. Diese Interpretationsspielräume hat der Gemeinderat mit einer Abänderung der Verordnung im Sinne der Regelklarheit nun geschlossen.
Mit der Überleitungsverordnung der in den ursprünglichen (Stadt)Gemeinden Gleisdorf, Labuch, Laßnitzthal, Nitscha und Ungerdorf im eigenen Wirkungsbereich erlassenen Verordnungen in die neue Stadtgemeinde Gleisdorf (Kundmachungsdatum vom 02.01.2015) wurden (ua.) Retentionsverordnungen übertragen. Aus diesem Grund sollen nunmehr diese einzelnen Verordnungen außer Kraft treten und eine Verordnung erlassen werden, die für das gesamte Gemeindegebiet Gleisdorf zur Anwendung gelangt.
Retentionsverordnung: Bei Baueinreichungen bei Neubauten, Um- und Zubauten größeren Umfanges sowie bei der Errichtung von versiegelten Freiflächen einschließlich überdachter Abstellflächen ist den Einreichunterlagen eine Berechnung des Regenwasseranfalls für diese Flächen beizulegen. Die Retention für die (gesamte) Stadtgemeinde Gleisdorf wird mit 50 Litern pro m² oben angeführter Flächen vorgeschrieben, der Regenwasserabfluss aus der Retention ist mit 2 l/Sek. zu bemessen und rechnerisch nachzuweisen. Die Retentionsanlage ist bei geöffneter Grube durch die Baubehörde der Stadtgemeinde Gleisdorf oder den Abwasserverband „Gleisdorfer Becken“ abzunehmen. Diese Verordnung dient in erster Linie der dringenden Entlastung der Kanäle im Starkregenfall.
Verordnung KFZ-Abstellplätze: In Anwendung des Baugesetzes verordnet die Stadtgemeinde Gleisdorf, dass bei Neubauten und bei Zubauten, bei welchen neue Wohneinheiten geschaffen werden, die Anzahl der Abstellplätze für Kraftfahrzeuge wie folgt festgelegt wird: Bei Wohnungen und Wohngebäuden bis einschließlich 70 m² wird die Anzahl der vorgeschriebenen Abstellplätze für Kraftfahrzeuge mit 1,5 Abstellplätzen je Wohnung, bei Wohnungen und Wohngebäuden ab 70 m² wird die Anzahl der vorgeschriebenen Abstellplätze für Kraftfahrzeuge mit 2 Abstellplätzen je Wohnung festgelegt. Die Abstellflächen sind immer auf ganze Abstellflächen aufzurunden. Diese Verordnung ist nicht auf Sanierungen und Umbauten bestehender Objekte, die bisher überwiegend Wohnzwecken dienten, anzuwenden. Hier gelten ausschließlich die Bestimmungen des § 89 Abs. 1 und Abs. 3 Stmk BauG 1995 (1 Abstellplatz je Wohneinheit).

Auf Ansuchen der Fa. Softline Datenverarbeitungsges. mbH soll das Stadtentwicklungskonzept sowie der Flächenwidmungsplan geändert werden. Im Bereich der Grundstücke 227/8, 232/1 und 233/3 der KG Ungerdorf soll eine relative, siedlungspolitische Entwicklungsgrenze festgelegt werden. Teilflächen der Grundstücke 227/8 und 231/2 der KG Ungerdorf sollen als Allgemeines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2 - 0,4 festgelegt werden.

Nach Vorstellungen der Stadt soll das Stadtentwicklungskonzept in folgenden Bereichen ebenfalls geändert werden: Im Bereich des Grundstückes 282/1 der KG Labuch soll ein baulicher Entwicklungsbereich für Wohnen in Überlagerung mit einer örtlichen Eignungszone für Erholung – Sport/Spiel festgelegt werden. Im Bereich der Grundstücke 282/3 bis 282/9 der KG Labuch soll ein baulicher Entwicklungsbereich für Wohnen in Überlagerung mit der landwirtschaftlichen Nutzung festgelegt werden.

Der Gemeinderat befürwortete den Auflageentwurf, der in der Zeit von 11.01.2017 bis einschließlich 08.03.2017 zur allgemeinen Einsicht während der Amtsstunden im Stadtamt aufliegt. Innerhalb dieser Auflagefrist kann jedermann Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtamt bekannt geben.

Nach Beratungen und Beschlussfassungen im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung schloss Vizebürgermeister Peter Schiefer diese letzte Sitzung des Jahres kurz nach 22:30 Uhr. Wie immer hoffe ich, Sie über das aktuelle kommunalpolitische Geschehen mit diesen Zeilen informiert zu haben.

Für weitergehende Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne persönlich zur Verfügung und wünsche Ihnen einen guten Start im neuen Jahr!

 
 

Osternestsuche

Europawahl am 9. Juni 2024

Am 9. Juni sind alle Wahlberechtigten in Österreich aufgerufen, die Neuzusammensetzung des Europäischen Parlaments mitzubestimmen. Alle Infos zur Wahl finden Sie zeitgerecht an dieser Stelle und auf gleisdorf.at!

Schon heute bitte ich Sie: Gehen Sie zur Wahl und stärken wir gemeinsam unsere Demokratie!

Finanzhilfe des Bundes

Es wurde lange verhandelt, nun ist es fix. Die Gemeinden werden vom Bund mit 1 Milliarde Euro in Zeiten der Teuerung unterstützt.

DANKE!

Beim ÖVP-Stadtparteitag am 18.04.2022 wurde das gesamte Team des Stadtparteivorstandes mit 100% bestätigt, ich durfte mich über 97,6% der Delegiertenstimmen freuen und betrachte es als echten Auftrag für die kommenden fünf Jahre! Vielen Dank für das Vertrauen!

DANKE!

DANKE, DANKE, DANKE! Das sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2020 Gleisdorf, in Klammer die Ergebnisse von 2015:

  • ÖVP: 2565 Stimmen (2955), 57,87% (52,50%), 18 Mandate (17)
  • SPÖ: 558 Stimmen (1358), 12,59% (24,13%), 4 Mandate (8)
  • FPÖ: 441 Stimmen (662), 9,95% (11,76%), 3 Mandate (3)
  • GRÜNE: 868 Stimmen (526), 19,58% (9,34%), 6 Mandate (3)

Die Themen 2020 - 2025

Hier finden Sie all jene Themen, für die mein Team und ich in den kommenden Jahren eintreten und konsequent daran arbeiten werden, diese für unsere Stadt umzusetzen. Dieses Programm ist ein Ergebnis hunderter Hausbesuche, persönlicher Gespräche, zweier Klausuren und vieler inhaltsstarker Diskussionen – ein guter Boden für eine erfolgreiche Zukunft von Gleisdorf!