Momentan vergeht kaum ein Tag, an dem nicht irgendwelche Aktivitäten der heimischen Justiz in den Medien aufschlagen. Staatsanwaltliche Ermittlungen gegen PolitikerInnen oder andere Personen des öffentlichen Lebens sorgen in der Medienlandschaft für gute Umsätze und Nachfrage – vom Rumoren in den sozialen Medien ganz zu schweigen. Was oft untergeht, ist der wichtige Hinweis auf die stets geltende Unschuldsvermutung. Nur, wie weit steht es damit wirklich? Um diesen Sachverhalt vom Rampenlicht des öffentlichen Lebens zu trennen, verlagere ich das Beispiel in das reale Leben eines kleinen Dorfes.
Nehmen wir an, wir haben einen Weiler mit einer überschaubaren Anzahl an Häusern. Mitten drinnen lebt die Familie Saubermann mit ihren Kindern, Herr und Frau Saubermann gehen ihren Berufen nach. Da die Kinder schon grösser sind, möchte sich Frau Saubermann, die bislang eine Teilzeitbeschäftigung hatte, beruflich verändern, um so auch das Familieneinkommen zu erhöhen. Daraus resultiert auch der Wunsch, Haus und Garten durch eine mittlere Investition zu verschönern. Der Plan steht. So weit so gut.
Durch eine unverschuldete Malversation im beruflichen Umfeld von Frau Saubermann erging nun eine anonyme Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft, die umgehend Ermittlungen eingeleitet hat, wie dies die Strafprozessordnung auch vorsieht. Frau Saubermann wurde fortan als Beschuldigte in einem beginnenden Strafverfahren geführt– natürlich gilt für sie die Unschuldsvermutung. Wie es in einem kleinen Ort so ist, wurde dieser Umstand kurzerhand bekannt, so auch die von der Staatsanwaltschaft über die örtliche Polizeiinspektion angeordnete Hausdurchsuchung im Hause Saubermann. Das Vorfahren von Polizei und Staatsanwalt vor dem Hause Saubermann wurde von der gesamten Nachbarschaft mit neugierigen Blicken und sich gleichzeitig stets vermehrenden Gerüchten um diesen Vorfall begleitet. Schneller als man ein einfaches Gericht zubereiten kann, verbreitete sich das Gerücht um das unsägliche Verhalten von Frau Saubermann, die nun wohl bald hinter schwedischen Gardinen sitzen werde. Und: Es gilt die Unschuldsvermutung.
Es dauerte wiederum nicht lange als die lokale Presse davon Wind bekam, dass die bisher so unscheinbar geltende Frau Saubermann große Karriere in zwielichtigen Zusammenhängen gemacht habe. Und natürlich gingen die Wogen in den sozialen Medien hoch, wie das in Zeiten wie diesen zu allen möglichen Anlässen üblich ist. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Wie sehen nun die Konsequenzen abseits der staatsanwaltlichen Ermittlungen im Leben der Familie Saubermann aus?
Und: Es gilt die Unschuldsvermutung!
Was lernen wir daraus?
Dieses Zusammenspiel ist aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung aus meiner Sicht nicht reversibel. Einzig und allein eine rechtliche Veränderung der Gegebenheiten kann hier der Unschuldsvermutung eine neue Kraft verleihen – für alle Betroffene in dieser Lage, unabhängig ihrer beruflichen oder sozialen Stellung. So lange Akten der Staatsanwaltschaft, Ermittlungen der Polizei für die Staatsanwaltschaft und Korrespondenzen zwischen den Einrichtungen der Justiz oft unmittelbar und 1:1 an die Öffentlichkeit gelangen und quasi ein offenes Buch sind, sind höchst persönliche Interessen von Betroffenen, die als Beschuldigte geführt werden, nie und nimmer zu wahren. Entsprechend dem Vorbild des deutschen Rechtssystems sollte man auch in Österreich überlegen, wie man diese Situation verbessern kann. Dabei geht es – und das ist dick zu unterstreichen – niemals darum, irgendwelche strafrechtlich relevanten Verhalten zu vertuschen, oder Medien in ihrem Berichtsauftrag zu behindern, sondern das Arbeiten der Justiz uneingeschränkt zu ermöglichen und die entsprechenden medialen Berichterstattungen genau dann und unbeeinflusst zuzulassen, wenn eine Anklage erhoben oder ein Gerichtsverfahren anhängig ist.
Denn nur dann hat das Wort Unschuldsvermutung als Grundrecht auch seinen Sinn und Bedeutung verdient. Denn es will wohl niemand in die Rolle der fiktiven Frau Saubermann oder anderer realer Personen schlüpfen, über die derzeit die medialen Urteile gefällt werden.
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Am 9. Juni sind alle Wahlberechtigten in Österreich aufgerufen, die Neuzusammensetzung des Europäischen Parlaments mitzubestimmen. Alle Infos zur Wahl finden Sie zeitgerecht an dieser Stelle und auf gleisdorf.at!
Schon heute bitte ich Sie: Gehen Sie zur Wahl und stärken wir gemeinsam unsere Demokratie!
Es wurde lange verhandelt, nun ist es fix. Die Gemeinden werden vom Bund mit 1 Milliarde Euro in Zeiten der Teuerung unterstützt.
Beim ÖVP-Stadtparteitag am 18.04.2022 wurde das gesamte Team des Stadtparteivorstandes mit 100% bestätigt, ich durfte mich über 97,6% der Delegiertenstimmen freuen und betrachte es als echten Auftrag für die kommenden fünf Jahre! Vielen Dank für das Vertrauen!
DANKE, DANKE, DANKE! Das sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2020 Gleisdorf, in Klammer die Ergebnisse von 2015:
Hier finden Sie all jene Themen, für die mein Team und ich in den kommenden Jahren eintreten und konsequent daran arbeiten werden, diese für unsere Stadt umzusetzen. Dieses Programm ist ein Ergebnis hunderter Hausbesuche, persönlicher Gespräche, zweier Klausuren und vieler inhaltsstarker Diskussionen – ein guter Boden für eine erfolgreiche Zukunft von Gleisdorf!